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   KG, 16.12.1985 - 10 U 2266/85   

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KG, 16.12.1985 - 10 U 2266/85 (https://dejure.org/1985,5070)
KG, Entscheidung vom 16.12.1985 - 10 U 2266/85 (https://dejure.org/1985,5070)
KG, Entscheidung vom 16. Dezember 1985 - 10 U 2266/85 (https://dejure.org/1985,5070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf einen Maklerlohn; Vermittlung von Wohnungen im Auftrag des Verkäufers; Verletzung der Pflicht zur Unparteilichkeit; Vorliegen eines "pauschalen Schadensersatzanspruchs"; Schutzzweck der Formvorschrift des § 313 S. 1 BGB a.F.

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Doppeltätigkeit, Treuepflicht des Maklers, Pflicht zur Unparteilichkeit, Verwirkung des Maklerlohns, Ansprch auf Rückahlung der Courtage wegen Verwirkung des Maklerlohns, Rückforderungsanspruch wegen rechtsgrundlos gezahlter Courtage, Kaufverpflichtungserklärung des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 598
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.05.1973 - IV ZR 21/72

    Käuferprovision des Doppel-Maklers

    Auszug aus KG, 16.12.1985 - 10 U 2266/85
    Die Pflicht zur Unparteilichkeit hat er auch bei der Gestaltung der Verträge zu beachten, da er sonst in einen Interessenwiderstreit geraten würde (im Anschluss an BGH, BGHZ 61, 17, 22).

    Entscheidend war für ihn allein das Hervorrufen des falschen Eindrucks einer Verpflichtung zum Kauf des Grundstücks und zur Zahlung eines hohen Geldbetrages auch bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrages (unter Bezugnahme auf BGH, BGHZ 61, 17).

    Als gewerblicher Makler hätte ihm aber die Bestimmung des § 313 BGB, die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Bedeutung dieser Vorschrift für das Maklerrecht und vor allem auch der Grundsatz der uneingeschränkten Entschließungsfreiheit ihrer Kunden bis zum Abschluss des notariellen Vertrages sowie die Sittenwidrigkeit einer derartigen unangemessenen "Schadensersatzklausel" i.S. des § 138 Abs. 1 BGB (unter Bezugnahme auf BGH, BGHZ 61, 17/24) bekannt sein müssen.

    Zugleich erweist sich der Makler damit seines an sich" verdienten Maklerlohnes als unwürdig (unter Beuzugnahme auf BGH, BGHZ 61, 17, 24).

    Die gleiche Auffassung hat der BGH im übrigen bereits in einer Entscheidung vom 18.05.1973 (BGHZ 61, 17/24) vertreten.

    [62] Der Umstand, dass der BGH in seiner Entscheidung (NJW 81, 2293) die mögliche Verwirkung des Maklerlohnanspruchs wegen einer vom Makler veranlassten Kaufverpflichtung mit dem Versprechen eines Schadensersatzanspruchs für den Fall des Nichtabschlusses des Vertrages in Höhe der vollen Erfolgsprovision nicht geprüft hat, stellt keine Aufgabe des zuvor in den Entscheidungen in NJW 81, 280 und in BGHZ 61, 17/24 vertretenen Standpunktes dar.

  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 159/80

    Anspruch auf Auszahlung der in einem Maklervertrag vereinbarten Provision -

    Auszug aus KG, 16.12.1985 - 10 U 2266/85
    [62] Der Umstand, dass der BGH in seiner Entscheidung (NJW 81, 2293) die mögliche Verwirkung des Maklerlohnanspruchs wegen einer vom Makler veranlassten Kaufverpflichtung mit dem Versprechen eines Schadensersatzanspruchs für den Fall des Nichtabschlusses des Vertrages in Höhe der vollen Erfolgsprovision nicht geprüft hat, stellt keine Aufgabe des zuvor in den Entscheidungen in NJW 81, 280 und in BGHZ 61, 17/24 vertretenen Standpunktes dar.
  • BGH, 04.06.1975 - V ZR 184/73

    Wertersatz von Nutzungen

    Auszug aus KG, 16.12.1985 - 10 U 2266/85
    [58] Von dem Grundsatz, dass nach der Bestimmung des § 818 Abs. 1 BGB nur die tatsächlich gezogenen und nachgewiesenen Nutzungen herauszugeben sind, ist die Rechtsprechung in Fällen abgewichen, in denen nach der Lebenserfahrung ein bestimmter wirtschaftlicher Vorteil zu vermuten ist (im Anschluss an BGH, BGHZ 64, 322, 323).
  • BGH, 06.02.1980 - IV ZR 141/78

    Zur Beurkundungspflicht eines Maklervertrags

    Auszug aus KG, 16.12.1985 - 10 U 2266/85
    Dieser Teil der Vereinbarung wäre dann bereits nach § 344 BGB in Verbindung mit § 313 Satz 1 BGB nichtig, denn bei einer Größenordnung von über 44 % der beim Kauf geschuldeten Provision wurde ein mittelbarer Zwang zum Erwerb ausgeübt (BGH NJW 1980, 1622, 1623).
  • KG, 09.11.1981 - 10 U 1128/81
    Auszug aus KG, 16.12.1985 - 10 U 2266/85
    Die Klausel verstieße - wenn nicht bereits wegen einer überhöhten Pauschale gegen § 11 Nr. 5 a) AGBG - so doch jedenfalls gegen § 9 Abs. 1 AGBG (unter Bezugnahme auf KG, OLGZ 82, 368).
  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 225/80

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklerlohn - Maßgeblichkeit des subjektiven

    Auszug aus KG, 16.12.1985 - 10 U 2266/85
    [49] Auch der für die Annahme einer besonders schweren Vertragsverletzung letztlich entscheidende subjektive Tatbestand der Verwirkung (unter Bezugnahme auf BGH, NJW 81, 2297) ist gegeben, wenn der Makler den Aufraggeber zur Abgabe einer Kaufverpflichtungserklärung i.S. des LS 7 veranlasst.
  • BGH, 25.10.1967 - VIII ZR 215/66

    Doppelauftrag eines Maklers

    Auszug aus KG, 16.12.1985 - 10 U 2266/85
    Insbesondere hat er die Interessen seiner beiden Auftraggeber dadurch zu wahren, dass er sich strenger Unparteilichkeit gegenüber beiden befleißigt, um ihnen in fairer Weise zu dienen (im Anschluss an BGH, BGHZ 48, 344, 347, 348).
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