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   KG, 17.03.1987 - 1 W 4413/86   

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https://dejure.org/1987,6025
KG, 17.03.1987 - 1 W 4413/86 (https://dejure.org/1987,6025)
KG, Entscheidung vom 17.03.1987 - 1 W 4413/86 (https://dejure.org/1987,6025)
KG, Entscheidung vom 17. März 1987 - 1 W 4413/86 (https://dejure.org/1987,6025)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines Kindes auf Ehelicherklärung; Möglichkeit einer Legitimation eines in Nigeria geborenen Kindes nach dem Tod des Vaters; Anwendbarkeit alten Kollisionsrechts auf unwandelbar angeknüpfte Rechtsverhältnisse; Anwendbarkeit nigerianischen Rechts für die ...

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1740a ff; EGBGB Art. 6, Art. 21, Art. 220
    Abstammungsrecht; Legitimationsstatut nach neuem internationalen Privatrecht; Antrag eines Kindes auf Ehelicherklärung; Möglichkeit einer Legitimation eines in Nigeria geborenen Kindes nach dem Tod des Vaters; Anwendbarkeit alten Kollisionsrechts auf unwandelbar ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 763 (Ls.)
  • FamRZ 1987, 859
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZB 522/80

    Anerkennung der Vaterschaft für ein Kind - Erlangung der rechtlichen Stellung

    Auszug aus KG, 17.03.1987 - 1 W 4413/86
    Die Legitimation durch nachfolgende Ehe ist dadurch gekennzeichnet, daß unmittelbar durch die Eheschließung die Verhältnisse einer natürlichen Familie hergestellt werden, während bei der Ehelicherklärung auf Antrag des Vaters (§§ 1723 ff BGB) oder des Kindes (§§ 1740a ff BGB) das Vormundschaftsgericht zu prüfen hat, ob die Statusänderung dem Wohle des Kindes entspricht (vgl. auch BGH FamRZ 1982, 52, 53 = BGHF 2, 800).
  • BGH, 17.09.1968 - IV ZB 501/68

    Legitimation von Ehebruchskindern

    Auszug aus KG, 17.03.1987 - 1 W 4413/86
    Maßgebend ist, ob das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts, soweit sie vorliegend zu dem Ausschluß der Möglichkeit einer Legitimation des nichtehelichen Kindes führte, zu den Grundgedanken der deutschen Regelung (vgl. §§ 1740a ff BGB) und den ihr zugrunde liegenden Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, daß das Ergebnis nach deutschen Rechtsvorstellungen als untragbar anzusehen ist (vgl. Heldrich, aaO Art. 6 EGBGB n.F. Anm. 2 a mwN; ähnlich BGHZ 50, 370, 376; 75, 32, 43 = BGHF 1, 518 zu Art. 30 EGBGB a.F.).
  • BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78

    Anfechtung der Ehelichkeit und internationales Privatrecht; effektive

    Auszug aus KG, 17.03.1987 - 1 W 4413/86
    Maßgebend ist, ob das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts, soweit sie vorliegend zu dem Ausschluß der Möglichkeit einer Legitimation des nichtehelichen Kindes führte, zu den Grundgedanken der deutschen Regelung (vgl. §§ 1740a ff BGB) und den ihr zugrunde liegenden Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, daß das Ergebnis nach deutschen Rechtsvorstellungen als untragbar anzusehen ist (vgl. Heldrich, aaO Art. 6 EGBGB n.F. Anm. 2 a mwN; ähnlich BGHZ 50, 370, 376; 75, 32, 43 = BGHF 1, 518 zu Art. 30 EGBGB a.F.).
  • OLG Hamm, 12.11.1987 - 15 W 57/85

    Vermerk der Legitimation eines Kindes mit ausländischem Elternteil durch

    Das genannte neue Gesetz ist, obschon erst nach dem Erlaß der landgerichtlichen Entscheidung verkündet und in Kraft getreten, von dem Senat als Rechtsbeschwerdegericht zu berücksichtigen, weil es nach seinem erkennbaren zeitlichen Geltungswillen den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens erfaßt (vgl. BGHZ 9, 101; 55, 188, 191; KG FamRZ 1987, 859; Keidel/Kuntze/Winkler, aaO § 27 Rdn. 22 mwN), was sich aus der Übergangsregelung in Art. 1 Nr. 11 = Art. 220 EGBGB n.F. ergibt.

    Ein abgeschlossener Vorgang in diesem Sinne ist gegeben, und demnach ist das bisherige Internationale Privatrecht anzuwenden, wenn die für das Rechtsverhältnis maßgeblichen Anknüpfungstatbestände vor dem genannten Stichtag verwirklicht worden sind (KG FamRZ 1987, 859, 860; Hepting, StAZ 1987, 188).

  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 76/88

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für das Scheidungsverfahren

    Damit werden diese Übergangsfälle weiterhin durch das frühere Kollisionsrecht und das von diesem berufene Sachrecht bestimmt (so außer den im früheren Senatsurteil FamRZ 1987, 794 aufgeführten Nachweisen auch OLG Zweibrücken FamRZ 1988, 623, 624; Sonnenberger aaO; Paetzold in Rahm/Künkel a.a.O. VIII Rdn. 867; Piltz, Internationales Scheidungsrecht S. 49; Schwab/Hahne Handbuch des Scheidungsrechts 2. Aufl. Teil VI Rdn. 350; vgl. auch KG FamRZ 1987, 859; BayObLGZ 1986, 466, 470 f.).
  • VG Köln, 25.04.2012 - 10 K 6561/10

    Anerkennung einer Vaterschaft im Jahre 1985 ohne Zustimmung des Kindes oder des

    Da die Legitimation eines Kindes einen sog. zusammengesetzten Tatbestand darstellt, der sich nicht nur aus mehreren tatsächlichen Merkmalen, sondern aus mehreren selbständig zu beurteilenden Rechtsverhältnissen (Vorfragen) zusammensetzt, ist sie nur dann abgeschlossen, wenn der Gesamttatbestand in allen Einzelpunkten vor dem Stichtag verwirklicht worden ist, vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 17.03.1987 - 1 W 4413/86 -, FamRZ 1987, 859 (60); OLG Hamm, Beschluss vom 12.11.1987 - 15 W 57/85 - FamRZ 1988, 314; Hepting, StAZ 1987, 188.
  • VG Köln, 03.08.2016 - 10 K 6517/14

    Anspruch eines deutschen Spätaussiedlers auf Ausstellung eines

    Da die Legitimation eines Kindes einen sog. zusammengesetzten Tatbestand darstellt, der sich nicht nur aus mehreren tatsächlichen Merkmalen, sondern aus mehreren selbständig zu beurteilenden Rechtsverhältnissen (Vorfragen) zusammensetzt, ist sie nur dann abgeschlossen, wenn der Gesamttatbestand in allen Einzelpunkten vor dem Stichtag verwirklicht worden ist, vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 17.03.1987 - 1 W 4413/86 -, FamRZ 1987, 859 (60); OLG Hamm, Beschluss vom 12.11.1987 - 15 W 57/85 - FamRZ 1988, 314; Hepting, StAZ 1987, 188.
  • VG Köln, 21.12.2011 - 10 K 7781/10

    Legitimation eines nichtehelichen Kindes nach den deutschen Gesetzen bei

    vgl. VG Köln, Urteil vom 26.02.2009 - 10 K 5026/07 - Kammergericht (KG) Berlin, Beschluss vom 17.03.1987 - 1 W 4413/86 -, FamRZ 1987, 859 (60).
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