Rechtsprechung
   KG, 16.11.2017 - (4) 151 AuslA 136/17 (167/17), (4) 151 Ausl A 136/17 (167/17)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,51954
KG, 16.11.2017 - (4) 151 AuslA 136/17 (167/17), (4) 151 Ausl A 136/17 (167/17) (https://dejure.org/2017,51954)
KG, Entscheidung vom 16.11.2017 - (4) 151 AuslA 136/17 (167/17), (4) 151 Ausl A 136/17 (167/17) (https://dejure.org/2017,51954)
KG, Entscheidung vom 16. November 2017 - (4) 151 AuslA 136/17 (167/17), (4) 151 Ausl A 136/17 (167/17) (https://dejure.org/2017,51954)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,51954) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 22 Abs 3 IRG, § 73 S 2 IRG, § 83b Abs 2 IRG
    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Überprüfung der amtsgerichtlichen Festhalteanordnung; Auslieferungshindernis bei Erkenntnissen über Folter wahrend der sog. Incommunicado-Haft in Spanien; gewöhnlicher Aufenthalt des Verfolgten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Auslieferung eines der Zugehörigkeit zur ETA verdächtigten Untersuchungsgefangenen nach Spanien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Auslieferung eines der Zugehörigkeit zur ETA verdächtigten Untersuchungsgefangenen nach Spanien

  • rechtsportal.de

    IRG § 22 Abs. 3 ; IRG § 73 S. 2; IRG § 83b Abs. 2
    Zulässigkeit der Auslieferung eines der Zugehörigkeit zur ETA verdächtigten Untersuchungsgefangenen nach Spanien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • morgenpost.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.10.2017)

    Mitglieder von Terrororganisation ETA in Berlin festgenommen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • AG Berlin-Tiergarten, 28.10.2017 - 385 Gs 237/17

    Mitglieder von Terrororganisation ETA in Berlin festgenommen

    Auszug aus KG, 16.11.2017 - 151 AuslA 136/17
    Der Antrag des Verfolgten auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Inhaftierung und der Festhalteanordnung des Amtsgerichts Tiergarten vom 28. Oktober 2017 - 385 Gs 237/17 - wird als unzulässig zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 2 AuslA 202/15

    Voraussetzungen des gewöhnlichen Aufenthalts eines EU-Ausländers in Deutschland

    Auszug aus KG, 16.11.2017 - 151 AuslA 136/17
    Nach den maßgeblichen Rechtsgrundsätzen (vgl. Schomburg in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen 5. Aufl., § 83b Rn. 24 ff.) setzt die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts voraus, dass der Verfolgte infolge eines beständigen Verweilens von gewisser Dauer im Inland (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2016, 352: rechtmäßiger ununterbrochener Aufenthalt von über fünf Jahren; ebenso OLG Karlsruhe StV 2015, 371) Bindungen an Deutschland aufgebaut und sich gesellschaftlich integriert hat.
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von

    Auszug aus KG, 16.11.2017 - 151 AuslA 136/17
    Ob dies bei einem langjährigen Aufenthalt eines EU-Bürgers unter Verwendung von Aliaspersonalien anders zu beurteilen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 AK 111/14 -, [juris Rn. 93]), kann vorliegend angesichts des erst weniger als sechs Monate andauernden Aufenthalts des Verfolgten in Deutschland dahinstehen.
  • EuGH, 05.04.2016 - C-404/15

    Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn

    Auszug aus KG, 16.11.2017 - 151 AuslA 136/17
    Konkret verlangt der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens, namentlich in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, von jedem Mitgliedstaat, dass er, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachten (vgl. zum vorstehenden insgesamt EuGH NJW 2016, 1709, 1711 mwN).
  • KG, 20.01.2014 - 151 AuslA 184/13

    Erforderlichkeit einer Nachtragsentscheidung; Tatverdachtsprüfung in

    Auszug aus KG, 16.11.2017 - 151 AuslA 136/17
    Völkerrechtliche Mindeststandards können etwa dann verletzt sein, wenn im Strafverfahren eine Aussage als Beweis verwendet wird, die unter Folter erpresst wurde (vgl. Senat InfAuslR 2014, 208, 209 mwN).
  • BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Auszug aus KG, 16.11.2017 - 151 AuslA 136/17
    Das bedeutet, dass die Auffassung der deutschen Rechtsordnung von maß- und sinnvollem Strafen im Auslieferungsverkehr nur insoweit zur Geltung zu bringen ist, als sie Bestandteil zwingender, unabdingbarer verfassungsrechtlicher Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland ist (vgl. BVerfG WM 2015, 65 = wistra 2015, 96 = InfAuslR 2015, 129 [juris Rn. 25 f.]; OLG Hamm NStZ-RR 2014, 156; jeweils mwN).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-66/08

    Kozlowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus KG, 16.11.2017 - 151 AuslA 136/17
    Sie entspricht der maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH zu Art. 4 Nr. 6, 5 Nr. 3 RbEuHb (vgl. EuGH NJW 2008, 3201).
  • BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 1608/07

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Festhaltung eines

    Auszug aus KG, 16.11.2017 - 151 AuslA 136/17
    Das Amtsgericht hat am Ende der Anhörung eine schriftliche Festhalteanordnung (§ 22 Abs. 3 Satz 2 IRG) erlassen, da es das Fehlen von Haftvoraussetzungen oder das Vorliegen von Auslieferungshindernissen nicht für evident im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGK 18, 63) erachtet hat.
  • KG, 29.11.2010 - AuslA 915/06

    Auslieferungsersuchen der Türkei: Umfang der materiellen Prüfungspflicht des

    Auszug aus KG, 16.11.2017 - 151 AuslA 136/17
    3 1. Der Antrag des Verfolgten auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Inhaftierung und der von Gesetzes wegen unanfechtbaren (§ 22 Abs. 3 Satz 3, 21 Abs. 7 Satz 1 IRG) amtsgerichtlichen Festhalteanordnung ist unzulässig (vgl. Senat NStZ-RR 2011, 207).
  • OLG Hamm, 18.02.2014 - 2 Ausl 12/14

    Keine Auslieferung in die Türkei bei zu vollstreckender unerträglich harter

    Auszug aus KG, 16.11.2017 - 151 AuslA 136/17
    Das bedeutet, dass die Auffassung der deutschen Rechtsordnung von maß- und sinnvollem Strafen im Auslieferungsverkehr nur insoweit zur Geltung zu bringen ist, als sie Bestandteil zwingender, unabdingbarer verfassungsrechtlicher Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland ist (vgl. BVerfG WM 2015, 65 = wistra 2015, 96 = InfAuslR 2015, 129 [juris Rn. 25 f.]; OLG Hamm NStZ-RR 2014, 156; jeweils mwN).
  • OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 AK 119/14

    Vorabbewilligung der Staatsanwaltschaft im Auslieferungsverfahren: Schutzwürdiges

  • OLG Karlsruhe, 04.10.2021 - Ausl 301 AR 86/21

    Bewilligung der Auslieferung unter Berücksichtigung mitgliedsstaatlicher

    Tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass in Italien hinsichtlich der Sicherheit des Verfolgten in der Haft bzw. nach einer Außervollzugsetzung des Haftbefehls eine Lebensgefahr durch Übergriffe von Mithäftlingen, Vollzugspersonal oder Dritten besteht, oder im Falle der Auslieferung gerade bezüglich des Verfolgten in Italien der Kernbereich der Verfahrensrechte verletzt werden könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2017, 2 BvR 424/17, Rn. 18, juris: Senat, Beschluss vom 04.08.2017, Ausl 301 AR 64/17, juris: rechtliches Gehör; KG, Beschluss vom 16.11.2017, (4) 151 AuslA 136/17 (167/17) Rn. 13, juris: Strafhöhe; OLG Dresden, Beschluss vom 21.11.2017, 2 (S) AR 42/17 Rn 34, juris: Rechtsstaatsprinzip), haben weder der Verfolgte noch die Rechtsbeistände vorgetragen noch sind solche Gefahren aus den Akten oder sonstigen Quellen ersichtlich.
  • OLG Karlsruhe, 31.01.2018 - Ausl 301 AR 54/17

    Auslieferung zur Strafverfolgung nach Ungarn: Zulässigerklärung mit

    Tatsächliche ernstliche Anhaltspunkte dafür, dass in Ungarn hinsichtlich der Wahrung der Verteidigungsrechte des Verfolgten systemische Mängel bestehen oder im Falle der Auslieferung gerade bezüglich des Verfolgten in Ungarn der Kernbereich der insoweit gewährten Verfahrensrechte verletzt werden könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2017, 2 BvR 424/17, Rn. 18, juris: Senat, Beschluss vom 04.08.2017, Ausl 301 AR 64/17, juris: rechtliches Gehör; KG, Beschluss vom 16.11.2017, (4) 151 AuslA 136/17 (167/17) Rn. 13, juris: Strafhöhe; OLG Dresden, Beschluss vom 21.11.2017, 2 (S) AR 42/17 Rn 34, juris: Rechtsstaatsprinzip), hat der Rechtsbeistand weder vorgetragen noch sind solche Gefahren aus den Akten oder sonstigen Quellen ersichtlich.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht