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   KG, 17.01.2018 - 3 Ws (B) 356/17 - 122 Ss 195/17   

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https://dejure.org/2018,11440
KG, 17.01.2018 - 3 Ws (B) 356/17 - 122 Ss 195/17 (https://dejure.org/2018,11440)
KG, Entscheidung vom 17.01.2018 - 3 Ws (B) 356/17 - 122 Ss 195/17 (https://dejure.org/2018,11440)
KG, Entscheidung vom 17. Januar 2018 - 3 Ws (B) 356/17 - 122 Ss 195/17 (https://dejure.org/2018,11440)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 Abs 1 S 1 StVG, § 37 Abs 2 S 2 Nr 1 S 7 StVO, § 1 Abs 1 Anl 1 Nr 132.3 BKatV, § 4 Abs 1 S 1 Nr 3 BKatV
    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot als Regelfolge wegen abstrakter Gefährlichkeit bei qualifiziertem Rotlichtverstoß; Augenblicksversagen

  • verkehrslexikon.de

    Fahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß und zur Definition von Augenblicksversagen

  • IWW

    § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BKatV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots bei einem sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wirkt sich "Augenblickversagen" im Straßenverkehr schuldmildernd aus?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Voraussetzungen des absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots bei einem sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rotlichtverstoß und Augenblicksversagen

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 12.04.2017 - 3 Ws (B) 31/17

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen auf den Rechtsfolgenausspruch:

    Auszug aus KG, 17.01.2018 - 3 Ws (B) 356/17
    Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatrichters, weshalb sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob der Tatrichter von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat, wobei die Entscheidung des Tatgerichts bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. April 2017 - 3 Ws (B) 31/17 - und 10. März 2017 - 3 Ws (B) 63/17 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 2 Ss OWi 29/08 - = NZV 2008, 306, juris Rn. 17; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. April 2001 - 3 Ss 6/01 - = NStZ-RR 2001, 278, juris Rn. 9).

    Dem tatrichterlichen Beurteilungsspielraum sind jedoch der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit wegen enge Grenzen gesetzt und die gerichtlichen Feststellungen müssen die Annahme eines Ausnahmefalles nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. Senat Beschlüsse vom 21. Juli 2017 - 3 Ws (B) 165/17 - 12. April 2007 - 3 Ws (B) 31/17 - = NZV 2017, 340, juris Rn. 38; 11. Januar 2017 - 3 Ws (B) 659/16 - 22. September 2004 - 3 Ws (B) 418/04 - = VRS 108, 286, juris Rn. 4 und 2. Juni 2014 - 3 Ws (B) 285/14 -).

  • OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01

    Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel

    Auszug aus KG, 17.01.2018 - 3 Ws (B) 356/17
    Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatrichters, weshalb sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob der Tatrichter von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat, wobei die Entscheidung des Tatgerichts bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. April 2017 - 3 Ws (B) 31/17 - und 10. März 2017 - 3 Ws (B) 63/17 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 2 Ss OWi 29/08 - = NZV 2008, 306, juris Rn. 17; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. April 2001 - 3 Ss 6/01 - = NStZ-RR 2001, 278, juris Rn. 9).
  • BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 244/02

    Kein Augenblicksversagen bei Rotlichtverstoß an belebter innerstädtischer

    Auszug aus KG, 17.01.2018 - 3 Ws (B) 356/17
    Vielmehr gilt, dass von einem Kraftfahrzeugführer, der in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer belebten innerstädtischen Kreuzung mit mehreren Fahrspuren einfährt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit verlangt werden muss; missachtet er das Rotlicht dennoch, so kommt in aller Regel die Annahme nur leichter Fahrlässigkeit im Sinne eines so genannten Augenblicksversagens nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 341/17 - BayObLG, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 1 ObOWi 244/02 - = VRS 103, 390, juris).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 17.01.2018 - 3 Ws (B) 356/17
    Die Urteilsgründe lassen schließlich auch erkennen, dass die Tatrichterin sich der Möglichkeit bewusst war, nach § 4 Abs. 4 BKatV von der Anordnung des Fahrverbots abzusehen, falls der notwendige Warneffekt durch eine angemessene Erhöhung der Geldbuße zu erreichen gewesen wäre (vgl. BGHSt 38, 125).
  • OLG Hamm, 07.02.2008 - 2 Ss OWi 29/08

