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   KG, 16.07.2009 - 2 Ws 167/09, 1 AR 493/09   

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KG, 16.07.2009 - 2 Ws 167/09, 1 AR 493/09 (https://dejure.org/2009,7713)
KG, Entscheidung vom 16.07.2009 - 2 Ws 167/09, 1 AR 493/09 (https://dejure.org/2009,7713)
KG, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - 2 Ws 167/09, 1 AR 493/09 (https://dejure.org/2009,7713)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbringung eines nicht ausschließbar schuldunfähigen Straftäters; Vorzeitige Beendigung der von Gesetzes wegen eintretenden Führungsaufsicht am Tage des Beginns des Vollzuges der in einem anderen Verfahren rechtskräftig erkannten Unterbringung; Vollzugsänderungen ...

  • Judicialis

    StGB § 67b Abs. 2; ; StGB § 67g; ; StGB F. 13.07.2007 § 68e Abs. 1 Nr. 1; ; StGB F. 13.07.2007 § 68e Abs. 1 Nr. 2; ; StGB F. 13.07.2007 § 68e Abs. 1 Nr. 3

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Kein Widerruf der Maßregelaussetzung nach Ende der Führungsaufsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67b Abs. 2; StGB § 67g; StGB § 68e Abs. 1
    Beendigung der von Gesetzes wegen eingetretenen Führungsaufsicht durch Beginn des Vollzuges in anderer Sache rechtskräftig erkannter Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 28 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 17.11.1962 - 3 StR 49/62

    Grundsatz der Gesetzesbindung - Hauptstrafen - Nebenstrafen - Sichernde Maßnahmen

    Auszug aus KG, 16.07.2009 - 2 Ws 167/09
    Dieses Verbot gilt auch für Maßregeln (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1991, 892) und Nebenfolgen (vgl. BGHSt 18, 136, 139f.).

    Der Bundesgerichtshof (BGHSt 18, 136, 139, 140) hat dies wie folgt formuliert: "Zwar ist im Strafrecht die entsprechende Anwendung gesetzlicher Vorschriften nicht vollständig und in jeder Richtung ausgeschlossen.

  • LG Marburg, 01.06.2007 - 7 StVK 230/07

    Verfahren über die Erledigterklärung der Maßregel der Unterbringung in einem

    Auszug aus KG, 16.07.2009 - 2 Ws 167/09
    Es sei - im angefochtenen Beschluß ausdrücklich erwähnt - bereits entschieden, daß der Beginn einer nach § 68e Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB entstandenen Führungsaufsicht den Widerruf der Aussetzung einer Maßregel nicht hindere (vgl. LG Marburg NStZ-RR 2007, 356).

    c) Angesichts des einzigen Zwecks der Gesetzesänderung, zur Vermeidung überflüssigen Verwaltungsaufwandes parallel laufende Führungsaufsichten auszuschließen, kann es als äußerst wahrscheinlich angenommen werden, daß es nicht in der Absicht des Gesetzgebers lag, die nach § 67b Abs. 2 StGB eingetretene Führungsaufsicht vorzeitig zu beenden, obwohl sie - anders als der in den Gesetzesmotiven angeführte "Regelfall der unbefristeten Führungsaufsicht" - die Möglichkeit des Widerrufs der Aussetzung einer unbefristeten freiheitsentziehenden Maßregel in sich birgt (vgl. LG Marburg NStZ-RR 2007, 356, 357).

  • BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07

    Personenkraftwagen als "Waffe" (Beisichführen; Widerstand gegen

    Auszug aus KG, 16.07.2009 - 2 Ws 167/09
    a) Eine teleologische Auslegung mit dem Ziel, dem Willen des Gesetzgebers auch dann möglichst weitgehend zum Durchbruch zu verhelfen, wenn er im Gesetzeswortlaut nur unvollkommen wiedergegeben ist, kann vor der Verfassung nur dann bestehen, wenn sie mit dem Wortlaut vereinbar ist und nicht in eine zum Nachteil des gesetzesunterworfenen Bürgers im Strafrecht verbotene Analogie umschlägt (vgl. BVerfGE 64, 389 = NJW 1984, 225; NStZ 2009, 83; NStZ 2007, 1666; Fischer, § 1 StGB Rdn. 10 mit zahlr. weit. Nachw.).
  • OLG Celle, 15.02.2008 - 1 Ws 60/08

