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   KG, 16.11.2017 - 22 U 24/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,51858
KG, 16.11.2017 - 22 U 24/17 (https://dejure.org/2017,51858)
KG, Entscheidung vom 16.11.2017 - 22 U 24/17 (https://dejure.org/2017,51858)
KG, Entscheidung vom 16. November 2017 - 22 U 24/17 (https://dejure.org/2017,51858)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 379 ZPO, § 399 ZPO, § 403 ZPO, § 531 Abs 2 ZPO
    Berufungsverfahren: Präkludierung eines erstinstanzlichen Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Präklusion des Rechtsmittelführers mit einem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens, für das erstinstanzlich der angeforderte Kostenvorschuss nicht eingezahlt wurde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Präklusion des Rechtsmittelführers mit einem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens, für das erstinstanzlich der angeforderte Kostenvorschuss nicht eingezahlt wurde

  • rechtsportal.de

    Präklusion des Rechtsmittelführers mit einem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens, für das erstinstanzlich der angeforderte Kostenvorschuss nicht eingezahlt wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 361
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.05.2017 - VIII ZR 69/16

    Berufungsverfahren: Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel; Beweisantritt ohne

    Auszug aus KG, 16.11.2017 - 22 U 24/17
    An einer Entscheidung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO sieht sich der Senat wegen der Entscheidung des BGH, Urt. vom 31. Mai 2017, VIII ZR 69/16, gehindert.

    Der Senat sieht sich an dieser Auslegung auch nicht durch die Entscheidung des BGH vom 31. Mai 2017 gehindert (Urt. vom 31. Mai 2017, VIII ZR 69/16, Rdn. 19).

  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus KG, 16.11.2017 - 22 U 24/17
    Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinn ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen (BGH, Urt. vom 8. Juni 2004, VI ZR 230/03, BGHZ 159, 254, 258 = NJW 2004, 2828; Urt. v. 18. Oktober 2005, VI ZR 270/04, NJW 2006, 152); bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte genügen nicht (BGH, aaO).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus KG, 16.11.2017 - 22 U 24/17
    Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinn ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen (BGH, Urt. vom 8. Juni 2004, VI ZR 230/03, BGHZ 159, 254, 258 = NJW 2004, 2828; Urt. v. 18. Oktober 2005, VI ZR 270/04, NJW 2006, 152); bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte genügen nicht (BGH, aaO).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus KG, 16.11.2017 - 22 U 24/17
    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 19. April 2005, VI ZR 175/04, VersR 2005, 945).
  • KG, 26.02.2018 - 22 U 146/16

    Kollision zweier Fahrradfahrer bei einem Überholvorgang auf einem Fahrradweg:

    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit sind ein unrichtiges Beweismaß im Fall der Durchführung einer Beweisaufnahme, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche (vgl. BGH, Urt. v. 19. April 2005, VI ZR 175/04, juris Rdn. 9; Senat, Beschluss vom 30. November 2017 - 22 U 34/17 -, juris Rdn. 5; Senat, Beschluss vom 16. November 2017 - 22 U 24/17 -, juris Rdn. 5).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2019 - 8 U 199/15

    Haftung einer gesetzlichen Betreuerin

    Dieser Verzicht des Klägers auf das Einholen eines Sachverständigengutachtens ist wirksam (§§ 525 Satz 1, 402, 399 ZPO; vgl. dazu, dass § 399 ZPO über § 402 ZPO auch in Bezug auf das Beweismittel des Sachverständigenbeweises gilt, etwa KG, Beschluss vom 16.11.2017 - 22 U 24/17 -, MDR 2018, 361; Greger, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 402, Rdnr. 1).
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