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   KG, 16.07.2012 - 4 VAs 34/12 - 121 Zs 768/12   

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https://dejure.org/2012,41216
KG, 16.07.2012 - 4 VAs 34/12 - 121 Zs 768/12 (https://dejure.org/2012,41216)
KG, Entscheidung vom 16.07.2012 - 4 VAs 34/12 - 121 Zs 768/12 (https://dejure.org/2012,41216)
KG, Entscheidung vom 16. Juli 2012 - 4 VAs 34/12 - 121 Zs 768/12 (https://dejure.org/2012,41216)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 Nr 5 GnO, § 28 Abs 1 S 4 GVGEG, § 457 Abs 2 StPO
    Strafvollstreckung: Unzulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Vollstreckungshaftbefehls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines berechtigten Interesses an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme (hier: eines Vollstreckungshaftbefehls nach Antritt der Strafhaft); Berücksichtigung des Tags der Zustellung bei Berechnung der Monatsfrist nach § 5 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Gnadenaktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03

    Zum Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls

    Auszug aus KG, 16.07.2012 - 4 VAs 34/12
    Ein solches Interesse kann sich aus der Art und Weise der beendeten Maßnahme, bei Gefahr der Wiederholung, bei dem Bedürfnis des Betroffenen nach Rehabilitierung wegen des fortwirkenden diskriminierenden Charakters der Maßnahme (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; Schoreit in KK-StPO a.a.O., EGGVG § 28 Rdn. 19 m.w.Nachw.) oder wegen eines am Maßstab einfachen Rechts eklatanten fehlerhaften, objektiver Willkür gleichzusetzenden Vorgehens eines Hoheitsträgers (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 252; OLG Karlsruhe, a.a.O.) ergeben.
  • OLG Karlsruhe, 21.03.2005 - 2 VAs 32/04

    Strafvollstreckung: Zulässigkeit des Antrags auf nachträgliche Feststellung der

    Auszug aus KG, 16.07.2012 - 4 VAs 34/12
    Der Rechtsbehelf des Verurteilten ist gemäß § 300 StPO als hier einzig statthafter Antrag auf nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vollstreckungshaftbefehls nach § 28 Abs. 1 Satz 4 EGGVG auszulegen, da ein Vollstreckungshaftbefehl nach § 457 Abs. 2 StPO mit der Überführung des Verurteilten in die Strafhaft gegenstandslos wird, weil deren Vollzug nur noch auf dem zu vollstreckenden Urteil beruht und ein auf seine Aufhebung gerichteter Antrag bereits aus diesem Grunde unzulässig wäre (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 14. Juni 2005 - 1 VAs 17/05 - = BeckRS 2005, 30357995 und vom 7. September 1982 - 7 VAs 57/82 - = NStZ 1982, 524; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. März 2005 - 2 VAs 32/04 - = NStZ-RR 2005, 249; Appl in KK-StPO 6. Aufl., § 457 Rdn. 14).
  • OLG Hamm, 14.06.2005 - 1 VAs 17/05

    Vollstreckungshaftbefehl; Voraussetzungen; Erlass; Verschulden des Verurteilten

    Auszug aus KG, 16.07.2012 - 4 VAs 34/12
    Der Rechtsbehelf des Verurteilten ist gemäß § 300 StPO als hier einzig statthafter Antrag auf nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vollstreckungshaftbefehls nach § 28 Abs. 1 Satz 4 EGGVG auszulegen, da ein Vollstreckungshaftbefehl nach § 457 Abs. 2 StPO mit der Überführung des Verurteilten in die Strafhaft gegenstandslos wird, weil deren Vollzug nur noch auf dem zu vollstreckenden Urteil beruht und ein auf seine Aufhebung gerichteter Antrag bereits aus diesem Grunde unzulässig wäre (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 14. Juni 2005 - 1 VAs 17/05 - = BeckRS 2005, 30357995 und vom 7. September 1982 - 7 VAs 57/82 - = NStZ 1982, 524; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. März 2005 - 2 VAs 32/04 - = NStZ-RR 2005, 249; Appl in KK-StPO 6. Aufl., § 457 Rdn. 14).
  • OLG Hamm, 07.09.1982 - 7 VAs 57/82
    Auszug aus KG, 16.07.2012 - 4 VAs 34/12
    Der Rechtsbehelf des Verurteilten ist gemäß § 300 StPO als hier einzig statthafter Antrag auf nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vollstreckungshaftbefehls nach § 28 Abs. 1 Satz 4 EGGVG auszulegen, da ein Vollstreckungshaftbefehl nach § 457 Abs. 2 StPO mit der Überführung des Verurteilten in die Strafhaft gegenstandslos wird, weil deren Vollzug nur noch auf dem zu vollstreckenden Urteil beruht und ein auf seine Aufhebung gerichteter Antrag bereits aus diesem Grunde unzulässig wäre (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 14. Juni 2005 - 1 VAs 17/05 - = BeckRS 2005, 30357995 und vom 7. September 1982 - 7 VAs 57/82 - = NStZ 1982, 524; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. März 2005 - 2 VAs 32/04 - = NStZ-RR 2005, 249; Appl in KK-StPO 6. Aufl., § 457 Rdn. 14).
  • KG, 04.10.2022 - 5 Ws 31/22

    Abberufung eines Mitglieds des Vollzugsbeirats: Verletzung eigener Rechte des

    Die auf dieser Basis erlassenen Verwaltungsvorschriften, welche eine Abberufung unter der Voraussetzung eines "wichtigen Grundes" und unter Einräumung eines Ermessensspielraums eröffnen, unterliegen keiner eigenständigen gerichtlichen Auslegung, wie dies bei Gesetzen oder Rechtsverordnungen der Fall ist, sondern wirken sich im Einzelfall lediglich ermessenslenkend aus; entscheidend ist dabei, wie die Behörde die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt hat und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den Gleichheitssatz gebunden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1996 - 11 C 5/95 -, juris Rn. 21; BGH, Urteil vom 23. April 2021 - V ZR 147/19 -, juris Rn. 17; KG, Beschlüsse vom 16. Juli 2012 ? 4 VAs 34/12 -, juris Rn. 9, und vom 3. Juni 2011 ? 9 U 173/10 -, juris Rn. 10; Arloth, a.a.O., § 115 Rn. 14; Bachmann in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, a.a.O., Abschnitt P Rn. 83; Spaniol in: Feest/Lesting/Lindemann, a.a.O., Teil IV § 115 StVollzG Rn. 46; jew. m.w.Nachw.).
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