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   KG, 16.06.2011 - 19 U 116/10   

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https://dejure.org/2011,6479
KG, 16.06.2011 - 19 U 116/10 (https://dejure.org/2011,6479)
KG, Entscheidung vom 16.06.2011 - 19 U 116/10 (https://dejure.org/2011,6479)
KG, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - 19 U 116/10 (https://dejure.org/2011,6479)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 S 1 BGB, § 626 Abs 2 S 2 BGB, § 148 ZPO, § 149 ZPO
    Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers: Aussetzung eines Zivilprozesses wegen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses; Verstoß eines Geschäftsführers einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft gegen Informationspflichten; Beginn der Kündigungsfrist; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung eines Zivilprozesses im Hinblick auf eine parlamentarische Untersuchung; Pflicht des Geschäftsführers einer GmbH zur Unterrichtung der Gesellschafter und weiterer satzungsmäßig berufener Organe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung eines Zivilprozesses im Hinblick auf eine parlamentarische Untersuchung; Pflicht des Geschäftsführers einer GmbH zur Unterrichtung der Gesellschafter und weiterer satzungsmäßig berufener Organe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Klage eine früheren HOWOGE-Geschäftsführers gegen Kündigung des Geschäftsführervertrages erfolglos

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Informationspflicht, Informationsrecht, Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • board-academy.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kardinale Informationspflichten des GmbH-Geschäftsführers (Rüdiger Theiselmann; GmbH-StB 2011, 334-340)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 10.09.2001 - II ZR 14/00

    Voraussetzungen der Kündigung des Dienstvertrages eines GmbH-Geschäftsführers;

    Auszug aus KG, 16.06.2011 - 19 U 116/10
    Das aus obigen Erwägungen grob pflichtwidrige Verhalten des Klägers als Geschäftsführer der Beklagten ist grundsätzlich - auch ohne eine vorherige, bei einem Geschäftsführer ohnehin entbehrliche Abmahnung (BGH, NZG 2002, 46 Tz. 10) - geeignet, seine fristlose Kündigung als Geschäftsführer zu begründen.

    Hat bei einer juristischen Person wie der Beklagten nach dem Gesellschaftsvertrag die Gesellschafterversammlung oder ein anderes Gremium zu beschließen, ist für den Beginn der Ausschlussfrist allein der Zeitpunkt maßgebend, in dem das ordnungsgemäß einberufene und zusammengesetzte Gremium Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hatte (BGH, NZG 2002, 46 Tz. 11).

    Denn entsprechende Erkenntnisse wären außerhalb einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung des Aufsichtsrates gewonnen worden; eine derartige Kenntniserlangung setzt die Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht in Gang (BGH, NZG 2002, 46 Tz. 11).

  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Auszug aus KG, 16.06.2011 - 19 U 116/10
    Erheblich ist allein die positive Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen, der selbst eine grob fahrlässige Unkenntnis nicht gleichzustellen ist (BAG, a.a.O.; NZA-RR 2009, 69 Tz. 20); dabei genügt nicht allein die Kenntnis des konkreten, die Kündigung auslösenden Anlasses, sondern auch die des zu berücksichtigenden Umfeldes (BAG, NZA 2007, 744 Tz. 18).

    An einer derartigen ungebührlichen Verzögerung fehlt es angesichts der bereits acht Tage nach Erstellung der "Zwischenberichterstattung" der D... & T... GmbH vom 22. Februar 2010 auf den 2. März 2010 anberaumten Sitzung des Aufsichtsrates der Beklagten, da § 626 Abs. 2 BGB den Dienstherrn zwar zu zügigem Handeln anhalten, indes nicht zu hektischer Eile zwingen soll (BAG, NZA 2007, 744 Tz. 19).

  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 318/96

    Beginn der Frist für die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer

    Auszug aus KG, 16.06.2011 - 19 U 116/10
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn die Einberufung des für die Kündigung zuständigen Gremiums ungebührlich verzögert wird (BGH, NZG 1998, 634).
  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 751/08

    Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht

    Auszug aus KG, 16.06.2011 - 19 U 116/10
    Zwar kann der Kündigungsberechtigte nach Entstehung des Kündigungsrechtes auf sein Recht zur Kündigung ausdrücklich oder konkludent verzichten (BAG, NZA 2010, 823 Tz. 11); die Beklagte indes hat auf ihr Recht zur außerordentlichen Kündigung gegenüber dem Kläger zu keinem Zeitpunkt verzichtet.
  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 133/83

    Kündigung - Revisionszulassung - Einzelvertretungsmacht - Vertretungsmacht -

    Auszug aus KG, 16.06.2011 - 19 U 116/10
    Solange der Kündigungsberechtigte wie hier die zur Aufklärung des Kündigungssachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen zügig durchführt und der Kündigungsgegner dies erkennen kann, ist die Ausschlussfrist gehemmt, selbst wenn die veranlassten Maßnahmen zu keinem zusätzlichen Erkenntnisgewinn führen (BAG, BAGE 47, 179, 187; Müller-Glöge, a.a.O. Rz. 210).
  • BGH, 20.05.1985 - II ZR 165/84

