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KG, 17.03.2008 - 12 U 10/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlegungspflicht eines Fahrstreifenwechslers hinsichtlich des Mitverschuldens eines Überholers an einer Kollision zur Feststellung der Unfallursächlichkeit der überhöhten Geschwindigkeit und der Bestimmung einer Mithaftungsquote; Geeignetheit eines Zeugenbeweises für ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 7 Abs. 5
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein den Fahrstreifen wechselndes Fahrzeug - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin - 59 O 103/07
- KG, 17.03.2008 - 12 U 10/08
Papierfundstellen
- NZV 2009, 39 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- AG Bremen, 11.03.2016 - 4 C 93/14
Rückforderung geleisteter Zahlungen Kfz-Haftpflichtversicherung
Eine Mithaftung des anderen Unfallbeteiligten kommt nämlich nur dann in Betracht, wenn der Fahrstreifenwechsler Umstände nachweist, die ein unfallursächliches Mitverschulden belegen; allein die Betriebsgefahr des unfallbeteiligten Pkw rechtfertigt keine Mithaftung des anderen Verkehrsteilnehmers (KG Berlin, Beschluss vom 17.03.2008 - 12 U 10/08).