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   KG, 16.10.2007 - 17 UF 88/07   

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https://dejure.org/2007,10024
KG, 16.10.2007 - 17 UF 88/07 (https://dejure.org/2007,10024)
KG, Entscheidung vom 16.10.2007 - 17 UF 88/07 (https://dejure.org/2007,10024)
KG, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - 17 UF 88/07 (https://dejure.org/2007,10024)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf die Mutter ohne Zustimmung des anderen Elternteils; Berücksichtigung der Aussage des Kindes bei der Entscheidung über das Sorgerecht

  • Judicialis

    BGB § 1671; ; BGB § 1684

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1571 Abs. 2
    Voraussetzungen der Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 634
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 29.06.2000 - 6 UF 73/99

    Berücksichtigung des Kindeswillens bei Sorgerechtsentscheidungen

    Auszug aus KG, 16.10.2007 - 17 UF 88/07
    Weiterhin geht der Senat nach seinen eigenen durch die verschiedenen Beschwerdeverfahren über Jahre von den Parteien erworbenen Eindrücken davon aus, dass auch die weiteren Kriterien einer Entscheidung zum Sorgerecht - oder hier seinen Teilbereichen - wie das der Kontinuität und der Förderungsmöglichkeiten (BGH, FamRZ 1990, 392,39; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1042; 2001, 186) bei beiden um E L sehr bemühten Eltern unproblematisch sind.
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus KG, 16.10.2007 - 17 UF 88/07
    Hierdurch kann der mit jeder Trennung und ggf. Scheidung der Eltern verbundenen Beeinträchtigung der Kinder am besten entgegengewirkt werden (BverfG, FamRZ 1971, 421; FamRZ 1982, 1179, 1183).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus KG, 16.10.2007 - 17 UF 88/07
    Hierdurch kann der mit jeder Trennung und ggf. Scheidung der Eltern verbundenen Beeinträchtigung der Kinder am besten entgegengewirkt werden (BverfG, FamRZ 1971, 421; FamRZ 1982, 1179, 1183).
  • OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 5 UF 134/99
    Auszug aus KG, 16.10.2007 - 17 UF 88/07
    Weiterhin geht der Senat nach seinen eigenen durch die verschiedenen Beschwerdeverfahren über Jahre von den Parteien erworbenen Eindrücken davon aus, dass auch die weiteren Kriterien einer Entscheidung zum Sorgerecht - oder hier seinen Teilbereichen - wie das der Kontinuität und der Förderungsmöglichkeiten (BGH, FamRZ 1990, 392,39; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1042; 2001, 186) bei beiden um E L sehr bemühten Eltern unproblematisch sind.
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Auszug aus KG, 16.10.2007 - 17 UF 88/07
    Noch immer gilt als beste Erziehung diejenige, bei der sich beide Elternteile abstimmen und ergänzen (BVerfG, FamRZ 1959, 416).
  • KG, 05.04.2012 - 17 UF 50/12

    Elterliche Sorge: Dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden des

    Damit verbleibt es insoweit, wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 17 UF 88/07 -, FamRZ 2008, 634) und bis zu einer anderweitigen Regelung (§ 56 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 FamFG) bei der gemeinsamen elterliche Sorge.
  • OLG Brandenburg, 07.06.2012 - 15 UF 314/11

    Elterliche Sorge: Abgrenzung zwischen Umgangsrecht und

    Nach einer Ansicht dient das Umgangsrecht des Kindes mit seinen Eltern in erster Linie dem Kindeswohl, sodass auch eine Betreuungsregelung mit gleichen Anteilen beider Eltern als Umgangsregelung verstanden werden könne, wenn diese Regelung dem Kindeswohl entspreche (KG, B. v. 28.02.2012 - 18 UF 184/09 -, Zit. nach juris; FamRZ 2008, 634; Gutjahr, FPR 2006, 301).
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