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   KG, 16.07.2018 - 2 Ws 31/18 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,26284
KG, 16.07.2018 - 2 Ws 31/18 Vollz (https://dejure.org/2018,26284)
KG, Entscheidung vom 16.07.2018 - 2 Ws 31/18 Vollz (https://dejure.org/2018,26284)
KG, Entscheidung vom 16. Juli 2018 - 2 Ws 31/18 Vollz (https://dejure.org/2018,26284)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 109 StVollzG, § 17 Abs 1 S 2 GVG
    Antrag auf gerichtliche Entscheidung in einer Strafvollzugssache: Anhängigkeit eines Verfahrens mit identischem Gegenstand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit doppelter Rechtshängigkeit verschiedener Anträge auf gerichtliche Entscheidung gem. § 109 StVollzG gegen dieselbe Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Doppelte Rechtshängigkeit als Verfahrenshindernis

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Doppelte Rechtshängigkeit als Verfahrenshindernis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVollzG § 109 Abs. 1
    Zulässigkeit doppelter Rechtshängigkeit verschiedener Anträge auf gerichtliche Entscheidung gem. § 109 StVollzG gegen dieselbe Maßnahme

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Auszug aus KG, 16.07.2018 - 2 Ws 31/18
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat in dieser nach § 119 Abs. 5 StVollzG in der Fachgerichtsbarkeit unanfechtbaren Entscheidung gemäß § 119 Abs. 3 StVollzG ab (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295; BVerfG StraFo 2007, 463).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus KG, 16.07.2018 - 2 Ws 31/18
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat in dieser nach § 119 Abs. 5 StVollzG in der Fachgerichtsbarkeit unanfechtbaren Entscheidung gemäß § 119 Abs. 3 StVollzG ab (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295; BVerfG StraFo 2007, 463).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus KG, 16.07.2018 - 2 Ws 31/18
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat in dieser nach § 119 Abs. 5 StVollzG in der Fachgerichtsbarkeit unanfechtbaren Entscheidung gemäß § 119 Abs. 3 StVollzG ab (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295; BVerfG StraFo 2007, 463).
  • KG, 08.06.2021 - 2 Ws 32/21

    Anderweitige Rechtshängigkeit im Strafvollzugsverfahren

    Zudem folgt dies aus dem allgemein geltenden Verbot der doppelten Rechtshängigkeit, das auch in der Regelung des § 17 Abs. 1 Satz 2 GVG zum Ausdruck kommt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. September 2017 - 2 Ws 70/17 Vollz - und 16. Juli 2018 - 2 Ws 31/18 Vollz, juris), bzw. aus dem fehlenden Rechtsschutzbedürfnis für einen Folgeantrag mit identischem Streitgegenstand (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. September 2017 - 1 Vollz (Ws) 390/17 -, juris).
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