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   KG, 17.01.2011 - 2 U 4/06 Kart   

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https://dejure.org/2011,16447
KG, 17.01.2011 - 2 U 4/06 Kart (https://dejure.org/2011,16447)
KG, Entscheidung vom 17.01.2011 - 2 U 4/06 Kart (https://dejure.org/2011,16447)
KG, Entscheidung vom 17. Januar 2011 - 2 U 4/06 Kart (https://dejure.org/2011,16447)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Passivlegitimation für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Unterlassungsansprüchen gegenüber einer Holding wegen eines fehlerhaft durchgeführten Vergabeverfahrens

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überprüfung einer Vergabesperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabesperre: Auch ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zulässig! (IBR 2011, 712)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2012, 56
  • BauR 2011, 1508
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 09.02.2006 - C-226/04

    ERSTES URTEIL DES GERICHTSHOFES ZU DER FRAGE, OB DIENSTLEISTUNGSERBRINGER, DIE

    Auszug aus KG, 17.01.2011 - 2 U 4/06
    Zu dieser Frage verhält sich auch die Entscheidung des EuGH, auf die sich die Klägerin zu Unrecht stützt (vgl. EuGH EuZW 2006, 187 ff).
  • OLG Brandenburg, 14.12.2007 - Verg W 21/07

    Vergabeverfahren: Prognoseentscheidung über die Zuverlässigkeit des Bieters nach

    Auszug aus KG, 17.01.2011 - 2 U 4/06
    Ergibt sich aus der beurteilungsfehlerfreien Bewertung dieser Umstände für den Auftraggeber, dass die Zuverlässigkeit des Bieters weiterhin ungewiss erscheint, darf er ihn weiter generell von der Teilnahme an Ausschreibungen ausschließen (vgl. zu Kriterien: OLG Brandenburg NZBau 2008, 277 ff (279)).
  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus KG, 17.01.2011 - 2 U 4/06
    Das ist dann anzunehmen, wenn sich die schwerwiegenden Verfehlungen nicht nur aus ungeprüften Gerüchten ergeben, sondern auf gesicherte Erkenntnisse aus seriösen Quellen stützen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - X ZR 30/98 - Rz. 14 (zitert nach juris); zur Parallelproblematik in der VOL/A: Hausmann in Kulartz u.a., VOL/A, § 7 Rn. 232).
  • BGH, 14.12.1976 - VI ZR 251/73

    Polizeiverwaltung - Haftung der Stadt - Unerlaubte Handlung -

    Auszug aus KG, 17.01.2011 - 2 U 4/06
    Zwar ist der öffentliche Auftraggeber mit einer Auftragsvergabe insbesondere oberhalb der Schwellenwerte nicht mehr bis an die Grenze des Willkürverbots frei (so noch BGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - VI ZR 251/73 -), sondern hat die vergaberechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
  • BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85

    Beschränkung des Nachfrageverhaltens eines auf der Anbieterseite

    Auszug aus KG, 17.01.2011 - 2 U 4/06
    Deswegen lässt sich die Verhängung einer Vergabesperre auch nicht als rein innerbetriebliche Maßnahme sehen, auf deren Rückgängigmachung die Klägerin von vornherein keinen Anspruch hätte (in diese Richtung allerdings wohl: BGH GRUR 1987, 829 ff (830); "Krankentransporte": Keine Handlung im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken).
  • BGH, 08.04.1965 - III ZR 230/63

    Begriff des Schutzgesetzes - Ausübung öffentlicher Gewalt - Voraussetzungen des

    Auszug aus KG, 17.01.2011 - 2 U 4/06
    Während früher praktisch allgemein der Schutzgesetzcharakter der Verdingungsordnungen verneint wurde (vgl. BGH VersR 1965, 764 ff (765); BGH ZfBR 1992, 67 ff; auch KG WiB 1996, 39 ff (40) mit insoweit krit. Anmerkung Jasper; auch noch Hinweise bei Hager in Staudinger, BGB, 13. Bearb. § 823 Rn. G 70; Wagner in MünchKomm BGB, 5. Aufl., § 823 Rn. 377), geht die vergaberechtliche Literatur nach dem Inkrafttreten des Vergaberechtsänderungsgesetzes am 1. Januar 1999 soweit ersichtlich fast durchgängig davon aus, dass die Vorschriften der Verdingungsordnungen insoweit als Schutzgesetze anzusehen sind, soweit sie bieterschützenden Charakter haben (vgl. Boesen, Vergaberecht, § 126 Rn. 78; Motzke in Motzke u.a., VOB/A; Syst V Rn. 288 f; Kühnen in Kapellmann/Messerschmidt, VOB/A, 3. Aufl., Einl. Rn. 13; Stockmann in Immenga/Mestmäcker, a.a.O., § 104 Rn. 14; Kreßner, a.a.O., S. 143).
  • OLG Saarbrücken, 29.12.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Ausschluss eines Bieters wegen mangelnder

