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   KG, 16.09.2013 - Verg 4/13   

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https://dejure.org/2013,27223
KG, 16.09.2013 - Verg 4/13 (https://dejure.org/2013,27223)
KG, Entscheidung vom 16.09.2013 - Verg 4/13 (https://dejure.org/2013,27223)
KG, Entscheidung vom 16. September 2013 - Verg 4/13 (https://dejure.org/2013,27223)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 99 Abs 1 GWB, § 80 Abs 5 SGB 10
    Vergabenachprüfungsverfahren: Dienstleistungsauftrag zur Entwicklung und Pflege von Software; Abgrenzung zur nicht entgeltlichen Dienstleistungskonzession und zur ausschreibungsfreien interkommunalen Zusammenarbeit und zur "Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Dienstleistungskonzession; Abgrenzung von Dienstleistungskonzession und -auftrag; Pflicht zur Ausschreibung der Entwicklung und Pflege einer Software für den Einsatz in der öffentlichen Verwaltung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 80 Abs. 5; GWB § 99 Abs. 1
    Begriff der Dienstleistungskonzession; Abgrenzung von Dienstleistungskonzession und -auftrag; Pflicht zur Ausschreibung der Entwicklung und Pflege einer Software für den Einsatz in der öffentlichen Verwaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Softwareentwicklung und -pflege ist keine öffentliche Aufgabe!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine "sturmfreien Buden" im Vergaberecht durch Dienstleistungskonzessionen! (VPR 2013, 152)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2014, 62
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • VK Berlin, 30.04.2013 - VK-B1-01/13
    Auszug aus KG, 16.09.2013 - Verg 4/13
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Beschlussabteilung der Vergabekammer des Landes Berlin - VK-B1-01/13 - vom 30. April 2013 geändert und wie folgt neu gefasst:.

    den Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin vom 30.4.2013 (AZ. VK-B1-01/13) aufzuheben;.

  • EuGH, 19.12.2012 - C-159/11

    Das Recht der Union über die Vergabe öffentlicher Aufträge steht einer nationalen

    Auszug aus KG, 16.09.2013 - Verg 4/13
    20 Denn Voraussetzung ist nach dieser Rechtsprechung u.a., dass (a.) der Vertragsgegenstand eine "gemeinsam obliegende öffentliche Aufgabe" der zusammenarbeitenden Stellen ist und (b.) die Zusammenarbeit nur durch Überlegungen und Erfordernisse bestimmt wird, die mit der Verfolgung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen zusammenhängen ( EuGH , Urteil vom 19.12.2012, C-159/11, Rdnr. 40 zit. nach Juris; EuGH , Urteil vom 9.6.2009, C-480/06; Rdnr. 47).
  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus KG, 16.09.2013 - Verg 4/13
    Ferner kann dahin stehen, ob der streitgegenständliche Kooperationsvertrag nach allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätzen, selbst dann auszuschreiben gewesen wäre, wenn er als eine bloße Dienstleistungskonzession anzusehen wäre (vgl. EuGH , Urteil vom 13.10.2005, C-458/03 "Parking Brixen"; Zeiss in Heiermann/Zeiss/Blaufuß, Vergaberecht, 3. Aufl. 2011, § 99 Rdnr. 200 ff., Scherer-Leydecker in Heuvels/Höß/Kuß/Wagner, Vergaberecht, 2013, § 99 Rdnr. 222, 224).
  • EuGH, 09.06.2009 - C-480/06

    Hamburger Müllverbrennung: Vergaberecht bei interkommunalen Kooperationen nicht

    Auszug aus KG, 16.09.2013 - Verg 4/13
    20 Denn Voraussetzung ist nach dieser Rechtsprechung u.a., dass (a.) der Vertragsgegenstand eine "gemeinsam obliegende öffentliche Aufgabe" der zusammenarbeitenden Stellen ist und (b.) die Zusammenarbeit nur durch Überlegungen und Erfordernisse bestimmt wird, die mit der Verfolgung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen zusammenhängen ( EuGH , Urteil vom 19.12.2012, C-159/11, Rdnr. 40 zit. nach Juris; EuGH , Urteil vom 9.6.2009, C-480/06; Rdnr. 47).
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus KG, 16.09.2013 - Verg 4/13
    14 Kennzeichnend für die Dienstleistungskonzession, welche die Tatbestandsvoraussetzung "Entgeltlichkeit" des § 99 Abs. 1 GWB nicht erfüllt, ist, dass die Gegenleistung des Auftraggebers für die Erbringung der Dienstleistung in der Überlassung des Rechts zur Vermarktung der Dienstleistung liegt ggf. verbunden mit einer geldwerten Leistung des Auftraggebers an den Auftraggeber, die einen wesentlichen Teil der Kosten, die dem Auftragnehmer durch die Erbringung der Dienstleistung entstehen, unabgedeckt lässt ( BGH , Beschluss vom 8.2.2011, X ZB 4/10, Rdnr. 34 ff.: die Wesentlichkeitsgrenze ist bei 36% unabgedeckter Kosten noch nicht erreicht; Zeiss in Heiermann/Zeiss/Blaufuß, Vergaberecht, 3. Aufl. 2011, § 99 Rdnr. 188, 194: Wesentlichkeitsgrenze soll bei 50% unabgedeckter Kosten liegen).
  • OLG München, 21.05.2008 - Verg 5/08

