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   KG, 17.02.2022 - 4 U 112/21   

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https://dejure.org/2022,3144
KG, 17.02.2022 - 4 U 112/21 (https://dejure.org/2022,3144)
KG, Entscheidung vom 17.02.2022 - 4 U 112/21 (https://dejure.org/2022,3144)
KG, Entscheidung vom 17. Februar 2022 - 4 U 112/21 (https://dejure.org/2022,3144)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Anwaltszwang und Schriftformeinhalten bei Paraphe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch aus einem Dienstleistungsvertrag über ein Business Coaching; Unzulässigkeit einer nicht formgerechten Berufung; Vertretungszwang vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten; Schriftformerfordernis für eine Berufung; Fehlende eigenhändige Unterschrift eines ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.02.2020 - XII ZB 445/19

    Darlegen der Berufungsbegründung zur Entscheidungserheblichkeit des

    Auszug aus KG, 17.02.2022 - 4 U 112/21
    Da die Berufungsbegründung erkennen lassen soll, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen der Berufungskläger das Urteil für unrichtig hält, hat er diejenigen Punkte rechtlicher Art darzulegen, die er für unzutreffend ansieht, und dazu die Gründe anzugeben, aus denen er die Fehlerhaftigkeit dieser Punkte und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung herleitet (BGH, Beschluss vom 12.02.2020 - XII ZB 445/19, NJW-RR 2020, 573, Tz. 13; Beschluss vom 11.02.2020 - VI ZB 54/19, NJW-RR 2020, 503, Tz. 5; Beschluss vom 07.06.2018 - I ZB 57/17, NJW 2018, 2894, Tz. 5; Beschluss vom 11.10.2016 - XI ZB 32/15, NJW-RR 2017, 365, Tz. 9).

    Dieser Darlegung bedarf es nur dann nicht, wenn die Entscheidungserheblichkeit der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unmittelbar und zweifelsfrei aus dem bisherigen Prozessstoff ersichtlich ist (BGH, Beschluss vom 12.02.2020 - XII ZB 445/19, NJW-RR 2020, 573, Tz. 14).

  • BGH, 07.06.2018 - I ZB 57/17

    Unzulässigkeit einer Berufung bei Festhalten an einer im Urteil erster Instanz

    Auszug aus KG, 17.02.2022 - 4 U 112/21
    Da die Berufungsbegründung erkennen lassen soll, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen der Berufungskläger das Urteil für unrichtig hält, hat er diejenigen Punkte rechtlicher Art darzulegen, die er für unzutreffend ansieht, und dazu die Gründe anzugeben, aus denen er die Fehlerhaftigkeit dieser Punkte und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung herleitet (BGH, Beschluss vom 12.02.2020 - XII ZB 445/19, NJW-RR 2020, 573, Tz. 13; Beschluss vom 11.02.2020 - VI ZB 54/19, NJW-RR 2020, 503, Tz. 5; Beschluss vom 07.06.2018 - I ZB 57/17, NJW 2018, 2894, Tz. 5; Beschluss vom 11.10.2016 - XI ZB 32/15, NJW-RR 2017, 365, Tz. 9).
  • BGH, 11.02.2020 - VI ZB 54/19

    Anforderung an Berufungsbegründung bei mehreren selbständig tragenden Gründen der

    Auszug aus KG, 17.02.2022 - 4 U 112/21
    Da die Berufungsbegründung erkennen lassen soll, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen der Berufungskläger das Urteil für unrichtig hält, hat er diejenigen Punkte rechtlicher Art darzulegen, die er für unzutreffend ansieht, und dazu die Gründe anzugeben, aus denen er die Fehlerhaftigkeit dieser Punkte und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung herleitet (BGH, Beschluss vom 12.02.2020 - XII ZB 445/19, NJW-RR 2020, 573, Tz. 13; Beschluss vom 11.02.2020 - VI ZB 54/19, NJW-RR 2020, 503, Tz. 5; Beschluss vom 07.06.2018 - I ZB 57/17, NJW 2018, 2894, Tz. 5; Beschluss vom 11.10.2016 - XI ZB 32/15, NJW-RR 2017, 365, Tz. 9).
  • OLG Braunschweig, 29.10.2021 - 3 W 59/21

    Unzulässige Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts; Formwirksame

    Auszug aus KG, 17.02.2022 - 4 U 112/21
    Denn dies kann auch lediglich als Bestätigung verstanden werden, dass die Schriftsätze von der Beklagten (und nicht von einem Dritten) herrühren; ebenso kann es sich um einen lediglich die Bevollmächtigung bestätigenden Vermerk handeln (ebenso OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.10.2021 - 3 W 59/21, MDR 2022, 120 m. w. Nachw.).
  • BGH, 11.10.2016 - XI ZB 32/15

    Berufungsbegründung: Notwendiger Inhalt bei erstinstanzlicher Klageabweisung aus

    Auszug aus KG, 17.02.2022 - 4 U 112/21
    Da die Berufungsbegründung erkennen lassen soll, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen der Berufungskläger das Urteil für unrichtig hält, hat er diejenigen Punkte rechtlicher Art darzulegen, die er für unzutreffend ansieht, und dazu die Gründe anzugeben, aus denen er die Fehlerhaftigkeit dieser Punkte und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung herleitet (BGH, Beschluss vom 12.02.2020 - XII ZB 445/19, NJW-RR 2020, 573, Tz. 13; Beschluss vom 11.02.2020 - VI ZB 54/19, NJW-RR 2020, 503, Tz. 5; Beschluss vom 07.06.2018 - I ZB 57/17, NJW 2018, 2894, Tz. 5; Beschluss vom 11.10.2016 - XI ZB 32/15, NJW-RR 2017, 365, Tz. 9).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2023 - 10 U 15/23

    Voraussetzungen für die formale Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung in den

    Das erfordert bei der Berufung gegen ein einen Einspruch als unzulässig verwerfendes Urteil das Eingehen auf diesen allein tragenden Gesichtspunkt (BGH, a.a.O.; KG, Beschluss vom 17.02.2022 - 4 U 112/21, BeckRS 2022, 2366 Rn. 15).
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