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   KG, 17.01.2006 - 1 W 483/05   

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https://dejure.org/2006,7377
KG, 17.01.2006 - 1 W 483/05 (https://dejure.org/2006,7377)
KG, Entscheidung vom 17.01.2006 - 1 W 483/05 (https://dejure.org/2006,7377)
KG, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 1 W 483/05 (https://dejure.org/2006,7377)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abwägung bei der Auswahl eines Betreuers; Rechtskräftige Verurteilung wegen mehrerer Straftaten als Grund für die Ablehnung einer Bestellung zum Betreuer; Verletzung einer Amtsermittlungspflicht durch das Gericht; Berücksichtigung von Eintragungen im ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auswahl des vorbestraften Betreuers

  • Judicialis

    BGB § 1897; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1854 § 1857a § 1897 § 1908i; FGG § 12
    Kriterien für Auswahl eines Betreuers gemäß § 1897 BGB - Auswahlermessen; fehlende Eignung wegen früherer strafrechtlicher Verurteilung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 889
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04

    Kriterien bei der Auswahl eines Betreuers

    Auszug aus KG, 17.01.2006 - 1 W 483/05
    Erforderlich ist letztlich eine Gesamtabwägung der für und gegen die Bestellung einer bestimmten Person sprechenden Gesichtspunkte (BayObLG, FamRZ 2004, 1600).

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann diese Entscheidung nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BayObLG, FamRZ 2004, 1600; FamRZ 2004, 1991f.; OLG-Report München 2004, 251f.; Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1897, Rdn. 26).

  • BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 30/04

    Grundsätze bei der Betreuerbestellung

    Auszug aus KG, 17.01.2006 - 1 W 483/05
    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann diese Entscheidung nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BayObLG, FamRZ 2004, 1600; FamRZ 2004, 1991f.; OLG-Report München 2004, 251f.; Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1897, Rdn. 26).
  • OLG Brandenburg, 02.01.2001 - 9 Wx 21/00

    Beachtlichkeit eines Vorschlags des Betreuten zur Person des Betreuers

    Auszug aus KG, 17.01.2006 - 1 W 483/05
    So ist die Bestellung zum Betreuer trotz Verurteilung wegen eines Vermögensdelikts nicht ohne weitere Tatsachenaufklärung ausgeschlossen (OLG Brandenburg, FamRZ 2001, 936, 937).
  • KG, 28.04.2009 - 1 W 129/07

    Betreuungsverfahren: Bestellung eines geeigneten ehrenamtlichen Betreuers anstatt

    Die Beschränkung der Beschwerde auf die Auswahl der Person des Betreuers ist möglich und steht der Beschwerdebefugnis nicht entgegen (Senat, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 W 483/05 -, OLGReport 2006, 308 = FamRZ 2006, 889; Mertens, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 69g FGG, Rdn. 9).
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