Rechtsprechung
KG, 16.07.2019 - 2 Ws 103/19 Vollz |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,27666) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 109 StVollzG, §§ 109 ff StVollzG, § 115 Abs 1 S 2 StVollzG
Strafvollzug in Berlin: Anhörung des Strafgefangenen vor Ablösung vom offenen Vollzug; Darlegungsanforderungen an die Ablösungsentscheidung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Voraussetzungen des Widerrufs der Unterbringung eines Gefangenen im offenen Vollzug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.05.2019 - 584 StVK 59/19
- KG, 16.07.2019 - 2 Ws 103/19 Voll
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 22.08.2016 - 5 Ws 111/16
Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme im …
Auszug aus KG, 16.07.2019 - 2 Ws 103/19
Die Einhaltung des danach eröffneten Spielraums durch die Vollzugsbehörde ist gerichtlich nur anhand der insoweit analog anzuwendenden Maßstäbe des § 115 Abs. 5 StVollzG Bund überprüfbar (vgl. bezogen auf Beschränkungen nach dem PsychKG Bln a.F. und die Gewährung von Vollzugslockerungen: KG, Beschlüsse vom 22. August 2016 - 5 Ws 111/16 Vollz -, juris; vom 27. Dezember 2010 - 2 Ws 636/10 Vollz - mwN). - KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03Vollz
Rechtsbeschwerde eines Strafgefangenen; Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der …
Auszug aus KG, 16.07.2019 - 2 Ws 103/19
Hieraus folgt, dass die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so vollständig darzulegen hat, dass sie eine rechtliche Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht ermöglichen (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1993, 116; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; Senat ZfStrVo 2004, 307; ZfStrVo 2002, 248; Beschluss 3. Juni 2011 - 2 Ws 18/11 Vollz -).