    Vorzeitige Entlassung eines Strafgefangenen in Niedersachsen aus Anlass des

    Auszug aus KG, 16.07.2009 - 2 Ws 167/09
    Eine den Wortlaut über die Grenze seines - durch Ermittlung der möglichen begrifflichen Bedeutungen festzustellenden - Sinns hinaus überdehnende Auslegung darf das Gericht auch dann nicht vornehmen, wenn es meint, dadurch dem Willen des Gesetzgebers, den Sicherheitsbedürfnissen der Allgemeinheit (vgl. LG Marburg aaO) oder etwa gar dem Bedürfnis der Gefangenen, einer Weihnachtsamnestie in größerem als dem von den Ministerien zugestandenen Umfang teilhaftig zu werden (vgl. OLG Celle StraFO 2008, 262; Schmitz StV 2007, 608) besser Rechnung zu tragen.
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

    Auszug aus KG, 16.07.2009 - 2 Ws 167/09
    a) Eine teleologische Auslegung mit dem Ziel, dem Willen des Gesetzgebers auch dann möglichst weitgehend zum Durchbruch zu verhelfen, wenn er im Gesetzeswortlaut nur unvollkommen wiedergegeben ist, kann vor der Verfassung nur dann bestehen, wenn sie mit dem Wortlaut vereinbar ist und nicht in eine zum Nachteil des gesetzesunterworfenen Bürgers im Strafrecht verbotene Analogie umschlägt (vgl. BVerfGE 64, 389 = NJW 1984, 225; NStZ 2009, 83; NStZ 2007, 1666; Fischer, § 1 StGB Rdn. 10 mit zahlr. weit. Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1990 - 1 Ws 275/90
    Auszug aus KG, 16.07.2009 - 2 Ws 167/09
    Dieses Verbot gilt auch für Maßregeln (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1991, 892) und Nebenfolgen (vgl. BGHSt 18, 136, 139f.).
  • OLG Koblenz, 15.10.1980 - 1 Ws 586/80
    Auszug aus KG, 16.07.2009 - 2 Ws 167/09
    c) Gemäß § 67g Abs. 5 StGB tritt als Voraussetzung des Widerrufs der Aussetzung der Unterbringung noch ein Zeitmoment hinzu, das bei dem Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung nicht vorgesehen ist: Nach dem Ende der Führungsaufsicht ist die Maßregel erledigt, und der Widerruf kann nicht mehr ausgesprochen werden; er muß während der Aufsichtszeit ergehen, wenn auch nicht rechtskräftig werden (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1986, 525; OLG Koblenz MDR 1981, 336 = VRS 60, 430; Senat, Beschluß vom 24. September 2004 - 5 Ws 477/04 - Fischer, § 67g StGB Rdn. 11; Rissing-van Saan/ Peglau in LK-StGB 12. Aufl., § 67g Rdn. 43).
  • OLG Nürnberg, 04.02.2008 - 1 Ws 792/07

    Führungsaufsicht nach Gesetzesänderung: Auslegung des Begriffs "neue"

    Auszug aus KG, 16.07.2009 - 2 Ws 167/09
    Da der Gesetzgeber den geschilderten Fall nicht bedacht und deshalb keine ausdrückliche Vorsorge für ihn getroffen hatte, um seine Absicht durchzusetzen, nur eine einzige Führungsaufsicht laufen zu lassen, hat die Rechtsprechung diesem Willen zum Durchbruch verholfen, indem sie in teleologischer Auslegung die Führungsaufsicht nur für die zuletzt vollstreckte Strafe als eingetreten betrachtet (vgl. OLG Nürnberg, Beschlüsse vom 7. Februar 2008 - 1 Ws 71/08, 1 Ws 72/08 - juris und 4. Februar 2008 - 1 Ws 792/07 - ihm folgend OLG Bamberg NStZ-RR 2008, 356, 357; Senat, Beschluß vom 10. September 2008 - 2 Ws 129/08 -).
  • OLG Bamberg, 13.02.2008 - 1 Ws 841/07