    Auszug aus KG, 17.01.2011 - 2 U 4/06
    So betrachtet, liegt die Anordnung einer Vergabesperre sogar im Interesse des potenziellen Auftragnehmers, weil sie ihm Klarheit verschafft: Hält er sie für ungerechtfertigt, kann er versuchen, sich ungeachtet der Vergabesperre an Ausschreibungen des Auftraggebers zu beteiligen und sich gegebenenfalls mit einem vergaberechtlichen Nachprüfungsantrag bereits gegen die Nichtübersendung der Verdingungsunterlagen wenden (vgl. Sachverhalt OLG Saarbrücken NZBau 2004, 346 ff).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

    Auszug aus KG, 17.01.2011 - 2 U 4/06
    Angesichts der von der Beklagten erlassenen Konzernrichtlinie 165.0001 (folgend: Konzernrichtlinie), die ja gerade den Zweck verfolgt, das Verhalten der Konzernunternehmen bei der Sperrung von Auftragnehmern und Lieferanten zu bestimmen, bestehen insoweit auch unter dem Aspekt eines einengend anzunehmenden Störerbegriffs (vgl. BGH GRUR 2003, 969 ff (970 f): "Ausschreibung Vermessungsleistungen") keine Bedenken.
  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

    Auszug aus KG, 17.01.2011 - 2 U 4/06
    Ungeachtet auch der Frage einer Bindungswirkung eines stattgebenden Urteils für die vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen im Zusammenhang mit künftigen Vergaben, der vorliegend bereits entgegensteht, dass es nicht die Beklagte ist, die als Auftraggeberin in Vergabeverfahren auftritt, ergibt sich das Rechtsschutzbedürfnis für die Klägerin bereits daraus, dass zu erwarten ist, dass die Konzernunternehmen der Beklagten die Klägerin nach Abgabe der Erklärung durch die Beklagte nicht nur wieder an Ausschreibungen beteiligen, sondern den Ausschluss eines künftigen Angebots der Klägerin jedenfalls nicht mehr allein auf die Umstände stützen werden, die Anlass für die Verhängung der Vergabesperre und die Verweigerung der Wiederzulassung der Klägerin waren (vgl. zur ähnlichen Problematik der Zulässigkeit der Feststellungsklage bei gleichzeitig möglicher Leistungsklage: BGH NJW 1984, 1118 f.).
  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02

    Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher

    Auszug aus KG, 17.01.2011 - 2 U 4/06
    Ihre Passivlegitimation ergibt sich aus den deliktischen Teilnahmeregeln (§ 830 Abs. 2 BGB), die im Hinblick auf den Unterlassungsanspruch entsprechend heranzuziehen sind (vgl. BGH Urteil vom 24. Juni 2003 ("Buchpreisbindung") - KZR 32/02 - unter II. 1. a)).
  • BGH, 26.10.1961 - KZR 1/61

    Gummistrümpfe

  • LG Berlin, 22.03.2006 - 23 O 118/04

    Verhängung einer generellen Vergabesperre zulässig

  • BGH, 21.11.1991 - VII ZR 203/90

    VOB/A: Rechtliche Bedeutung; Zuschlags- und Bindefrist

  • KG, 28.06.2019 - 9 U 55/18

    Rechtsschutz in einem Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Ausschluss von

    Nach diesen Grundsätzen ist (auch) für Streitigkeiten in Vergabeverfahren, die nicht in den Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB fallen, weil sie Aufträge unterhalb der Schwellenwerte (ausführlich und grundlegend dazu: BVerwG, Beschluss vom 02. Mai 2007 - 6 B 10/07 -, Rn, 4, juris m.z.w.N.; zustimmend auch Siegel in VerwArch 2016, 1, 27) oder auf künftige Vergabeentscheidungen außerhalb eines konkreten Vergabeverfahrens gerichtete Ansprüche betreffen (Landgericht Frankfurt, Urteil vom 26. November 2003, 2-06 O 345/03, in NZBau 2004, 630; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 21. November 2002, KartVerg 7/02, in NZBau 2004, 345, 346; Kammergericht Berlin, Urteil vom 17. Januar 2011 - 2 U 4/06 Kart -, Rn. 97, juris), der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.

