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   KG, 16.11.2006 - 23 U 55/03   

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KG, 16.11.2006 - 23 U 55/03 (https://dejure.org/2006,6789)
KG, Entscheidung vom 16.11.2006 - 23 U 55/03 (https://dejure.org/2006,6789)
KG, Entscheidung vom 16. November 2006 - 23 U 55/03 (https://dejure.org/2006,6789)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgabe neuer Aktien zu unangemessen niedrigen Preisen im Wege eines "Greenshoe" als Verstoß gegen § 255 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG); Möglichkeit einer Fassung eines Bestätigungsbeschlusses in einer Aktionärsversammlung als ein der Verwirkung unterliegendes Recht der ...

  • Judicialis

    AktG § 20 Abs. 1; ; AktG § ... 20 Abs. 6; ; AktG § 20 Abs. 7; ; AktG § 93 Abs. 2; ; AktG § 124 Abs. 1; ; AktG § 124 Abs. 2; ; AktG § 124 Abs. 3; ; AktG § 131; ; AktG § 186; ; AktG § 186 Abs. 3; ; AktG § 186 Abs. 3 Satz 4; ; AktG § 186 Abs. 4; ; AktG § 186 Abs. 4 Satz 2; ; AktG §§ 202 ff.; ; AktG § 203 Abs. 1; ; AktG § 203 Abs. 1 Satz 1; ; AktG § 203 Abs. 2 Satz 2; ; AktG §§ 241 ff.; ; AktG § 243 Abs. 1; ; AktG § 243 Abs. 2; ; AktG § 243 Abs. 4 Satz 1; ; AktG § 244; ; AktG § 244 Satz 2; ; AktG § 246 Abs. 1; ; AktG § 246 Abs. 2; ; AktG § 246 Abs. 3; ; AktG § 249 Abs. 1; ; AktG § 255 Abs. 2; ; AktG § 255 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; StGB § 266

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 202 ff.; AktG § 244; AktG § 255 Abs. 2
    Kein Verstoß gegen § 255 Abs. 2 AktG durch Gewährung von Greenshoe-Optionen an die Emissionsbank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • heuking.de PDF, S. 15 (Entscheidungsbesprechung)

    "Greenshoe" (Dr. Jörg aus der Fünten)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1660
  • NZG 2008, 29
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 23.06.1997 - II ZR 132/93

    Rechtsprechung zum "Genehmigten Kapital" im Aktienrecht geändert

    Auszug aus KG, 16.11.2006 - 23 U 55/03
    Der Bericht entspreche auch nicht den Maßstäben der Rechtsprechung des BGH in ZIP 1997, 1499; auch sei der neue Bericht gegenüber dem ursprünglichen Bericht nicht aktualisiert worden.

    Denn das Institut des genehmigten Kapitals gemäß §§ 202 ff. AktG soll einer Gesellschaft die Flexibilität geben, die sie braucht, um auf dem nationalen und internationalen Markt rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote reagieren zu können (BGH Beschluss vom 21.11.2005 - II ZR 79/94 - BGHZ 136, 133 ff., 136 = ZIP 1997, 1499 ff. - Siemens/Nold).

    Letztlich hat auch der BGH die in § 255 Absatz 2 AktG vorgegebenen Grenzen als ausreichenden Schutz der Aktionäre angesehen (BGHZ 136, 133 ff, 141 f.).

    Unabhängig davon ist der Umkehrschluss aus § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG, dass bei einer wesentlichen Unterschreitung des Börsenkurses der Bezugsrechtsausschluss unzulässig wäre, jedenfalls bei einem genehmigten Kapital nicht zwingend, zumal die Vorschriften über Kapitalerhöhungen gemäß § 203 Absatz 1 AktG nicht strikt, sondern nur sinngemäß anzuwenden sind (so ausdrücklich auch BGHZ 136, 133 ff., 142).

