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   KG, 16.12.2016 - 15 WF 22/16   

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https://dejure.org/2016,47809
KG, 16.12.2016 - 15 WF 22/16 (https://dejure.org/2016,47809)
KG, Entscheidung vom 16.12.2016 - 15 WF 22/16 (https://dejure.org/2016,47809)
KG, Entscheidung vom 16. Dezember 2016 - 15 WF 22/16 (https://dejure.org/2016,47809)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86 Abs 1 Nr 2 FamFG, § 87 Abs 2 FamFG, § 156 Abs 2 FamFG
    Gerichtlich gebilligter Umgangsvergleich: Vollstreckungsvoraussetzung der Zustellung des Titels; Ordnungsgeldanordnung wegen Unterbrechung des Kindesumgangs bei seelischer Erkrankung des berechtigten Elternteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einem Umgangsvergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einem Umgangsvergleich

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einem Umgangsvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grenzen der Zwangsvollstreckung aus einem Umgangsvergleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 919
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 12.09.2013 - 5 WF 171/13

    Voraussetzungen für zwangsweise Durchsetzung des Umgangsrechts

    Auszug aus KG, 16.12.2016 - 15 WF 22/16
    Insoweit ist vorrangig zu berücksichtigen, dass der Durchsetzung einer Umgangsregelung mit Zwangsmitteln gegen einen umgangsberechtigten, indessen sich verweigernden Elternteil enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1287 ff.), die einen Eingriff in das geschützte Persönlichkeitsrecht des betroffenen Elternteils aus Gründen der Verhältnismäßigkeit jedenfalls dann ausschließen, wenn der erzwungene Umgang dem Kindeswohl nicht mehr dienlich ist und somit der den Grundrechteingriff rechtfertigende Zweck verfehlt wird (vgl. auch OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 403; OLG Oldenburg, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 13 WF 55/16 -, juris Rdnrn. 6 ff.).
  • OLG Oldenburg, 28.07.2016 - 13 WF 55/16

    Festsetzung von Ordnungsmitteln bei Verweigerung von Umgangskontakten durch den

    Auszug aus KG, 16.12.2016 - 15 WF 22/16
    Insoweit ist vorrangig zu berücksichtigen, dass der Durchsetzung einer Umgangsregelung mit Zwangsmitteln gegen einen umgangsberechtigten, indessen sich verweigernden Elternteil enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1287 ff.), die einen Eingriff in das geschützte Persönlichkeitsrecht des betroffenen Elternteils aus Gründen der Verhältnismäßigkeit jedenfalls dann ausschließen, wenn der erzwungene Umgang dem Kindeswohl nicht mehr dienlich ist und somit der den Grundrechteingriff rechtfertigende Zweck verfehlt wird (vgl. auch OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 403; OLG Oldenburg, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 13 WF 55/16 -, juris Rdnrn. 6 ff.).
  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Auszug aus KG, 16.12.2016 - 15 WF 22/16
    Insoweit ist vorrangig zu berücksichtigen, dass der Durchsetzung einer Umgangsregelung mit Zwangsmitteln gegen einen umgangsberechtigten, indessen sich verweigernden Elternteil enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1287 ff.), die einen Eingriff in das geschützte Persönlichkeitsrecht des betroffenen Elternteils aus Gründen der Verhältnismäßigkeit jedenfalls dann ausschließen, wenn der erzwungene Umgang dem Kindeswohl nicht mehr dienlich ist und somit der den Grundrechteingriff rechtfertigende Zweck verfehlt wird (vgl. auch OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 403; OLG Oldenburg, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 13 WF 55/16 -, juris Rdnrn. 6 ff.).
  • OLG Frankfurt, 02.11.2011 - 5 WF 151/11

    Vollstreckungsvoraussetzung für einen gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich

    Auszug aus KG, 16.12.2016 - 15 WF 22/16
    Insoweit folgt der Senat der im Hinblick auf die Gesetzessystematik überzeugend begründeten Rechtsauffassung, dass das als allgemeine Vollstreckungsvoraussetzung bestehende, nicht zuletzt im Hinblick auf § 750 Abs. 1 ZPO aus dem allgemeinen Zwangsvollstreckungsrecht bekannte und gemäß § 795 ZPO für sämtliche Vollstreckungstitel geltende Zustellungserfordernis ohne Weiteres auch bei nach § 156 Abs. 2 FamFG gerichtlich gebilligten Umgangsvergleichen zu beachten ist, wenngleich der auf einen "Beschluss" abstellende Wortlaut des § 87 Abs. 2 FamFG zunächst Deutungszweifel begründet (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2012, 573 [574]; Zöller/Feskorn, ZPO, 31. Aufl., § 87 Rdnr. 4; Hammer in: Prütting/Helms, FamFG, 3. Aufl., § 87 Rdnr. 8; Ernst, NZFam 2015, 804 [807]).
  • OLG Oldenburg, 10.08.2018 - 11 WF 104/18

    Voraussetzungen der Vollstreckung einer Umgangsvereinbarung

    Die Vorschrift des § 87 Abs. 2 FamFG beschränkt ihrem Wortlaut nach das Zustellungserfordernis zwar nur auf Beschlüsse, so dass vertreten wird, dass die Vorschrift des § 87 Abs. 2 FamFG über dessen Wortlaut hinaus dahingehend auszulegen ist, dass nicht nur Beschlüsse, sondern auch weitere Vollstreckungstitel wie gerichtlich gebilligte Vergleiche zum Umgang nach § 86 Abs. 1 Nr. 2 FamFG i.V.m. § 156 Abs. 2 FamFG der Zustellung vor der Vollstreckung bedürfen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 16.12.2016, 15 WF 22/16, juris Rdn. 6; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.11.2011, 5 WF 151/11; juris Rdn. 5; Giers in Keidel, FamFG, 19. Aufl, 2017, § 87 Rdn. 12; Feskorn in Zöller, ZPO, 32. Aufl., 2018, § 87 FamFG, Rdn. 4; Hammer in Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl., 2018, § 87 Rdn. 9).

    Die Vollstreckung beginnt mit Erlass des gerichtlichen Ordnungsmittelbeschlusses (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.11.2011, 5 WF 151/11, juris Rdn. 6; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 16.12.2016, 15 WF 22/16, juris Rdn. 6; Seibel in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, vor § 704 Rdn. 33).

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