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   KG, 17.02.2005 - 12 U 169/03   

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https://dejure.org/2005,8595
KG, 17.02.2005 - 12 U 169/03 (https://dejure.org/2005,8595)
KG, Entscheidung vom 17.02.2005 - 12 U 169/03 (https://dejure.org/2005,8595)
KG, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 12 U 169/03 (https://dejure.org/2005,8595)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Dienstleistungsbegriffs bei Verbraucherverträgen; Geschäftsbesorgungen als untergeordnete Nebenleistungen; Anwendbarkeit von Art. 34 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EBGB) in derartigen Fällen; Sonstige potentielle Rechtsgrundlagen; Frage, ob die ...

  • Judicialis

    ZPO § 293; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 529; ; VerbrKrG § 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbraucherkreditvertrag in Zusammenhang mit Schweizerischem Bundesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.03.1997 - VIII ZR 316/96

    Zum Widerruf des Erwerbs eines Teilzeitwohnrechts (Appartement auf Gran Canaria)

    Auszug aus KG, 17.02.2005 - 12 U 169/03
    Soweit die Klägerin bei der Abwicklung des streitgegenständlichen Geschäfts Dienstleistungen in Form von Geschäftsbesorgungen zu erbringen hatte, handelt es sich lediglich um untergeordnete Nebenleistungen, die nicht Art. 29 EGBGB unterfallen (BGHZ 135, 124).

    Auch der nach BGHZ 135, 124 ff für eine Anwendung des Art. 34 EGBGB erforderliche Inlandsbezug i. S. von Art. 29 Absatz 1 Nr. 1 EGBGB ist gegeben.

    Der Bundesgerichtshof hat dazu bislang nicht entschieden; die zum Haustürwiderrufsgesetz ergangenen Entscheidungen (vgl. BGHZ 123, 380; BGHZ 135, 124; BGH ZIP 1999, 103) beantworten die Frage nicht.

  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus KG, 17.02.2005 - 12 U 169/03
    Nach Ansicht des BGH rechtfertigt die Absicht, mit einem finanziellen Geschäft steuerliche Vorteile erlangen zu wollen, keine Einschränkung der Rechte aus dem VerbrKrG (BGH NJW 1996, 3414, 1416).
  • BGH, 03.11.1998 - XI ZR 346/97

    Wirksamkeit eines mit Darlehensvertrag verbundenen Formularkaufvertrages über

    Auszug aus KG, 17.02.2005 - 12 U 169/03
    Der Bundesgerichtshof hat dazu bislang nicht entschieden; die zum Haustürwiderrufsgesetz ergangenen Entscheidungen (vgl. BGHZ 123, 380; BGHZ 135, 124; BGH ZIP 1999, 103) beantworten die Frage nicht.
  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus KG, 17.02.2005 - 12 U 169/03
    Der Bundesgerichtshof hat dazu bislang nicht entschieden; die zum Haustürwiderrufsgesetz ergangenen Entscheidungen (vgl. BGHZ 123, 380; BGHZ 135, 124; BGH ZIP 1999, 103) beantworten die Frage nicht.
  • BAG, 03.05.1995 - 5 AZR 15/94

    Internationales Privatrecht - Seearbeitsrecht - Internationales Schiffsregister

    Auszug aus KG, 17.02.2005 - 12 U 169/03
    Der Senat schließt sich der vorherrschenden Auffassung, die insbesondere das BAG (BAG SAE 1997, 31, 34; BAGE 63, 17, 31f; BAGE 71, 297, 316ff) in ständiger Rechtsprechung vertritt, an.
  • BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 3/89

    Internationales Arbeitsrecht: Frage der Anwendbarkeit welchen Arbeitsrechts bei

    Auszug aus KG, 17.02.2005 - 12 U 169/03
    Der Senat schließt sich der vorherrschenden Auffassung, die insbesondere das BAG (BAG SAE 1997, 31, 34; BAGE 63, 17, 31f; BAGE 71, 297, 316ff) in ständiger Rechtsprechung vertritt, an.
  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 267/92

    Internationales Privatrecht - Flugpersonal - Betriebsübergang

    Auszug aus KG, 17.02.2005 - 12 U 169/03
    Der Senat schließt sich der vorherrschenden Auffassung, die insbesondere das BAG (BAG SAE 1997, 31, 34; BAGE 63, 17, 31f; BAGE 71, 297, 316ff) in ständiger Rechtsprechung vertritt, an.
  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 34 U 83/11

    Ansprüche einer Liechtensteinischen Privatbank auf Rückzahlung eines Darlehens

    Notwendig ist demnach, dass der Verbraucher Empfänger einer Warenlieferung oder einer Dienstleistung ist und der Kredit gerade den Zweck der Finanzierung der vom Verbraucher hierfür zu erbringenden Gegenleistung hat (vgl. KG Berlin 12. ZS, Urt. v. 17.02.2005 - 12 U 169/03, zit. nach juris).
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