Rechtsprechung
   KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29820
KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15 (https://dejure.org/2015,29820)
KG, Entscheidung vom 16.10.2015 - 14 W 89/15 (https://dejure.org/2015,29820)
KG, Entscheidung vom 16. Oktober 2015 - 14 W 89/15 (https://dejure.org/2015,29820)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,29820) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    AEUV Artt. 18, 45, 267; MitbestG §§ 7 Abs. 2 Nr. 3, 10; BetrVG §§ 7, 8; AktG § 98
    Mitbestimmungsrecht; aktives und passives Wahlrecht nur für im Inland beschäftigte Arbeitnehmer; Vereinbarkeit mit Unionsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betreffend das aktive und passive Wahlrecht von nicht im Inland beschäftigten Arbeitnehmern in das Aufsichtsorgan eines Unternehmens

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EuGH-Vorlage zur Beteiligung ausländischer Arbeitnehmer an Aufsichtsratswahl ("TUI")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betreffend das aktive und passive Wahlrecht von nicht im Inland beschäftigten Arbeitnehmern in das Aufsichtsorgan eines Unternehmens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorlagefrage an EuGH: Zum Verstoß gegen EU-Recht durch Ausschluss der Arbeitnehmer ausländischer Konzernunternehmen von der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Vorlage an den EuGH in einem Statusverfahren über Aufsichtsratsbesetzung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unternehmensmitbestimmung - Kammergericht ruft EuGH an

  • faz.net (Pressebericht, 27.10.2015)

    Mitbestimmung in Unternehmen: Ausländer in den Aufsichtsrat

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage in Statusverfahren über Aufsichtsratsbesetzung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorlage an den EuGH in einem Statusverfahren über Aufsichtsratsbesetzung

  • duslaw.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Kammergericht legt Frage zur Mitbestimmung dem EuGH vor

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Wahlrecht ausländischer Arbeitnehmer zum Aufsichtsrat (Teil 1)

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Dürfen bald auch Mitarbeiter aus dem Ausland die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wählen?

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung auch für Beschäftigte im Ausland?

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Vorlage an den EuGH in einem Statusverfahren über Aufsichtsratsbesetzung

  • audit-committee-institute.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Europarechtskonformität der deutschen Mitbestimmung

Besprechungen u.ä. (7)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Deutsche Unternehmensmitbestimmung auf dem Prüfstand

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mögliche Diskriminierung - EuGH überprüft deutsche Mitbestimmungsgesetze

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Vorlage an den EuGH in Sachen Unternehmensmitbestimmung

  • boeckler.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Mitbestimmung untergraben oder festigen? EuGH prüft europarechtliche Konformität der deutschen Mitbestimmung

  • hennerkes.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmer im Aufsichtsrat: Ausweitung oder Ende des deutschen Mitbestimmungsrechts?

  • audit-committee-institute.de PDF, S. 56 (Entscheidungsbesprechung)

    Verstößt die deutsche Mitbestimmung im Aufsichtsrat gegen Europarecht?

  • duslaw.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Kammergericht legt Frage zur Mitbestimmung dem EuGH vor

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 192
  • ZIP 2015, 2172
  • EuZW 2015, 888
  • NZA 2015, 1403
  • WM 2016, 131
  • DB 2015, 2689
  • NZA-RR 2015, 661
  • NZG 2015, 1311
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Frankfurt/Main, 16.02.2015 - 16 O 1/14

    Deutsche Börse AG: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet

    Auszug aus KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15
    Die unter 2. dargestellten Sichtweisen zum MitbestG und zum BetrVG haben zur Folge, dass nur in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wählen können, als Delegierte wählbar sind und Aufsichtsrat der Antragsgegnerin werden können (für die herrschende Meinung etwa Fischer, NZG 2014, 737, 738; Wansleben, NZG 2014, 213; Koberski, in: Fitting/Wlotzke/Wißmann, MitbR, 4. Aufl. 2011, § 3 MitbestG Rn. 28; Hellwig/Behme, AG 2009, 261, 266; anderer Ansicht LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16. Februar 2015 - 3-16 O 1/14 [Deutsche Börse AG] und Henssler, in: Ulmer/Habersack/Henssler, MitbR, 3. Aufl. 2013, § 3 MitbestG Rn. 43).

    Das LG Frankfurt a.M. entschied demgegenüber mit Beschluss vom 16. Februar 2015 - 3-16 O 1/14, NZG 2015, 683, im Ausland Beschäftigte seien nicht von der Mitbestimmung ausgeschlossen und daher an der Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat zu beteiligen.

