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   KG, 16.10.2017 - 8 U 135/17   

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https://dejure.org/2017,39089
KG, 16.10.2017 - 8 U 135/17 (https://dejure.org/2017,39089)
KG, Entscheidung vom 16.10.2017 - 8 U 135/17 (https://dejure.org/2017,39089)
KG, Entscheidung vom 16. Oktober 2017 - 8 U 135/17 (https://dejure.org/2017,39089)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Geschäftsraummiete: Konkludente Fortsetzung eines Mietverhältnisses bei zweimonatiger Gebrauchsfortsetzung; Betriebspflicht des Mieters eines Einkaufscenters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Betriebspflicht des Mieters in der Ladenfläche in einem Einkaufszentrum; Stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses durch Gebrauchsfortsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Betriebspflicht des Mieters in der Ladenfläche in einem Einkaufszentrum; Stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses durch Gebrauchsfortsetzung

  • rechtsportal.de

    BGB § 546a
    Voraussetzungen einer Betriebspflicht des Mieters in der Ladenfläche in einem Einkaufszentrum

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kaufhaus in Neuköllner Einkaufspassage darf doch Räumungsverkauf durchführen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kaufhaus in Neuköllner Einkaufspassage darf doch Räumungsverkauf durchführen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kaufhaus in Einkaufspassage darf Räumungsverkauf durchführen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kaufhaus in Neuköllner Einkaufspassage darf doch Räumungsverkauf durchführen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kaufhaus darf doch Räumungsverkauf durchführen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kaufhaus in Neuköllner Einkaufspassage darf doch Räumungsverkauf durchführen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 16.08.2017 - 104 O 60/17

    Kaufhaus in Neuköllner Einkaufspassage darf keinen Räumungsverkauf durchführen

    Auszug aus KG, 16.10.2017 - 8 U 135/17
    Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 16.8.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 104 O 60/17 - geändert, die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 3.8.2017 aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

    das Urteil des LG Berlin abzuändern, die einstweilige Verfügung des LG Berlin - Az. 104 O 60/17 - aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.

  • BGH, 24.02.2016 - XII ZR 5/15

    Mietvertrag über eine Freifläche zur Errichtung eines Mobilfunkmastes:

    Auszug aus KG, 16.10.2017 - 8 U 135/17
    Soweit es - was angesichts des Nachtrages 5 allerdings eher fern liegt - angenommen hat, das Auslaufen des alten Vertrages sei wohl übersehen worden, mag dahin stehen, ob es dann nicht für einen Vertragsschluss am Erklärungsbewusstsein fehlen würde (vgl. BGH, Urteil vom 24.2.2016 - XII ZR 5/15 - Tz. 36).
  • BGH, 21.05.2003 - VIII ZB 133/02

    Inhaltliche und formale Anforderungen an die Auseinandersetzung mit dem

    Auszug aus KG, 16.10.2017 - 8 U 135/17
    Insoweit kommt es nicht darauf an, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (BGH, Beschluss vom 21.5.2003 - VIII ZB 133/02 - MDR 2003, 1130, Tz. 10).
  • BGH, 04.12.2003 - IX ZR 222/02

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Erteilung einer Auskunft über den

    Auszug aus KG, 16.10.2017 - 8 U 135/17
    Auch wenn der BGH mit Urteil vom 4.12.2003 - IX ZR 222/02 - Tz. 34 den Räumungsverkauf eines Insolvenzverwalters in Mieträumen des Schuldners als Inanspruchnahme im Sinne von § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO behandelt hat, kann aus dem Interesse der Beklagten, ihren Betrieb zunächst bis zum 30.6.2017 fortzusetzen und im Kündigungsfall noch einen Ausverkauf anzuschließen, nicht geschlossen werden, sie habe eine mietvertragliche Bindung auf unbestimmte Zeit eingehen wollen.
  • BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 326/09

    Wohnraummiete: Darlegung und tatrichterliche Beurteilung des Mietausfallschadens

    Auszug aus KG, 16.10.2017 - 8 U 135/17
    Im Übrigen fehlt es hier schon an einer Vorenthaltung im Sinne von § 546a BGB, da die Klägerin von einer Fortdauer des Mietverhältnisses ausgeht und die Mietsache nicht zurück erhalten will (vgl. BGH, Beschluss vom 13.7.2010 - VIII ZR 326/09 - Tz. 2 m. w. N.).
  • LG Berlin, 28.10.2022 - 34 O 41/22

    Anscheinsvollmacht durch Überlassung von gemietetem Fahrzeug und Vorlage von

    Hier ging die Klägerin von einer Fortdauer des Mietverhältnisses aus und wollte die Mietsache nicht zurückerhalten (KG Berlin, Urteil vom 16. Oktober 2017 - 8 U 135/17 -, Rn. 38, juris).
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