    Da Gegenstand des Rechtsstreits privatrechtliche Hilfsgeschäfte sind, die der Beklagte zur Erfüllung seiner ansonsten hoheitlichen Tätigkeiten abschließt, ist eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit anzunehmen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 26. Oktober 1961 - KZR 1/61 -, juris, Rn. 6; Kammergericht Berlin, Urteil vom 17. Januar 2011 - 2 U 4/06 Kart -, Rn. 97, juris).

    Diese Gefahr, von dem Beklagte zu einer Bewerbung nicht eingeladen und daher über die Möglichkeit eines Auftrages nicht informiert zu werden, begründet das rechtliche Interesse des Klägers, die Wirkungen der E-Mail zu beseitigen (vgl. Kammergericht Berlin, Urteil vom 08. Dezember 2011 - 2 U 11/11 Kart -, Rn. 14, juris; vgl. auch Kammergericht Berlin, Urteil vom 17. Januar 2011 - 2 U 4/06 Kart -, Rn. 101, juris).

    Damit ist ein individuelles Vergabeverfahren gar nicht ausgeschrieben und sind vorvertragliche Pflichten nicht entstanden (vgl. Kammergericht Berlin, Urteil vom 17. Januar 2011 - 2 U 4/06 Kart -, Rn. 118, juris).

    ??) Ein Anspruch des Klägers aus §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB i.V.m. einem Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb scheidet aus, weil die E-Mail des Beklagten vom 20. Januar 2017 keinen Eingriff in den als absolutes Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt (zu dieser Schutzmöglichkeit vgl. Kammergericht Berlin, Urteil vom 17. Januar 2011 - 2 U 4/06 Kart -, Rn. 121, juris).

    Dem Kläger ist zuzugeben, dass § 124 GWB allgemein als Schutzgesetz eingeordnet werden sollte, da die Norm jedenfalls bieterschützend ausgestaltet ist (Conrad in: Müller-Wrede (Hrsg.), Vergaberecht, 2016, § 124 Rn. 235; offen noch: Kammergericht Berlin, Urteil vom 17. Januar 2011 - 2 U 4/06 Kart -, Rn. 120, juris; dahinstehend gelassen: KG Berlin, Urteil vom 08. Dezember 2011 - 2 U 11/11 Kart -, Rn. 16, juris).

    Insbesondere muss er keine Pflicht der vergebenden Stelle zu einer rechtzeitigen Information der erfolglosen Bieter regeln, wie sie sich für Auftragsvergaben oberhalb der gemeinschaftsrechtlichen Schwellenwerte findet (BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 -, juris, Rn. 74; a.A. wohl Kammergericht Berlin, Urteil vom 17. Januar 2011 - 2 U 4/06 Kart -, Rn. 120, juris, jedenfalls im Bereich oberhalb der Schwellenwerte, jedoch ohne Begründung).

  • KG, 07.01.2020 - 9 U 79/19

    Erd- und Abbrucharbeiten - Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts:

    Dass für unterschwellige Vergabeverfahren eine solche Regelung nicht vorgesehen ist, ist im Übrigen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Urteil vom 13. Juni 2006 -1 BvR 1160/03 -, juris Rn. 74; Sitsen, ZfBR 2018, 654, 656 f.), so dass weder aus Art. 3 GG noch sonst ein Verbot des Vertragsschlusses vor Mitteilung der Zuschlagsentscheidung an andere Teilnehmer eines Vergabeverfahrens abzuleiten ist (Summa in: jurisPK-Vergaberecht, 5. Auflage 2016, Stand: 9. September 2019, § 155 GWB Rn. 11; Kaiser, VergabeR 2018, 178, 179; Sitsen, ZfBR 2018, 654; a.A. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 27 U 25/17 -, juris Rn. 41, 44; wohl auch Kammergericht, Urteil vom 17. Januar 2011 - 2 U 4/06 Kart -, juris Rn. 120, jedoch ohne Begründung).
  • VK Niedersachsen, 13.05.2016 - VgK-10/16

    Vergabesperre und Ausschluss aus einem Vergabeverfahren; Ausschreibung der

    Die Rechtsprechung ( KG Berlin, Urteil vom 17.01.2011, 2 U 4/06 Kart , NZBau 2012, 56) nimmt dennoch einhellig die Zulässigkeit einer Vergabesperre an.

