Rechtsprechung
KG, 16.12.2003 - 7 U 9/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Anspruchs auf Auszahlung eines zugesagten Gewinns und Lieferung eines Fernsehgerätes; Anwendung des deutschen Rechts aufgrund der Zuordnung der Klage auf Erfüllung der Gewinnzusage zu Verbraucherverträgen oder dem Recht der unerlaubten Handlung; ...
- Judicialis
EuGÜV Art. 13; ; EuGÜV Art. 14; ; EuGVO Art. 15; ; EuGVO Art. 16; ; EGBGB Art. 29; ; EGBGB Art. 40; ; BGB § 661a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Frage der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte und dem anzuwendenden Recht bei Gewinnzusagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 01.10.2002 - 14 O 23/02
- KG, 16.12.2003 - 7 U 9/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02
Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler …
Auszug aus KG, 16.12.2003 - 7 U 9/03
a) Hinsichtlich des Antrags zu 1. auf Auszahlung der Gewinnsumme in Höhe von insgesamt 153.000,00 DM = 78.227,66 EUR, der spätestens mit der Abgabe des Mahnverfahrens an das Landgericht am 19. Dezember 2001 rechtshängig geworden ist, hat der Bundesgerichtshof durch Urteile vom 28. November 2002 - III ZR 102/02 - (NJW 2003, 426 ff.) und 16. Oktober 2003 - III ZR 106/03 - ausgeführt, dass sich die internationale Zuständigkeit sowohl aus Art. 13, 14 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGÜV) als auch aus Art. 5 Nr. 3 EuGÜV ergibt.Da die Gewinnzusagen im vorliegenden Fall stets an die unverbindliche Bestellung von Waren zum Test geknüpft worden sind, steht die Klage auf Erfüllung der Gewinnzusage, die als ein einseitiges Rechtsgeschäft oder als eine geschäftsähnliche Handlung zu werten ist (BGH NJW 2003, 426, 427), im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Verbrauchervertrag.
- BGH, 16.10.2003 - III ZR 106/03
Verfassungsmäßigkeit der Haftung für Gewinnzusagen
Auszug aus KG, 16.12.2003 - 7 U 9/03
a) Hinsichtlich des Antrags zu 1. auf Auszahlung der Gewinnsumme in Höhe von insgesamt 153.000,00 DM = 78.227,66 EUR, der spätestens mit der Abgabe des Mahnverfahrens an das Landgericht am 19. Dezember 2001 rechtshängig geworden ist, hat der Bundesgerichtshof durch Urteile vom 28. November 2002 - III ZR 102/02 - (NJW 2003, 426 ff.) und 16. Oktober 2003 - III ZR 106/03 - ausgeführt, dass sich die internationale Zuständigkeit sowohl aus Art. 13, 14 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGÜV) als auch aus Art. 5 Nr. 3 EuGÜV ergibt. - LG Berlin, 01.10.2002 - 14 O 23/02
Auszug aus KG, 16.12.2003 - 7 U 9/03
Auf die Berufung des Klägers wird das am 1. Oktober 2002 verkündete Urteil der Zivilkammer 14 des Landgerichts Berlin - 14 O 23/02 - abgeändert:.