  • BGH, 13.03.1978 - II ZR 142/76

    Kali & Salz - Sachliche Rechtfertigung eines Bezugsrechtsausschlusses

    Auszug aus KG, 16.11.2006 - 23 U 55/03
    Deshalb ist weiterhin bereits die Vermutung wie aus § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ableitbar widerlegt (vgl. dazu Hüffer, AktG, 7. Aufl., § 255 Rz. 5), dass ein unangemessen niedriger Ausgabebetrag im Sinne von § 255 Absatz 2 Satz 1 AktG beschlossen wurde, da der Börsenpreis bekanntermaßen im Zusammenhang mit einer Neuemission starken Kursschwankungen unterliegt und deshalb der Börsenwert nicht dem sog. inneren oder wahren Wert des Unternehmens (vgl. dazu BGHZ 71, 40 ff., 51) entspricht, sondern wohl eher dem im Bookbuilding-Verfahren ermittelten Emissionspreis (vgl. auch Groß, ZIP 2002, 160 ff., 165).

    Insbesondere der Bezugsrechtsausschluss ist auch materiell nicht gemäß § 186 Absatz 3 und 4 AktG zu beanstanden, wie sich aus dem bereits erläuterten Sinn und Zweck des Greenshoe ergibt, der gerade im wohlverstandenen Interesse -das nicht überragend sein muss, vgl. BGHZ 71, 40 ff., 50 - der Gesellschaft liegt und erforderlich und geeignet war, die Kursstabilität zu gewährleisten.

  • BGH, 27.01.2005 - IX ZR 273/02

    Grenzen der Honorarvereinbarungen in Strafsachen

    Auszug aus KG, 16.11.2006 - 23 U 55/03
    Eine planwidrige Regelungslücke, die für eine Analogie erforderlich wäre (vgl. dazu BGH NJW 2005, 2142 ff.; 2003, 1932 ff.), ist im Fall, dass der Vorstand im Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt wird, die Ausgabemodalitäten selbst festzusetzen, nicht gegeben (ebenso OLG Karlsruhe AG 2003, 444 ff., 447; Hüffer, AktG, 7. Aufl. § 255 Rz. 8; Groß ZIP 2002, 164; Schilling in AktG-Großkommentar, § 255 Rz. 6).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 290/00

    Pay-TV-Abonnementverträge ohne Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

    Auszug aus KG, 16.11.2006 - 23 U 55/03
    Eine planwidrige Regelungslücke, die für eine Analogie erforderlich wäre (vgl. dazu BGH NJW 2005, 2142 ff.; 2003, 1932 ff.), ist im Fall, dass der Vorstand im Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt wird, die Ausgabemodalitäten selbst festzusetzen, nicht gegeben (ebenso OLG Karlsruhe AG 2003, 444 ff., 447; Hüffer, AktG, 7. Aufl. § 255 Rz. 8; Groß ZIP 2002, 164; Schilling in AktG-Großkommentar, § 255 Rz. 6).
  • BGH, 01.02.1988 - II ZR 75/87

    Anfechtbarkeit eines Mehrheitsbeschlusses über die Auflösung einer

    Auszug aus KG, 16.11.2006 - 23 U 55/03
    Vorliegend ist ein solcher Ausnahmefall nicht ersichtlich; insbesondere ist aufgrund der dargelegten Besonderheiten der Greenshoe-Option weder ein Schaden der Beklagten von dem darlegungs- und beweisbelasteten Kläger (vgl. BGH NJW 1988, 1579) nachvollziehbar vorgetragen noch die Absicht der Bnnnnn Lnnnnn , einen ungerechtfertigten Sondervorteil zu erlangen.
  • BGH, 01.03.1999 - II ZR 305/97

    Zulässigkeit eines Teilurteils im aktienrechtlichen Nichtigkeits- bzw.

    Auszug aus KG, 16.11.2006 - 23 U 55/03
    Denn Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage verfolgen dasselbe Ziel, nämlich die richterliche Klärung der Nichtigkeit des Hauptversammlungsbeschlusses mit Wirkung für und gegen jedermann (BGH NJW 1997, 1510; NJW 1999, 1638).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2002 - 7 U 137/01

    Aktiengesellschaft: Anfechtung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses;

    Auszug aus KG, 16.11.2006 - 23 U 55/03
    Eine planwidrige Regelungslücke, die für eine Analogie erforderlich wäre (vgl. dazu BGH NJW 2005, 2142 ff.; 2003, 1932 ff.), ist im Fall, dass der Vorstand im Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt wird, die Ausgabemodalitäten selbst festzusetzen, nicht gegeben (ebenso OLG Karlsruhe AG 2003, 444 ff., 447; Hüffer, AktG, 7. Aufl. § 255 Rz. 8; Groß ZIP 2002, 164; Schilling in AktG-Großkommentar, § 255 Rz. 6).
  • BGH, 17.02.1997 - II ZR 41/96

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung; Rechtsschutzziel der

    Auszug aus KG, 16.11.2006 - 23 U 55/03
    Denn Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage verfolgen dasselbe Ziel, nämlich die richterliche Klärung der Nichtigkeit des Hauptversammlungsbeschlusses mit Wirkung für und gegen jedermann (BGH NJW 1997, 1510; NJW 1999, 1638).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZR 194/01

    Rechtswirkungen eines Bestätigungsbeschlusses nach § 244 Satz 1 AktG;

    Auszug aus KG, 16.11.2006 - 23 U 55/03
    Da es bei dem Verfahren gemäß § 244 AktG lediglich um eine Geltungserklärung geht, ist entgegen der Ansicht des Klägers eine Aktualisierung des für den Erstbeschluss vorgeschriebenen Berichts entbehrlich (OLG Karlsruhe AG 1999, 490 re.Spalte; Hüffer, AktG, 7. Aufl., § 244 Rz. 2), zumal es auf seither eingetretene Entwicklungen nicht ankommt (BGH NJW 2004, 1165 f.).
  • KG, 22.08.2001 - 23 U 6712/99

    Aktienrechtliche Unzulässigkeit einer durch Mehrheitsbeschluß bewilligten

    Auszug aus KG, 16.11.2006 - 23 U 55/03
    Die Anfechtung des Beschlusses vom 20.12.1998 ist Gegenstand der Klage zu 90 O 17/99, die vor dem Senat zum Geschäftszeichen 23 U 6712/99 geführt wurde.
  • OLG München, 08.08.1997 - 23 U 1974/97

    Anwendbarkeit der §§ 293a ff. AktG auf einen Bestätigungsbeschluß

  • OLG München, 15.05.2002 - 7 U 2371/01

    Anforderungen an den gem. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG vom Vorstand an die

  • BGH, 20.01.2003 - II ZR 322/01

    Anfechtung eines bestätigten Hauptversammlungsbeschlusses

  • BGH, 07.11.1994 - II ZR 79/94
  • LG München I, 25.01.2001 - 5 HKO 12707/00

    Unwirksamkeit eines Ermächtigungsbeschlusses zur Neuausrichtung der AG bei

  • BGH, 21.07.2008 - II ZR 1/07

    Einräumung einer Greenshoe-Option durch Kapitalerhöhung

    Das Urteil des Berufungsgerichts (ZIP 2007, 1660) betrifft hinsichtlich des Hauptantrags zum einen die Voraussetzungen eines Bestätigungsbeschlusses gemäß § 244 AktG und zum anderen die Zulässigkeit eines genehmigten Kapitals (§§ 202 ff. AktG) in der speziellen Form des Bezugsrechtsausschlusses durch die Hauptversammlung bei gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands zur Entscheidung über die Bedingungen der Aktienausgabe (§ 204 AktG) im Zusammenhang mit einer Mehrzuteilungsoption (sog. Greenshoe).
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