    Fahrverbot; Entscheidung des Tatrichters; Überprüfung durch das

    Auszug aus KG, 17.01.2018 - 3 Ws (B) 356/17
    Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatrichters, weshalb sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob der Tatrichter von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat, wobei die Entscheidung des Tatgerichts bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. April 2017 - 3 Ws (B) 31/17 - und 10. März 2017 - 3 Ws (B) 63/17 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 2 Ss OWi 29/08 - = NZV 2008, 306, juris Rn. 17; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. April 2001 - 3 Ss 6/01 - = NStZ-RR 2001, 278, juris Rn. 9).
  • KG, 22.09.2004 - 3 Ws (B) 418/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Anordnung eines Regelfahrverbots

    Auszug aus KG, 17.01.2018 - 3 Ws (B) 356/17
    Dem tatrichterlichen Beurteilungsspielraum sind jedoch der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit wegen enge Grenzen gesetzt und die gerichtlichen Feststellungen müssen die Annahme eines Ausnahmefalles nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. Senat Beschlüsse vom 21. Juli 2017 - 3 Ws (B) 165/17 - 12. April 2007 - 3 Ws (B) 31/17 - = NZV 2017, 340, juris Rn. 38; 11. Januar 2017 - 3 Ws (B) 659/16 - 22. September 2004 - 3 Ws (B) 418/04 - = VRS 108, 286, juris Rn. 4 und 2. Juni 2014 - 3 Ws (B) 285/14 -).
  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus KG, 17.01.2018 - 3 Ws (B) 356/17
    Vielmehr müssen weitere, in der Person des Handelnden liegende besondere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen (vgl. BGHZ 119, 147).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2014 - 1 RBs 183/13

    Zu den Anforderungen an ein Augenblicksversagen bei einem Rotlichtverstoß

    Auszug aus KG, 17.01.2018 - 3 Ws (B) 356/17
    Ein "Augenblicksversagen" oder kurzzeitiges Fehlverhalten, das nicht vorkommen darf, aber erfahrungsgemäß auch dem sorgfältigen und pflichtbewussten Kraftfahrer unterläuft, das nicht als grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG oder schadensrechtlich nicht als grob fahrlässig zu bewerten ist, kann (muss aber nicht) vorgelegen haben, wenn der Betroffene (1.) ein unübersichtliches Verkehrsgeschehen falsch gedeutet oder eine verwirrende Verkehrsregelung falsch verstanden hat, (2.) auf eine besonders schwierige, insbesondere überraschend eingetretene Verkehrslage falsch reagiert oder (3.) ein Verkehrszeichen schlicht übersehen hat und die sichtbaren äußeren Umstände auch nicht auf eine Beschränkung oder ein Ge- oder Verbot hingedeutet haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. März 2014 - IV-1 RBs 183/13 - = DAR 2015, 213, juris).
  • KG, 07.12.2017 - 3 Ws (B) 341/17

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots wegen Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Auszug aus KG, 17.01.2018 - 3 Ws (B) 356/17
    Vielmehr gilt, dass von einem Kraftfahrzeugführer, der in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer belebten innerstädtischen Kreuzung mit mehreren Fahrspuren einfährt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit verlangt werden muss; missachtet er das Rotlicht dennoch, so kommt in aller Regel die Annahme nur leichter Fahrlässigkeit im Sinne eines so genannten Augenblicksversagens nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 341/17 - BayObLG, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 1 ObOWi 244/02 - = VRS 103, 390, juris).
  • KG, 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20

    Fahrverbot trotz Covid-19-bedingter Härte

    (1) Nach der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BKatV ist eine grobe Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der hier vorliegenden Verkehrsordnungswidrigkeit bereits indiziert, die zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig zur Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme Anlass gibt (BGHSt 38, 125; Senat, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 3 Ws (B) 105/20 -, 6. März 2018 a.a.O.; 17. Januar 2018 - 3 Ws (B) 356/17 -, juris; 16. Februar 2016 - 3 Ws (B) 65/16 -, juris und 11. Januar 2017 - 3 Ws (B) 659/16 - BayObLG VRS 104, 437).

    Der Tatrichter ist in diesen Fällen gehalten, ein Fahrverbot anzuordnen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Januar 2018 a.a.O.).

    Augenblicksversagen beschreibt eine besondere Art der Fahrlässigkeit, nämlich die nur leichte, nicht weiter vorwerfbare Fahrlässigkeit durch momentane Unaufmerksamkeit, das klassischerweise bei Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen eine Rolle spielt (Senat, Beschluss vom 17. Januar 2018 a.a.O.; Krumm DAR Extra 2017, 743).