  • LG Berlin, 01.06.2015 - 102 O 65/14

    Zusammensetzung des Aufsichtsrats eines Touristikkonzerns mit Sitz in

    Auszug aus KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15
    Die Entscheidung über die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 1. Juni 2015, 102 O 65/14, wird ausgesetzt.

    Das in erster Instanz mit dem Fall befasste Landgericht verneinte mit Beschluss vom 12. Mai 2015 - 102 O 65/14 AktG - einen Verstoß der deutschen Bestimmungen über die Mitbestimmung gegen Unionsrecht.

  • LG München I, 27.08.2015 - 5 HKO 20285/14

    Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet

    Auszug aus KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15
    Ferner wies das LG München I mit Beschluss vom 27. August 2015 - 5 HKO 20285/14 - einen Antrag in einem Statusverfahren, festzustellen, dass ein Aufsichtsrat nach Maßgabe der Artikel 18, 45 AEUV nicht rechtmäßig zusammengesetzt ist, zurück.
  • LG Düsseldorf, 05.06.1979 - 25 AktE 1/78
    Auszug aus KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15
    Als "Arbeitnehmer" werden in Deutschland nach herrschender Meinung nur die Arbeitnehmer solcher Betriebe angesehen, die im Inland liegen (LG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Juni 1979 - 25 AktE 1/78, DB 1979, 1451; Krause, ZIP 2015, 636; Gach, in: MüKoAktG, 4. Aufl. 2014, § 3 MitbestG Rn. 19; Ulmer/Habersack, in: Ulmer/Habersack/Henssler, MitbestR, 3. Aufl. 2013, § 5 MitbestG Rn. 55).
  • OLG Zweibrücken, 20.02.2014 - 3 W 150/13

    Kein Statusverfahren bei Streit über Wahlrecht ausländischer Belegschaften für

    Auszug aus KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15
    Das OLG Zweibrücken wies mit Beschluss vom 20. Februar 2014 - 3 W 150/13, NZG 2014, 740, die gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde zurück.
  • EuGH, 27.01.2000 - C-190/98

    EIN ARBEITNEHMER, DER DEN ARBEITSVERTRAG KÜNDIGT, KANN NICHT UNTER BERUFUNG AUF

    Auszug aus KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15
    Zum anderen sei nach den Maßgaben von EuGH, Urteil vom 27. Januar 2000 - Rs. C-190/98, Rn. 18 (Graf) und EuGH, Urteil vom 15. Dezember 1995 - Rs. C-415/93 (Bosman) der Artikel 45 AEUV verletzt.
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15
    Zum anderen sei nach den Maßgaben von EuGH, Urteil vom 27. Januar 2000 - Rs. C-190/98, Rn. 18 (Graf) und EuGH, Urteil vom 15. Dezember 1995 - Rs. C-415/93 (Bosman) der Artikel 45 AEUV verletzt.
  • LG Landau/Pfalz, 18.09.2013 - HKO 27/13

    Hornbach Baumarkt AG: Anträge in aktienrechtlichem Statusverfahren zurückgewiesen

    Auszug aus KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15
    Auch das Landgericht Landau in der Pfalz wies mit Beschluss vom 18. September 2013 - HKO 27/13, NZG 2014, 229, in einem Statusverfahren einen Antrag des hiesigen Antragstellers, festzustellen, dass der Aufsichtsrat nach Maßgabe der Artikel 18, 45 AEUV nicht rechtmäßig zusammengesetzt ist, zurück.
  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15
    Das BetrVG ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf die nicht im Inland gelegenen Betriebe deutscher Unternehmen nicht anzuwenden (vergleiche unter anderem BAG, Beschluss vom 22. März 2000 - 7 ABR 34/98, NZA 2000, 1119 [1121] unter II. 2 a) dd mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2016 - 21 W 91/15

    Vorlagebeschluss zur Vereinbarkeit der Einschränkung des aktiven und passiven

    Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über die in dem Verfahren C - 566/15 vom Kammergericht Berlin in dem Beschluss vom 16.10.2015 (Az. 14 W 89/15) vorgelegte Frage wegen Vorgreiflichkeit gemäß § 99 Abs. 1 AktG i.V.m. § 21 FamFG ausgesetzt.

    Mit Beschluss vom 16.10.2015 (Az. 14 W 89/15) hat das Kammergericht Berlin in einem vergleichbaren Fall dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

  • OLG München, 20.02.2017 - 31 Wx 321/15

    Streitigkeit im Rahmen eines Statusverfahrens - Zusammensetzung von Aufsichtsrat

    Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über die in dem Verfahren C-566/15 vom Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 16.10.2015 (Az. 14 W 89/15) vorgelegte Frage wegen Vorgreiflichkeit gemäß § 99 Abs. 1 AktG i.V.m. § 21 FamFG ausgesetzt.

    Mit Beschluss vom 16.10.2015 (Az. 14 W 89/15) hat das Kammergericht Berlin in einem vergleichbaren Fall dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    Es handelt sich um einen Statusstreit über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Fischer, NZG 2014, 737, 738; OLG Frankfurt, ZIP 2016, 2223 Rn. 10; im Ergebnis auch KG, ZIP 2015, 2172 Rn. 30; vgl. Oetker in Erfurter Kommentar, 17. Aufl. § 99 AktG Rn. 2; Drygala in Schmidt/Lutter, AktG, 3. Aufl., § 96 Rn. 30).

    b) Der Senat legt die hier entscheidungserheblichen Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes mit der wohl herrschenden Meinung (KG, ZIP 2015, 2172 Rn. 19 mit Nachweisen auch zur Gegenansicht; Fischer, NZG 2014, 737, 738; Hellwig/Behme, AG 2009, 261, 266 f.) dahin aus, dass nur in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wählen können, als Delegierte wählbar sind und Aufsichtsratsmitglieder der Antragsgegnerin werden können.

    c) Der Senat hält es - in Übereinstimmung mit dem KG im Vorlageverfahren (ZIP 2015, 2172 Rn. 31 ff.) und dem OLG Frankfurt in einem ähnlich gelagerten Statusverfahren (AG 2016, 793 Rn. 10) - entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin nicht für offenkundig ausgeschlossen, dass die einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften nach diesem Verständnis der Beschränkung auf inländische Arbeitnehmer mit den unionsrechtlichen Grundsätzen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und des Diskriminierungsverbots unvereinbar sind.

    Hierfür gibt es zahlreiche Stimmen im deutschen Schrifttum (siehe nur die Zitate in KG, ZIP 2015, 2172 Rn. 27).

  • OLG München, 06.03.2018 - 31 Wx 321/15

    Statusverfahren über die Richtigkeit der Zusammensetzung des Aufsichtsrats

    Mit Beschluss vom 16.10.2015 (Az. 14 W 89/15) hat das Kammergericht Berlin in einem vergleichbaren Fall dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung (Az. C-566/15) vorgelegt:.

    Der Senat hat das vorliegende Verfahren mit Beschluss vom 20.2.2017 bis zur Entscheidung des EuGH über die in dem Verfahren C-566/15 vom Kammergericht mit Beschluss vom 16.10.2015 (Az. 14 W 89/15; ZIP 2015, 2172) vorgelegte Frage wegen Vorgreiflichkeit gemäß § 99 Abs. 1 AktG i.V.m. § 21 FamFG ausgesetzt.

    Dabei handelt es sich um einen Statusstreit über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats i.S.d. § 98 Abs. 1 AktG (Fischer, NZG 2014, 737, 738; OLG Frankfurt, ZIP 2016, 2223 Rn. 10; im Ergebnis auch KG, ZIP 2015, 2172 Rn. 30; vgl. Oetker in Erfurter Kommentar, 17. Aufl. § 99 AktG Rn. 2; Drygala in Schmidt/Lutter, AktG, 3. Aufl., § 96 Rn. 30).

  • LG Frankfurt/Main, 21.12.2017 - 5 O 85/17

    Stada Arzneimittel AG: Antrag im Statusfeststellungsverfahren wegen

    Entgegen der Auffassung der 16. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main in ihrem Beschluss vom 16.2.2015 - 3- 16 O 1/14 - (NZG 2015, 683 ) tritt die Kammer der herrschenden Auffassung (OLG München BeckRS 2017, 103458; KG, ZIP 2015, 2172 Rn. 19 mit Nachweisen auch zur Gegenansicht; Fischer, NZG 2014, 737, 738; Hellwig/Behme, AG 2009, 261, 266 f.) bei, dass die Mitarbeiter ausländischer Tochtergesellschaften zur Erreichen der Schwellenwerte des MitbestG nicht mitzuzählen sind.
  • KG, 02.11.2017 - 14 W 89/15

    Beschwerde im Statusfeststellungsverfahren zurückgewiesen - Aufsichtsrat bleibt

    Mit Beschluss vom 16. Oktober 2015 hat der Senat dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt (KG AG 2015, 872 = DB 2015, 2689):.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht