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KG, 16.09.1993 - (4) 1 Ss 86/93 (41/93) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Inaugenscheinnahme; Augenschein; Gericht; Hauptverhandlung; Einführung; Gutachten; Sachverständiger; Schriftproben; Schriftprobe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1993, 628
Wird zitiert von ...
- KG, 18.12.2008 - 1 Ss 453/08
Darlegung der Urteilsgründe in nachprüfbarer Weise; Ausführungen zur …
Sie wären umso mehr erforderlich gewesen, als die Schriftvergleichung in der Regel die Zuziehung eines Sachverständigen - auf dessen Zuziehung nur in ganz eindeutigen Fällen verzichtet werden kann (…Krause in LR, a.a.O., § 93 Rdnr. 3) - erfordert (…Meyer-Goßner, a.a.O., § 93 Rdnr. 1;… Rogall in SK-StPO, § 93 Rdnr. 18), da das Gericht nur selten über hinreichende eigene Sachkunde verfügt (…Eisenberg, a.a.O., Rdnr. 1965) und selbst Schriftgutachten durch Schriftvergleich häufig fehlerbehaftet sind, so dass ihre Ergebnisse in aller Regel mit besonderer Vorsicht gewürdigt (Senat StV 1993, 628, 629) bzw. - in besonderen Fällen - Zweitgutachten von Amts wegen eingeholt werden müssen (OLG Düsseldorf StV 1986, 376, 377; 1991, 456, 457).