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   KG, 17.02.2009 - 1552 E GStA 9/08 - 1 VAs 38/08   

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https://dejure.org/2009,18954
KG, 17.02.2009 - 1552 E GStA 9/08 - 1 VAs 38/08 (https://dejure.org/2009,18954)
KG, Entscheidung vom 17.02.2009 - 1552 E GStA 9/08 - 1 VAs 38/08 (https://dejure.org/2009,18954)
KG, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 1552 E GStA 9/08 - 1 VAs 38/08 (https://dejure.org/2009,18954)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vernichtung der in Papierform geführten Akten nach einer Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO); Anforderungen an die Entscheidung der Staatsanwaltschaft über einen Antrag auf Löschung der in einem automatisierten ...

  • Judicialis

    StPO § 170 Abs. 2; ; StPO § 489 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aktenvernichtung nach Verfahrenseinstellung; Löschung personenbezogener Daten aus automatisiertem Verfahrensregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 232 (Ls.)
  • StV 2010, 513
  • AnwBl 2009, 187
  • Rpfleger 2009, 589
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 17.01.2008 - 3 VAs 47/07

    Voraussetzungen und Inhalt eines Anspruchs auf Löschung von Daten aus dem

    Auszug aus KG, 17.02.2009 - 1552 E GStA 9/08
    Voraussetzung hierfür ist, dass die Amtsanwaltschaft Berlin eine Abwägung des Rechtes des Antragstellers auf informationelle Selbstbestimmung und des Interesses der Allgemeinheit an Strafverfolgung und Vorgangsverwaltung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit anhand der Umstände des Einzelfalls vorgenommen hat (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 183).
  • OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 VAs 5/08

    Löschung von Daten im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister

    Auszug aus KG, 17.02.2009 - 1552 E GStA 9/08
    Die Staatsanwaltschaft ist aufgrund der auf den Verjährungsfristen basierenden Aufbewahrungsbestimmung für Akten verpflichtet, auch im Falle der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens die entsprechenden Akten mindestens fünf Jahre aufzubewahren, weil die Akten bis zum Ablauf der Verjährungsfristen für die Verfolgung von Straftaten auffindbar und verfügbar sein müssen (vgl. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2008 - 2 VAs 5/08 -).
  • KG, 06.08.1999 - 1552 E GSTA 3/99
    Auszug aus KG, 17.02.2009 - 1552 E GStA 9/08
    Das Recht des Antragstellers auf informationelle Selbstbestimmung wird hierdurch nicht unangemessen beeinträchtigt, weil die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, besondere Vorkehrungen zum Schutz von missbräuchlicher Verwendung der Daten zu treffen (vgl. KG, Beschluss vom 6. August 1999 - 4 VAs 10/99 -).
  • OLG Hamburg, 09.10.2009 - 2 VAs 1/09

    Staatsanwaltliches Verfahrensregister: Antrag auf Löschung personenbezogener

    Das "Erforderlichsein" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der gerichtlichen Überprüfung unterliegt (KG, StraFo 2009, 337 f.).
  • BayObLG, 16.03.2023 - 204 VAs 494/22

    Anspruch auf Löschung von in einer Auslieferungssache erhobenen Daten

    (3) Das "Erforderlichsein" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der gerichtlichen Überprüfung unterliegt (KG, Beschluss vom 17.02.2009 - 1 VAs 38/08 -, StraFo 2009, 337, juris Rn 15, OLG Hamburg, Beschlüsse vom 09.10.2009 - 2 VAs 1/09 -, StraFO 2010, 85, juris Rn. 46, und vom 27.11.2009 - 2 VAs 5/09 -, juris Rn 20).

    Die Staatsanwaltschaft muss im Rahmen einer individuellen Prüfung der Erforderlichkeit der Speicherung für die in den §§ 483 bis 485 StPO bezeichneten Zwecke im jeweiligen Einzelfall eine Abwägung des Rechtes des Antragstellers auf informationelle Selbstbestimmung und des Interesses der Allgemeinheit etwa an der Strafverfolgung oder der Vorgangsverwaltung (je nach Speicherungszweck) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vornehmen (vgl. KG, Beschluss vom 17.02.2009 - 1 VAs 38/08 - StraFO 2009, 337, juris Rn. 15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2008 - 3 VAs 47 - 48/07 - NStZ-RR 2008, 183, juris Rn 27; MüKoStPO/Singelnstem, a.a.O., § 489 Rn 11).

  • OLG Hamburg, 27.11.2009 - 2 VAs 5/09

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens in Strafsachen: Subjektives Recht des

    Das "Erforderlichsein" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der gerichtlichen Überprüfung unterliegt (Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2009, a.a.O.; KG, StraFo 2009, 337 f.).
  • OLG Hamm, 30.07.2009 - 1 VAs 70/09

    Löschung; Daten, Verfahrensregister, Vernichtung, Ablauf der normierten

    Ob dies der Fall ist, ist auf der Grundlage einer Einzelfallbearbeitung im Sinne des § 489 Abs. 2 S. 1 StPO im Wege einer Abwägung des Rechtes des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung und des Interesses der Allgemeinheit an Strafverfolgung und Vorgangsverwaltung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit anhand der Umstände des Einzelfalles zu überprüfen (vgl. zuletzt KG Berlin, Beschluss vom 17, 02.2009, 1 VAs 38/08).
  • OLG Hamm, 06.03.2012 - 1 VAs 112/11

    Bindung der Staatsanwaltschaft an die Rechtsverordnung über die Aufbewahrung von

    Vor diesem Hintergrund besteht keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit für eine Überprüfung der Angemessenheit der geregelten Aufbewahrungsfristen im Einzelfall durch die zur Aufbewahrung von Schriftgut verpflichteten Justizbehörden (vgl. Senatsbeschluss vom 30.07.2009 - 1 VAs 70/09 - sowie KG Berlin, Beschluss vom 17.02.2009 - 1 VAs 38/08-).
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