    Soweit die Antragstellerin nur unmittelbar die Rechtswidrigkeit der verhängten Vergabesperre rügt, wäre sie daher noch an die ordentliche Gerichtsbarkeit zu verweisen und zwar entweder in einer Feststellungs- und Unterlassungsklage (jetzt xxxxxx, Urteil vom 29.4.2016, xxxxxx, noch nicht bestandskräftig; KG Berlin, Urteil vom 17.01.2011, 2 U 4/06 Kart , NZBau 2012, 56), oder bei nur zeitlichem, nicht aber inhaltlichem Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren in einer einstweiligen Verfügung ( OLG Köln Beschluss vom 17.04.2013 - 11 W 20/2013 , NZBau 2013, 600).

    Der Auftraggeber ist vielmehr bereits bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte zu einem Ausschluss berechtigt (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.12.2003 - 1 Verg 4/03 = ZfBR 2004, S. 490; VK Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2006 - VK08/2006-L; für die Zulässigkeit einer über den konkreten Angebotsausschluss hinausgehenden Vergabesperre KG, Urteil vom 17.01.2010 - 2 U 4/06 Kart).

  • VG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 K 6764/13

    "Schwere Verfehlung" setzt Verschulden voraus!

    Unabhängig von der in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen und noch nicht hinreichend geklärten Frage, ob diese Vorschriften angesichts ihrer Verortung in einer Rechtsverordnung überhaupt als taugliche Grundlage einer Vergabesperre herangezogen werden können, vgl. - auch zu alternativen, hier indes nicht einschlägigen gesetzlichen Grundlagen - Burgi, NZBau 2014, 595 (600) m. w. N.; KG Berlin, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 2 U 11/11 Kart - Urteil vom 17. Januar 2011 - 2 U 4/06 Kart - zitiert nach juris, lässt sich den in Bezug genommenen Vorschriften jedenfalls eine Ermächtigung zum Ausschluss eines Bieters von Vergabeverfahren mittels Verwaltungsakts nicht entnehmen.

    Zwar ist die rechtliche Einordnung einer Vergabesperre ebenso wie ihre gesetzliche Verankerung in Rechtsprechung und Literatur umstritten, vgl. nur Burgi, NZBau 2014, 595 ff.; KG Berlin, Urteil vom 17. Januar 2011 - 2 U 4/06 - zitiert nach juris.

    vgl. KG Berlin, Urteil vom 17. Januar 2011 - 2 U 4/06 Kart - Urteil vom 8. Dezember 2011 - 2 U 11/11 Kart - zitiert nach juris.

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - Verg 36/21

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in dem Vergabeverfahren zur

    Die vom Kammergericht für § 16 Abs. 1 Nr. 2 c VOB/A vertretene Differenzierung zwischen nachweislich und nachgewiesen (Urteil vom 17. Januar 2011, 2 U 4/06, NZBau 2012, 56, 62) ist sprachlich nicht zu begründen.
  • VK Bund, 29.02.2016 - VK 1-138/15

    Nachprüfungsverfahren: Sicherungsleistungen

    Als schwere Verfehlung sind unter anderem schwerwiegende Rechtsverstöße wie Straftaten (z.B. Betrug nach § 263 StGB) oder Ordnungswidrigkeiten von einigem Gewicht anzusehen, insbesondere wenn sie sich auf die Auftragsdurchführung beziehen (vgl. KG, Urteil vom 17. Januar 2011, 2 U 4/06; OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 22/12).

    Tatverdacht voraussetzt, als ausreichender Nachweis der Verfehlung angesehen, da er nicht nur auf den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, sondern auf der Prüfung und Entscheidung durch ein unabhängiges Gericht beruht (vgl. OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 22/12; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1 Verg 4/03); eine rechtskräftige Verurteilung oder Feststellung ist hingegen nicht erforderlich (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2012, Rs. C-465/11; OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 22/12; KG, Urteil vom 17. Januar 2011, 2 U 4/06; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1 Verg 4/03).

    Bloße Behauptungen, unspezifizierte Vorwürfe, Vermutungen oder vage Verdachtsgründe reichen nicht aus (vgl. KG, Urteil vom 17. Januar 2011, 2 U 4/06; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1 Verg 4/03).

  • KG, 06.11.2015 - 7 U 166/14

    Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn gemäß Schlussrechnung bei gewährtem

    ff) Schließlich teilt der Senat die Ansicht des Landgerichts, dass dem von ihm befürworteten Ergebnis auch nicht die Entscheidungen des Landgerichts vom 22.3.2006 (23 O 116/04 = Anl. B 187) und des Kammergerichts vom 17.1.2011 (2 U 4/06 = Anl. B 207) entgegenstehen.

