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   KG, 16.06.2017 - 2 Ws 255/16 Vollz   

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https://dejure.org/2017,22474
KG, 16.06.2017 - 2 Ws 255/16 Vollz (https://dejure.org/2017,22474)
KG, Entscheidung vom 16.06.2017 - 2 Ws 255/16 Vollz (https://dejure.org/2017,22474)
KG, Entscheidung vom 16. Juni 2017 - 2 Ws 255/16 Vollz (https://dejure.org/2017,22474)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 67a Abs 1 StGB, § 67a Abs 2 StGB
    Überweisung eines Sicherungsverwahrten in das Krankenhaus des Maßregelvollzuges: Anwendbares Vollzugsrecht in der neuen Maßregel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbares Vollzugsrecht bei Überweisung eines in der Sicherungsverwahrung untergebrachten Gefangenen in den Vollzug der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbares Vollzugsrecht bei Überweisung eines in der Sicherungsverwahrung untergebrachten Gefangenen in den Vollzug der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de

    StGB § 67a ; PsychKG Berlin § 42
    Anwendbares Vollzugsrecht bei Überweisung eines in der Sicherungsverwahrung untergebrachten Gefangenen in den Vollzug der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 654
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus KG, 16.06.2017 - 2 Ws 255/16
    Zwar ist es nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erforderlich, dass Ermächtigungen der Exekutive zur Vornahme belastender Verwaltungsakte durch das ermächtigende Gesetz nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind, so dass die Eingriffe messbar und in gewissem Umfang für den einzelnen voraussehbar und berechenbar werden (vgl. BVerfGE 8, 274 [325]; 13, 153 [160]; 52, 1 [41]).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus KG, 16.06.2017 - 2 Ws 255/16
    Zwar ist es nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erforderlich, dass Ermächtigungen der Exekutive zur Vornahme belastender Verwaltungsakte durch das ermächtigende Gesetz nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind, so dass die Eingriffe messbar und in gewissem Umfang für den einzelnen voraussehbar und berechenbar werden (vgl. BVerfGE 8, 274 [325]; 13, 153 [160]; 52, 1 [41]).
  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96

    Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Resozialisierung und willkürfreie

    Auszug aus KG, 16.06.2017 - 2 Ws 255/16
    Die Vollzugsbehörde ist jedoch gehalten, unter Benennung der Rechtsgrundlage im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person der untergebrachten Person zu konkretisieren (vgl. BVerfG NStZ 1998, 430).
  • BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Aufrechnung mit Verfahrenskosten gegen den

    Auszug aus KG, 16.06.2017 - 2 Ws 255/16
    Hoheitliche Eingriffe in die Rechtssphäre des Einzelnen bedürfen insofern nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung stets einer gesetzlichen Grundlage, die durch eine analoge Anwendung anderer Vorschriften nicht ersetzt werden kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. August 1996 - 2 BvR 2088/93 -, juris, Rdn. 10).
  • OLG Hamm, 19.02.2008 - 1 Vollz (Ws) 904/07

    Vollzugslockerungen; Entscheidung; Begründung; Anforderungen

    Auszug aus KG, 16.06.2017 - 2 Ws 255/16
    Zwar ist sie bei Entscheidungen, durch die eine Vollzugslockerung abgelehnt wird, in der Regel von einer umfassenden Darstellung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte entbunden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 1 Vollz (Ws) 904/07 -, juris, Rdn. 20).
  • OLG Celle, 29.05.2008 - 1 Ws 220/08