    Führungsaufsicht: Entfallen kraft Gesetzes; nachträgliche Sicherungsverwahrung;

    Auszug aus KG, 16.07.2009 - 2 Ws 167/09
    Da der Gesetzgeber den geschilderten Fall nicht bedacht und deshalb keine ausdrückliche Vorsorge für ihn getroffen hatte, um seine Absicht durchzusetzen, nur eine einzige Führungsaufsicht laufen zu lassen, hat die Rechtsprechung diesem Willen zum Durchbruch verholfen, indem sie in teleologischer Auslegung die Führungsaufsicht nur für die zuletzt vollstreckte Strafe als eingetreten betrachtet (vgl. OLG Nürnberg, Beschlüsse vom 7. Februar 2008 - 1 Ws 71/08, 1 Ws 72/08 - juris und 4. Februar 2008 - 1 Ws 792/07 - ihm folgend OLG Bamberg NStZ-RR 2008, 356, 357; Senat, Beschluß vom 10. September 2008 - 2 Ws 129/08 -).
  • BGH, 09.05.2006 - 3 StR 111/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung trotz

    Auszug aus KG, 16.07.2009 - 2 Ws 167/09
    Die nebeneinander stehende mehrfache Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist grundsätzlich zulässig und nur dann ausgeschlossen, wenn sie mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht mehr vereinbar ist (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 8; Fischer, § 63 StGB Rdn. 21 mit weit. Nachw.).
  • OLG Nürnberg, 07.02.2008 - 1 Ws 71/08

    Führungsaufsicht nach Gesetzesänderung: Rechtslage bei gleichzeitig eintretenden

  • OLG Düsseldorf, 06.06.1986 - 1 Ws 468/86
  • KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07

    Straf- und Maßregelaussetzung: Entscheidung zunächst nur über den Widerruf der

  • KG, 30.01.1997 - 5 Ws 44/97

    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Voraussetzungen für den Widerruf der

  • KG, 13.09.1999 - 5 Ws 533/99
  • OLG Celle, 22.02.2011 - 2 Ws 37/11

    Beendigung einer infolge zur Bewährung ausgesetzten Maßregel eingetretenen

    Gemäß § 68 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB endet eine befristete Führungsaufsicht mit dem Beginn des Vollzuges einer freiheitsentziehenden Maßregel i. S. v. §§ 63, 64 oder 66 StGB, auch wenn diese Maßregel in einer anderen Sache verhängt worden ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 16.07.2009, 2 Ws 167/09 - zitiert nach juris; Schönke/Schröder - Stree/Kinzig StGB, 28. Aufl., § 68 e Rdnr. 1 a).
  • OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 3 Ws 861/12

    Gesamtfreiheitsstrafe bei Katalogsdelikten

    Die Führungsaufsicht, welche auf Grund der Entscheidung nach § 67d V StGB vom 28.07.2009 eingetreten ist, endete zwar gemäß § 68e I Nr. 3 StGB mit Eintritt der neuen Führungsaufsicht auf Grund der Vollverbüßung der Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren (§ 68 f I 1 StGB, Vgl. KG, Beschl. v. 16.07.2009 - 2 Ws 167/09 - juris Rn 11= RuP 2009, 216 = NStZ-RR 2010, 28; vgl. auch OLG Jena, Beschl. v. 19.03.2009 = 1 Ws 87/09 - juris = NStZ 2010, 217).
  • KG, 22.10.2012 - 2 Ws 469/12

    Qualifizierung eines Bewährungswiderrufs als Strafe für einen Weisungsverstoß

    Der Widerruf der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung ist nach § 67 g Abs. 5 StGB nur dann zulässig, wenn dies vor dem Ende der mit der Aussetzung von Gesetzes wegen eingetretenen, hier nicht abgekürzten Dauer der Führungsaufsicht (§ 67 Abs. 2 StGB ) geschieht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1986, 525 ; OLG Koblenz MDR 1981, 336; Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2009 - 2 Ws 167/09 - und 11. Januar 2008 - 2 Ws 772/07 - Fischer a.a.O., § 67 g Rn. 11); er muss während der Aufsichtszeit ergehen, wenn auch nicht rechtskräftig werden.
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