    Die von der Beklagten weiter zitierten Urteile des Landgerichts Berlin vom 22.3.2006 (Anl. B 187 = Bl. IV/156) und des Kammergerichts vom 17.1.2011 - 2 U 4/06 Kart) - stehen der Rechtsauffassung des Senats ebenfalls nicht entgegen.

  • VK Bund, 25.08.2015 - VK 1-51/15

    Nachprüfungsverfahren: Winterdienstleistungen

    Als schwere Verfehlung sind unter anderem schwerwiegende Rechtsverstöße wie Straftaten (z.B. Betrug nach § 263 StGB) oder Ordnungswidrigkeiten von einigem Gewicht anzusehen, insbesondere wenn sie sich auf die Auftragsdurchführung beziehen (vgl. KG, Urteil vom 17. Januar 2011, 2 U 4/06; OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 22/12).

    Eine schwere Verfehlung muss zudem nachweislich vorliegen, d.h. auch wenn eine rechtskräftige Verurteilung oder Feststellung nicht erforderlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2012, Rs. C-465/11; OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 22/12; KG, Urteil vom 17. Januar 2011, 2 U 4/06; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1 Verg 4/03), reichen bloße Behauptungen, unspezifizierte Vorwürfe, Vermutungen oder vage Verdachtsgründe nicht aus (vgl. KG, Urteil vom 17. Januar 2011, 2 U 4/06; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1 Verg 4/03); vielmehr müssen die die schweren Verfehlungen belegenden Indiztatsachen einiges Gewicht haben und einer kritischen Prüfung durch ein mit der Sache befasstes Gericht standhalten (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1 Verg 4/03).

    (europarechtskonformen) Ausschlussgrund - vorliegend nach § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO bzw. § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB - (weiterhin) vorliegen, und in einem Nachprüfungsverfahren ist von den Nachprüfungsinstanzen auch nur dieser vergaberechtliche Maßstab heranzuziehen (vgl. auch KG, Urteil vom 17. Januar 2011, 2 U 4/06, das auch für die Vergabesperre auf den vergaberechtlichen Maßstab abstellt).

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - Verg 27/12

    Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

    Angesichts des bisherigen Verhaltens des Geschäftsführers der Antragstellerinnen bedarf eine über den Zeitraum von sechs Monaten hinausgehende Vergabesperre einer eingehenden Prüfung und Begründung (siehe dazu: KG, Urteil vom 8. Dezember 2011, 2 U 11/11 Kart, VergabeR 2012, 208ff und Urteil vom 17. Januar 2011, 2 U 4/06 Kart, NZBau 2012, 56ff).
  • KG, 08.12.2011 - 2 U 11/11

    Vergabesperre: Keine besondere Ermächtigungsgrundlage erforderlich!

    Zwar spricht alles dafür, dass dem Ausschluss der Verfügungsklägerin vom Wettbewerb um öffentliche Bauaufträge sowie der Unterrichtung der Baudienststellen und ebenso den im vorliegenden Verfahren begehrten Erklärungen nur eine tatsächliche Wirkung beizumessen ist (vgl. dazu Urteil des Senats vom 17. Januar 2011 zu 2 U 4/06 kart.

    = BauR 2011, 1508 ff Juris Rz 99 f).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2015 - 15 A 1141/15

    Beruhen des Ausschlusses eines Bieters vom Vergabeverfahren auf dem Grundsatz der

  • VK Niedersachsen, 18.12.2015 - VgK-45/15

    Ausschreibunng der maschinellen Fahrbahnreinigung nach Unfällen mit

  • VK Niedersachsen, 01.12.2011 - VgK-53/11

    Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer eines potenziellen öffentlichen

  • OLG Köln, 17.04.2013 - 11 W 20/13

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung einer Vergabesperre im Wege

  • LG Köln, 28.02.2013 - 17 O 74/13

    Auftragssperre: Wann ist vorläufiger Rechtsschutz möglich?

  • LG Nürnberg-Fürth, 13.04.2016 - 4 HKO 1154/16

    Voraussetzungen für die Verhängung einer Vergabesperre

  • VG Berlin, 18.02.2020 - 4 L 32.20

    Ordentlicher Rechtsweg für Streitigkeiten im Vergabeverfahren

  • LG Saarbrücken, 07.01.2021 - 4 O 408/20

    Keine Vergabesperre für EU-Vergaben aufgrund von Landesrecht!

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