    Anspruch des GmbH-Geschäftsführers auf Entlastung

    Auszug aus KG, 16.06.2011 - 19 U 116/10
    Abgesehen davon, dass die Entlastungsperiode das dem Kläger im Jahr 2009 aus obigen Erwägungen zur Last zu legende Verhalten nicht erfasst, kann sich die Beklagte auch für die in und vor die Entlastungsperiode fallenden Pflichtverstöße des Klägers auf sämtliche Kündigungsgründe berufen: Die Gesellschaft ist nach erteilter Entlastung nämlich nur mit den Kündigungsgründen gegenüber dem Geschäftsführer ausgeschlossen, die ihr bei sorgfältiger Prüfung aller Vorlagen und Berichte erkennbar sind oder von denen alle Gesellschafter privat Kenntnis haben (BGH, NJW 1986, 129).
  • BGH, 07.03.2006 - VI ZR 54/05

    Verzicht auf weitere Ansprüche aus einem Verkehrsunfall; Abrechnung der

    Auszug aus KG, 16.06.2011 - 19 U 116/10
    Zum einen ist für den Verzicht die Abgabe einer entsprechenden Willenserklärung erforderlich (BGH, NJW 2006, 1511, 1512).
  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus KG, 16.06.2011 - 19 U 116/10
    Die Frist des § 626 Abs. 1 BGB beginnt, sobald der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis vom Kündigungssachverhalt hat, die ihm die Entscheidung ermöglicht, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist oder nicht (BAG, NZA 2006, 101 Tz. 35).
  • BGH, 23.01.2003 - IX ZR 39/02

    Gehaltsansprüche des Nicht-Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH in der

    Auszug aus KG, 16.06.2011 - 19 U 116/10
    Das indes liegt schon aufgrund des sog. Trennungsprinzips fern (vgl. BGH, NZA 2003, 439 Tz. 9 m.w.N.) und ist hier trotz dessen grundsätzlich möglicher Aufweichung (Müller-Glöge, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Aufl. 2011, § 626 Rz. 11) ausgeschlossen.
  • BGH, 13.07.1998 - II ZR 131/97

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens

    Auszug aus KG, 16.06.2011 - 19 U 116/10
    Es gehört zu den selbstverständlichen Kardinalpflichten eines Geschäftsführers, sowohl die Gesellschafter als auch die weiteren satzungsmäßig berufenen Organe der Gesellschaft - wie den fakultativen Aufsichtsrat der Beklagten - im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit über alle für deren und das Gesellschaftsinteresse wesentlichen Tatsachen zutreffend und vollständig zu informieren (vgl. BGH, Urt. v. 13. Juli 1998 - II ZR 131/97, Tz. 6 - juris; OLG Frankfurt a.M., DStR 1993, 1752; OLG München, OLGR München 1994, 76; Lutter, in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 17. Aufl. 2009, § 51 a Rz. 1; Römermann, in: Michalski, a.a.O., § 51 a Rz. 240; Zöllner, in: Baumbach/Hueck, a.a.O., § 51 a Rz. 62).
  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 193/02

    Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers für Veruntreuung von Firmengeldern

  • BGH, 02.06.1997 - II ZR 101/96

    Fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers einer GmbH

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 25/07

    Verdachtskündigung - Kündigungserklärungsfrist

  • BGH, 20.06.2005 - II ZR 18/03

    Nachschieben von Gründen für die außerordentlich Kündigung des Geschäftsführers

  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 97/87

    Schadensersatz wegen Verstoßes eines Dienstverpflichteten gegen ein

  • BGH, 23.10.1995 - II ZR 130/94

    Auswirkungen der Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers auf einen Beratervertrag

  • BGH, 22.06.2021 - II ZR 140/20

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung eines erheblichen

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 666 BGB i.V.m. §§ 675, 611 BGB zur Auskunftserteilung verpflichtet ist (OLG Düsseldorf, GmbHR 2000, 1050, 1056; OLG Hamm, NZG 2001, 73, 74; KG, Urteil vom 16. Mai 2011 - 19 U 116/10, juris Rn. 19; Goette, DStR 1992, 1752, 1753; Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 19. Aufl., Anh. § 6 Rn. 18; Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Aufl., § 51a Rn. 62; Trölitzsch in Oppenländer/Trölitzsch, Praxishandbuch der GmbH-Geschäftsführung, 3. Aufl., § 12 Rn. 33; Paefgen in Habersack/ Casper/Löbbe, GmbHG, 3. Aufl., § 43 Rn. 107; Bunz, NZG 2020, 1052, 1053, 1055).
  • LG Stuttgart, 19.01.2021 - 31 O 54/20
    Denn "es gehört zu den selbstverständlichen Kardinalpflichten eines Geschäftsführers, sowohl die Gesellschafter als auch die weiteren satzungsmäßig berufenen Organe der Gesellschaft ... im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit über alle für deren und das Gesellschaftsinteresse wesentlichen Tatsachen zutreffend und vollständig zu informieren" (KG Berlin, Urteil vom 16. Juni 2011 - 19 U 116/10 -, Rn. 19, juris).
  • LG Neuruppin, 31.07.2014 - 3 O 42/12
    Das Kammergericht hat in einem vergleichbaren Sachverhalt (Urteil vom 16.06.2011, 19 U 116/10, zitiert nach beck-online) ausgeführt:.
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