    Recht eines Strafgefangenen auf Gewährung von Langzeitbesuch seiner

    Auszug aus KG, 16.06.2017 - 2 Ws 255/16
    Denn Spruchreife liegt im Rechtsbeschwerdeverfahren auch bereits dann vor, wenn der Senat eine Sachentscheidung treffen kann, die eine Zurückverweisung an die Strafvollstreckungskammer gemäß § 119 Abs. 4 Satz 3 StVollzG erübrigt (vgl. OLG Celle Beschluss vom 29. Mai 2008 - 1 Ws 220/08, BeckRS 2008, 20094, beck-online; OLG München NStZ 1994, 560).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.1993 - 5 Ss OWi 131/93
    Auszug aus KG, 16.06.2017 - 2 Ws 255/16
    Die in Rede stehenden Rechtsfragen müssen von praktischer Bedeutung, entscheidungserheblich und klärungsbedürftig sein (vgl. OLG Düsseldorf VRS 85, 373, 374 mit weit. Nachweisen).
  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus KG, 16.06.2017 - 2 Ws 255/16
    Diese ist immer dann geboten, wenn der Einzelfall Anlass gibt, bei der Auslegung von Rechtssätzen und der rechtsschöpferischen Ausfüllung von Gesetzeslücken Leitsätze aufzustellen und zu festigen (vgl. BGHSt 24, 15, 21; HansOLG Bremen ZfStrVO 1991, 309; Senat, Beschlüsse vom 25. Juni 2008 - 2 Ws 241/08 Vollz - und vom 26. Januar 2007 - 2/5 Ws 702/06 Vollz - Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl., § 116 Rdn. 3; Bachmann in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze 12. Aufl., Abschnitt P, Rdn. 91).
  • OLG München, 29.07.1994 - 3 Ws 68/94
    Auszug aus KG, 16.06.2017 - 2 Ws 255/16
    Denn Spruchreife liegt im Rechtsbeschwerdeverfahren auch bereits dann vor, wenn der Senat eine Sachentscheidung treffen kann, die eine Zurückverweisung an die Strafvollstreckungskammer gemäß § 119 Abs. 4 Satz 3 StVollzG erübrigt (vgl. OLG Celle Beschluss vom 29. Mai 2008 - 1 Ws 220/08, BeckRS 2008, 20094, beck-online; OLG München NStZ 1994, 560).
  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

    Auszug aus KG, 16.06.2017 - 2 Ws 255/16
    Zwar ist es nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erforderlich, dass Ermächtigungen der Exekutive zur Vornahme belastender Verwaltungsakte durch das ermächtigende Gesetz nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind, so dass die Eingriffe messbar und in gewissem Umfang für den einzelnen voraussehbar und berechenbar werden (vgl. BVerfGE 8, 274 [325]; 13, 153 [160]; 52, 1 [41]).
  • OLG Bremen, 30.01.1991 - Ws 155/90

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde; Anspruch eines noch im Maßregelvollzug

  • KG, 04.06.2013 - 2 Ws 224/13

    Vollstreckung einer Jugendstrafe gegen einen betäubungsmittelabhängigen

  • KG, 15.07.2013 - 2 Ws 336/13

    Strafvollzugssache: Notwendige Begründung der Entscheidung der

  • OLG München, 29.07.2013 - 1 Ws 595/13
  • OLG Koblenz, 26.02.2014 - 2 Ws 660/13

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Anfechtbarkeit der Ablehnung der beantragten

  • KG, 28.12.2016 - 2 Ws 235/16

    Vollzugsöffnende Maßnahmen im Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin:

  • KG, 12.06.2017 - 2 Ws 46/17

    Ausstattung des Haftraumes eines Strafgefangenen: Lampe

  • KG, 20.08.2018 - 2 Ws 137/18

    Maßregelvollzug in Berlin: Zwangsmedikation eines in ein psychiatrisches

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 16. Juni 2017 - 2 Ws 255/16 Vollz - entschieden, inwieweit das PsychKG Berlin auf Sicherungsverwahrte, deren Maßregel im Krankenhaus des Maßregelvollzuges vollzogen wird, anwendbar ist.
  • KG, 14.01.2019 - 2 Ws 159/18

    Maßregelvollstreckung: Ordnungsgemäße Besetzung der Strafvollstreckungskammer,

    Dies hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. August 2018 - 2 Ws 137, 138/18 Vollz - und vom 16. Juni 2017 - 2 Ws 255/16 Vollz -) und sieht keinen Anlass von seiner Rechtsprechung abzuweichen.
  • KG, 29.06.2018 - 2 Ws 204/17

    Besuchsrecht eines Sicherungsverwahrten in Berlin: Voraussetzungen für die

    Die Gerichte haben sich auf die Prüfung zu beschränken, ob die Vollzugsbehörde von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den rechtlich richtig ausgelegten Rechtsbegriff zugrunde gelegt und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Juni 2017 - 2 Ws 255/16 - und vom 27. Dezember 2010 - 2 Ws 636/10 Vollz -).
  • KG, 20.07.2021 - 5 Ws 29/21

    Aufhebung eines Behandlungs- und Eingliederungsplans wegen Versagung sämtlicher

    Die gerichtliche Überprüfung hat sich demnach darauf zu beschränken, ob die Vollzugsbehörde von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, den Gewährungstatbestand rechtlich richtig ausgelegt hat und zu einer vertretbaren Beurteilung der untergebrachten Person gelangt ist (vgl. KG, Beschluss vom 16. Juni 2017 - 2 Ws 255/16 Vollz - Senat, Beschluss vom 14. Februar 2018, a. a. O.).
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