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   KG, 16.07.1993 - 18 U 1276/92   

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https://dejure.org/1993,2780
KG, 16.07.1993 - 18 U 1276/92 (https://dejure.org/1993,2780)
KG, Entscheidung vom 16.07.1993 - 18 U 1276/92 (https://dejure.org/1993,2780)
KG, Entscheidung vom 16. Juli 1993 - 18 U 1276/92 (https://dejure.org/1993,2780)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Körperverletzung ; Anspruch auf Ersatz eines neuen Fahrrades

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Für die vereitelte Nutzbarkeit eines Fahrrads kann Entschädigung beansprucht werden, soweit das Fahrrad im Ausfallszeitraum tatsächlich genutzt worden wäre, was bei Unfallverletzungen fraglich ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249 § 254 Abs. 2
    Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung eines Fahrrads

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1438
  • NZV 1994, 393
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.01.2013 - III ZR 98/12

    Ausfall des Internetzugangs

    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wurde darüber hinaus ein Nutzungsausfallersatz zum Beispiel für Kücheneinrichtungen (LG Osnabrück, NJW-RR 1999, 349; LG Kiel NJW-RR 1996, 559), Fahrräder (KG, NJW-RR 1993, 1438) sowie Fernsehgeräte (OLG München NJW-RR 2010, 1112, 1113) zuerkannt und für einen Personal Computer und einen Laptop für möglich gehalten (OLG München, VersR 2010, 1229, 1230).
  • LG Lübeck, 08.07.2011 - 1 S 16/11

    Ein Geschädigter kann für den Verlust der Nutzungsmöglichkeit seines Fahrrads

    Unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung folgt die Kammer der Auffassung, dass auch der Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines Fahrrades als ersatzfähiger Vermögensschaden anzusehen ist (so auch KG NJW-RR 1993, 1438), wenn Fahrräder etwa regelmäßig für den Weg zur Arbeit genutzt werden.

    Daher werden ausnahmsweise als Grundlage für eine Schätzung die Mietkosten für ein vergleichbares Fahrrad herangezogen, die allerdings um den geschätzten Gewinn des Vermieters in Höhe von 40% zu kürzen sind (vgl. auch KG NJW-RR 1993, 1438 ; Palandt, § 249 Rn. 49).

  • OLG Stuttgart, 09.09.2013 - 13 U 102/13

    Nutzungsentschädigung: Verlust der Möglichkeit des Gebrauchs eines Rennrades

    Das Kammergericht hat - ausgehend von den oben dargelegten Grundsätzen - in einer Entscheidung vom 16.7.1993 (NJW-RR 1993, 1438) zwar die entgangene Nutzung eines Fahrrads als ersatzfähigen Schaden angesehen.
  • AG Schwelm, 08.07.2016 - 20 C 551/14

    Anspruch eines Käufers auf Nacherfüllung des Kaufvertrags wegen

    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wurde darüber hinaus ein Nutzungsausfallersatz zum Beispiel für Kücheneinrichtungen (LG Osnabrück, NJW-RR 1999, 349; LG Kiel NJW-RR 1996, 559), Fahrräder (KG, NJW-RR 1993, 1438) sowie Fernsehgeräte (OLG München NJW-RR 2010, 1112, 1113) zuerkannt und für einen Personal Computer und einen Laptop für möglich gehalten (OLG München, VersR 2010, 1229, 1230).
  • LG Heilbronn, 24.05.2013 - 5 O 30/13

    Kaufrecht: Nutzungsausfallentschädigung für ein mangelhaftes Rennrad

    Anders als bei einem für den alltäglichen Gebrauch vorgesehenen Pkw oder einem als alternatives Verkehrsmittel genutztes Fahrrad (vgl. KG, Urteil v. 16.07.1993, Az. 18 U 1276/92 ; Griesche NJW-RR 1993, 1438) ist die jederzeitige Benutzbarkeit eines individuell, zur sportlichen Betätigung, angepassten Rennrades für den Kläger nach seinem eigenen Vortrag zwar ein die Lebensqualität und insbesondere das körperliche Wohlbefinden ("gesund und fit") erhöhender Vorteil, der jedoch keinen ersatzfähigen materiellen Wert darstellt.
  • AG Wiesbaden, 25.09.2013 - 93 C 1390/13

    Nutzungsausfallentschädigung bei Ausfall eines Navigationsgeräts

    Von der Rechtsprechung anerkannt ist der Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls beispielsweise für Häuser (vgl. BGH NJW 1967, 1803), Fernseher (vgl. OLG München NJW-RR 2010, 1112), PC und Laptop (vgl. OLG München VersR 2010, 1229) oder Fahrrad (vgl. KG Berlin NJW-RR 1993, 1438).
  • KG, 09.02.2004 - 9 W 208/03

    Strafverfolgungsentschädigung: Wahrung der Klagefrist durch Antrag auf

    Es geht nicht an, dass ein Geschädigter mit der Anschaffung eines Ersatzrades längere Zeit wartet und dann für den gesamten Zeitraum eine Nutzungsentschädigung beansprucht (KG NJW-RR 1993, 1438, 1439).
  • AG Wiesbaden, 24.09.2013 - 93 C 1390/13

    Nutzungsausfallentschädigung bei Ausfall eines Navigationsgeräts

    Von der Rechtsprechung anerkannt ist der Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls beispielsweise für Häuser (vgl. BGH NJW 1967, 1803), Fernseher (vgl. OLG München NJW-RR 2010, 1112), PC und Laptop (vgl. OLG München VersR 2010, 1229 [OLG München 23.03.2010 - 1 W 2689/09] ) oder Fahrrad (vgl. KG Berlin NJW-RR 1993, 1438 [KG Berlin 16.07.1993 - 18 U 1276/92] ).
  • KG, 30.03.1995 - 12 U 5057/93
    Die Erstattung der Gutachtenkosten kann nur dann mit Erfolg abgelehnt werden, wenn den Schädiger selbst an dem schließlich zustande gekommenen Ergebnis ein Verschulden trifft (KG, Urteil vom 9. Juli 1992 - 22 U 3479/91 - OLG Hamm NZV 1994, 393).
  • AG Halle/Saale, 17.02.2011 - 93 C 2236/10

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Mithaftung eines vorfahrtsberechtigten

    Eine Nutzungsausfallentschädigung kann bei Zerstörung eines Fahrrades zwar grundsätzlich in Betracht kommen (KG, Urteil vom 16. Juli 1993, Az. 18 U 1276/92, zitiert nach juris), dies gilt aber nur dann, wenn tatsächlich Nutzungsmöglichkeit bestanden hat (KG a. a. O.).
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