  • KG, 15.12.2021 - 3 Ws (B) 304/21

    Ruhen der Verfolgungsverjährung aufgrund eines Abwesenheitsurteils selbst bei

    (1) Nach der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKatV ist eine grobe Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der hier vorliegenden Verkehrsordnungswidrigkeit bereits indiziert, die zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig zur Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme Anlass gibt (BGHSt 38, 125; Senat, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 3 Ws (B) 105/20 -, vom 6. März 2018 - 3 Ws (B) 73/18 -, und vom 17. Januar 2018 - 3 Ws (B) 356/17 -, juris).

    Das Tatgericht ist in diesen Fällen gehalten, ein Fahrverbot anzuordnen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Januar 2018 a.a.O.).

  • KG, 26.01.2022 - 3 Ws (B) 1/22

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Entbehrlichkeit weiterer Feststellungen zu den

    Ein Absehen von der Anordnung eines Fahrverbotes kommt nur in ganz besonderen Ausnahmefällen in Betracht, wenn entweder besondere Ausnahmeumstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Betroffenen offensichtlich gegeben sind und deshalb erkennbar nicht der von § 4 BKatV erfasste Normalfall vorliegt (ständige Rspr.: Senat, Beschluss vom 17. Januar 2018, - 3 Ws (B) 356/17 -, juris).
  • KG, 21.04.2022 - 3 Ws (B) 64/22

    Voraussetzungen eines Absehens von der Anordnung eines Fahrverbots beim

    (1) Nach der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BKatV ist eine grobe Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der hier vorliegenden Verkehrsordnungswidrigkeit bereits indiziert, die zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig zur Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme Anlass gibt (vgl. BGHSt 38, 125; Senat, Beschlüsse vom 26. November 2021 a.a.O., vom 8. Juli 2020 - 3 Ws (B) 105/20 -, vom 6. März 2018 a.a.O. und vom 17. Januar 2018 - 3 Ws (B) 356/17 -, juris).

    Das Tatgericht ist in diesen Fällen gehalten, ein Fahrverbot anzuordnen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Januar 2018 a.a.O.).

  • KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19

    Erforderliches Rügevorbringen bei durch Fahrverbot drohendem Arbeitsplatzverlust

    Ausgangspunkt für die Prüfung, ob das Gericht im Rahmen des ihm durch diese Vorschrift eingeräumten Ermessens wegen des Vorliegens einer unzumutbaren Härte von der Anordnung eines Fahrverbots absehen kann, ist die durch den Gesetzgeber in § 4 Abs. 1 Satz 1 (hier Nr. 1) BKatV ausgelöste Indizwirkung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. Januar 2018 - 3 Ws (B) 338/17 -, 17. Januar 2018 - 3 Ws (B) 356/17 - und 7. Juli 2016 - 3 Ws (B) 358/16 - alle juris), wonach in den dort genannten Fällen die Anordnung eines Fahrverbots in der Regel in Betracht kommt.
  • KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19

    Wirksamkeit einer Beschränkung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid

    Wegen des Wegfalls des Erfolgs- oder Handlungsunwerts kann ein Absehen von der Anordnung eines Fahrverbots nur dann erfolgen, wenn entweder besondere Ausnahmeumstände in der Tat (z.B. atypischer Rotlichtverstoß wegen Ausschlusses einer Gefahrenlage) oder in der Persönlichkeit der Betroffenen (z.B. Augenblicksversagen beim Rotlichtverstoß) offensichtlich gegeben sind und deshalb erkennbar nicht der von § 4 BKatV erfasste Normalfall vorliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 3 Ws (B) 356/17 -, juris).
  • KG, 27.02.2023 - 3 ORbs 31/23

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho zur Nachtzeit auf

    Ein Absehen von der Anordnung eines Fahrverbotes kommt nur in ganz besonderen Ausnahmefällen in Betracht, wenn entweder besondere Ausnahmeumstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Betroffenen offensichtlich gegeben sind und deshalb erkennbar nicht der von § 4 BKatV erfasste Normalfall vorliegt (ständige Rspr.: Senat, Beschluss vom 17. Januar 2018, - 3 Ws (B) 356/17 -, juris).
  • KG, 26.04.2018 - 3 Ws (B) 111/18

    Verhängung eines Fahrverbots wegen qualifizierten Rotlichtverstoßes

    Fehlende Ortskenntnis ist kein Umstand, der einen groben Verkehrsverstoß in einem milderen Licht erscheinen lässt; sie muss durch erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht ausgeglichen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 3 Ws (B) 356/17 -).
  • KG, 17.01.2018 - 3 Ws 356/17

    Verhängung eines Regelfahrverbots bei qualifiziertem Rotlichtverstoß

    KAMMERGERICHT Beschluss 3 Ws (B) 356/17 - 122 Ss 195/17 (315 OWi) 3033 Js-OWi 2396/17 (250/17) In der Bußgeldsache gegen.
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