    Öffentliche Auftragsvergabe: Abgrenzung zwischen einem Dienstleistungsauftrag und

    Auszug aus KG, 16.09.2013 - Verg 4/13
    In einem solchen Fall ist der Auftrag dem Vergaberecht nicht als Dienstleistungskonzession entzogen (ebenso OLG München , Beschluss vom 21.5.2008, Verg 5/08).
  • OLG Naumburg, 17.03.2017 - 7 Verg 8/16

    Abwasserbeseitigung - Vergabenachprüfungsverfahren: Beginn eines

    bb) Diese von dem EuGH für das Unionsrecht entwickelten und in Art. 12 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU niedergelegten Grundsätze zur Vergaberechtsfreiheit bestimmter im öffentlichen Sektor geschlossener Verträge sind - zumindest im Wege einer teleologischen Reduktion des § 99 Abs. 1 GWB a.F. in Verbindung mit einer richtlinienfreundlichen Auslegung - auch heranzuziehen bei der Bestimmung der Reichweite des im Ersten Abschnitt des Vierten Teils des GWB a.F. geregelten Vergaberegimes (vgl. hierzu OLG Koblenz VergabeR 2015, 192; OLG München NZBau 2013, 458; KG Berlin NZBau 2014, 62; OLG Düsseldorf VergabeR 2014, 169; OLG Dresden VergabeR 2017, 58).

    Die Beigeladene hat ihre Kosten im Beschwerdeverfahren insoweit selbst zu tragen (§ 162 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 101 ZPO) (vgl. KG, Beschluss vom 16. September 2013, Verg 4/13, NZBau 2014, 62).

  • VK Berlin, 14.03.2022 - VK-B2-40/21

    Wertungsentscheidung darf keinem "Auswahlgremium" überlassen werden!

    Abzustellen ist vielmehr auf den materiellen Ausgang des Verfahrens, also darauf, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Beteiligten das mit ihrem jeweiligen Antrag verfolgte Verfahrensziel erreicht haben (vgl. KG, Beschluss v. 16. September 2013 - Verg 4/13; NZBau 2014, 62, 64; OLG Jena, Beschluss v. 30. Januar 2002 - 6 Verg 9/01, BeckRS 2002, 160909).
  • KG, 20.02.2014 - Verg 10/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Entscheidungsreife eines Nachprüfungsantrags bei

    Denn insofern musste die Antragstellerin keine nennenswerten wirtschaftlichen Abstriche von dem von ihr verfolgten Rechtsschutzziel hinnehmen (vgl. Senat, Beschl. v. 16.9.2013 - Verg 4/13, Ziffer VI.1.
  • VK Berlin, 08.02.2021 - VK-B2-17/20

    Anforderung an die Aufklärung ungewöhnlich niedriger Preise?

    Abzustellen ist vielmehr auf den materiellen Ausgang des Verfahrens, also darauf, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Beteiligten das mit ihrem jeweiligen Antrag verfolgte Verfahrensziel erreicht haben (vgl. KG, Beschluss v. 16. September 2013 - Verg 4/13NZBau 2014, 62, 64; OLG Jena, Beschluss v. 30. Januar 2002 - 6 Verg 9/01, BeckRS 2002, 160909).
  • KG, 18.12.2014 - Verg 21/13

    Zu einem Verhandlungsverfahren

    Denn insofern musste die Antragstellerin keine nennenswerten wirtschaftlichen Abstriche von dem von ihr verfolgten Rechtsschutzziel hinnehmen (vgl. Senat, Beschl. v. 16.9.2013 - Verg 4/13, Ziffer VI.1.
  • VK Berlin, 14.03.2022 - B2-40/21
    KG, Beschluss v. 16. September 2013 - Verg 4/13; NZBau 2014, 62, 64; OLG Jena, Beschluss.
  • VK Bund, 08.02.2021 - VK B 2-17/20
    Abzustellen ist vielmehr auf den materiellen Ausgang des Verfahrens, also darauf, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Beteiligten das mit ihrem jeweiligen Antrag verfolgte Verfahrensziel erreicht haben (vgl. KG, Beschluss v. 16. September 2013 - Verg 4/13; NZBau 2014, 62, 64; OLG Jena, Beschluss v. 30. Januar 2002 - 6 Verg 9/01, BeckRS 2002, 160909).
  • VK Berlin, 08.02.2021 - B 2-17/20
    Abzustellen ist vielmehr auf den materiellen Ausgang des Verfahrens, also darauf, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Beteiligten das mit ihrem jeweiligen Antrag verfolgte Verfahrensziel erreicht haben (vgl. KG, Beschluss v. 16. September 2013 - Verg 4/13; NZBau 2014, 62, 64; OLG Jena, Beschluss v. 30. Januar 2002 - 6 Verg 9/01, BeckRS 2002, 160909).
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