Rechtsprechung
   KG, 16.06.2015 - (2) 121 Ss 73/15 (33/15)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24224
KG, 16.06.2015 - (2) 121 Ss 73/15 (33/15) (https://dejure.org/2015,24224)
KG, Entscheidung vom 16.06.2015 - (2) 121 Ss 73/15 (33/15) (https://dejure.org/2015,24224)
KG, Entscheidung vom 16. Juni 2015 - (2) 121 Ss 73/15 (33/15) (https://dejure.org/2015,24224)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,24224) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • strafrechtsiegen.de

    Abgrenzung zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2 S. 2; StPO § 354 Abs. 2 S. 1
    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Beweiswürdigung zum bedingten Vorsatz der Körperverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das Schnittbrot und die Körperverletzung

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Gefährdung von Laib und Leben - Schnittbrot als Tatmittel für die Körperverletzung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.08.2013 - 2 StR 148/13

    Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz (voluntatives Vorsatzelement; erforderliche

    Auszug aus KG, 16.06.2015 - 121 Ss 73/15
    Der Täter einer Körperverletzung handelt bedingt vorsätzlich, wenn er den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als mögliche Folge seines Handels erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, dass er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abfindet, mag ihm auch der Erfolgseintritt an sich unerwünscht sein (BGH, Urteil vom 27. August 2013 - 2 StR 148/13 - [juris] mit weit. Nachweisen).

    Beide Vorsatzelemente müssen zudem durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (BGH, Urteil vom 27. August 2013 a.a.O.).

  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 600/10

    Lückenhafte und widersprüchliche Beweiswürdigung beim Freispruch

    Auszug aus KG, 16.06.2015 - 121 Ss 73/15
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteile vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14 - [juris]; vom 18. Januar 2011 - 1 StR 600/10 - [juris] = NStZ 2011, 302; vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97 - [juris]).
  • BGH, 13.01.2011 - 3 StR 337/10

    Beweiswürdigung (Freispruch); Verfahrensrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus KG, 16.06.2015 - 121 Ss 73/15
    Ferner bedarf es der Darlegung, welche Umstände das Gericht zu der vermissten Beweiserhebung hätten drängen müssen und welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2011 - 3 StR 337/10 - [juris] = NStZ 2011, 471 - 472; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 244 Rdn. 81 mit weit.
  • BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz

    Auszug aus KG, 16.06.2015 - 121 Ss 73/15
    Nur bei äußerst gefährlichen Handlungen liegt es allein auf Grund des objektiven Tatgeschehens nahe, dass der Täter mit dem Verletzungserfolg rechnet und - weil er mit seinem Handel gleichwohl fortfährt - einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 5 StR 300/92 - [juris]).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus KG, 16.06.2015 - 121 Ss 73/15
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteile vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14 - [juris]; vom 18. Januar 2011 - 1 StR 600/10 - [juris] = NStZ 2011, 302; vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97 - [juris]).
  • BGH, 06.12.2012 - 4 StR 360/12

    Beweiswürdigung (Gesamtbetrachtung; Umgang mit Sachverständigengutachten)

    Auszug aus KG, 16.06.2015 - 121 Ss 73/15
    Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 4 StR 360/12 - [juris]).
  • BayObLG, 30.04.1999 - 5St RR 77/99
    Auszug aus KG, 16.06.2015 - 121 Ss 73/15
    Grundsätzlich ist dies mit Blick auf § 73 Abs. 1 Satz 1 StPO und den Umstand zwar verzichtbar, da sich zumeist aus der Beweisbehauptung selbst eindeutig ergibt, welches spezifisches Fachwissen erforderlich erscheint (vgl. Senge in KK-StPO, 7. Aufl. § 73 Rdn. 3; Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 73 Rdn. 1; Krause in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 73 Rdn. 1; a.A. offenbar BayObLG, Beschluss vom 30. April 1999 - 5 StRR 77/99 - [juris]).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus KG, 16.06.2015 - 121 Ss 73/15
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteile vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14 - [juris]; vom 18. Januar 2011 - 1 StR 600/10 - [juris] = NStZ 2011, 302; vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97 - [juris]).
  • BGH, 15.12.2011 - 3 StR 365/11

    Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens (Beweisantrag;

    Auszug aus KG, 16.06.2015 - 121 Ss 73/15
    Auch soweit der Beschwerdeführer die unterlassene Einholung eines (weiteren) Gutachtens zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten rügt und vorträgt, ein psychologisches oder psychiatrisches Sachverständigengutachten hätte ergeben, dass der zum Tatzeitpunkt "stark alkoholisierte" Angeklagte "aufgrund der gegen ihn erhobenen Vorwürfe aus Furcht vor einer Verurteilung und Inhaftierung in für ihn nicht berechenbare Angstzustände geriet" und der Angeklagte daher bei der Tat ohne Schuld handelte, werden konkrete Tatsachen, an die die gutachterliche Bewertung anknüpfen könnte, nicht vorgetragen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 3 StR 365/11 - [juris]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht