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   KG, 17.03.2008 - 26 U 33/07   

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KG, 17.03.2008 - 26 U 33/07 (https://dejure.org/2008,18207)
KG, Entscheidung vom 17.03.2008 - 26 U 33/07 (https://dejure.org/2008,18207)
KG, Entscheidung vom 17. März 2008 - 26 U 33/07 (https://dejure.org/2008,18207)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung zu einer Kapitalanlage; Anforderungen an den Informationsgehalt eines Emissionsprospektes; Voraussetzungen für die Kausalität eines Prospektfehlers für die Anlageentscheidung; Bestehen einer Verpflichtung zur ...

  • Judicialis

    BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § ... 249; ; BGB § 249 Abs. 1; ; BGB § 252; ; BGB § 276 Abs. 1; ; BGB § 311 Abs. S. 2; ; BGB § 311 Abs. S. 3; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 288; ; BGB § 291; ; BGB § 823 Abs. 2; ; KWG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4; ; KWG § 32; ; KWG § 37; ; ZPO § 243 Abs. 1; ; ZPO § 261 Abs. 1; ; ZPO § 267; ; ZPO § 529; ; ZPO § 756; ; AktG § 118; ; AktG § 119 Abs. 2; ; AktG § 120 Abs. 2; ; HGB § 383 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prospekthaftung trotz möglicher Rufschädigung der Prospektverantwortlichen und Nachteilen für bereits beigetretene Anleger - Keine Prospekthaftung eines Aufsichtsratsmitglieds - Zum Begriff des Finanzkommissionsgeschäfts

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus KG, 17.03.2008 - 26 U 33/07
    Darüber hinaus haften auch diejenigen, die aufgrund ihrer besonderen beruflichen und wirtschaftlichen Stellung oder aufgrund ihrer Fachkunde eine Garantenstellung einnehmen, sofern sich durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken an dem Prospekt eine Vertrauenstatbestand geschaffen haben (BGH NJW 2001, 360, 363; NJW 1992, 228, 229 jeweils m.w.N.).

    Dazu gehört, dass sämtliche Umstände, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind oder sein können, richtig und vollständig dargestellt werden (BGH NJW 1992, 228, 230; NJW 2001, 436, 437; NJW 2004 2228, 2229).

    Unterbleiben derartige Hinweise bei der späteren Verwendung des Prospekts zur Anwerbung neuer Anleger, so greift ebenfalls die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung ein, mag auch der Prospekt ursprünglich einmal richtig und vollständig gewesen sein (BGH NJW 1981, 1449, 1451; NJW 1992, 228, 230).

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus KG, 17.03.2008 - 26 U 33/07
    In BGH-Entscheidungen findet sich weiter der Satz, dass als in diesem Sinne Verantwortliche in erster Linie Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter in Betracht kommen, da sie die Geschicke der Initiatorengesellschaften bestimmten (BGH NJW-RR 07, 1332, Rdnr. 19).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen des BGH (NJW-RR 2007, 1332), bei dem die mit der Einwerbung des erforderlichen Eigenkapitals beauftragte Firma - im Gegensatz zur DVM - mit der Konzeption eines Beteiligungsvertrages beauftragt worden ist und sie dort im Prospekt als für die Prospektherausgabe verantwortlich bezeichnet.

  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus KG, 17.03.2008 - 26 U 33/07
    Unterbleiben derartige Hinweise bei der späteren Verwendung des Prospekts zur Anwerbung neuer Anleger, so greift ebenfalls die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung ein, mag auch der Prospekt ursprünglich einmal richtig und vollständig gewesen sein (BGH NJW 1981, 1449, 1451; NJW 1992, 228, 230).

    Der BGH hat in NJW 1981, 1449 ein Beiratsmitglied einer Publikums-KG nicht als jemanden angesehen, der besonderen Einfluss in der Gesellschaft ausübt und Mitverantwortung trägt.

  • VG Frankfurt/Main, 27.10.2005 - 1 E 1159/05

    Bankgeschäft; Finanzkommissionsgeschäft; Investmentgeschäft; Aufsicht

    Auszug aus KG, 17.03.2008 - 26 U 33/07
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Hessischen Verwaltungsgerichts Hofs (Beschluss vom 14. Februar 2006 - 6 TG 1447/05) und des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 27. Oktober 2005 - 1 E 1159/05) an.
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus KG, 17.03.2008 - 26 U 33/07
    Denn die Geschäftsgebühr vermindert sich nicht aufgrund der im gerichtlichen Verfahren entstandenen Verfahrensgebühr, vielmehr ist die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr zur Hälfte anzurechnen (Vorbemerkung 4. zum dritten Teil VV RVG; vgl. auch BGH, Urteil vom 07.03.2007/ VIII ZR 86/06, Rd-Nr. 10 ff. - zitiert nach Juris.) Da dieser Teil der Klageforderung mit der am 14. August 2006 zugestellten Klageschrift zunächst nur in Höhe von 540, 44 EUR geltend gemacht worden ist, können entgegen dem klägerischen Begehren allerdings nur aus entsprechenden Beträgen seit dem 15. August 2006 gemäß §§ 291, 288 BGB, 243 Abs. 1, 261 Abs. 1 ZPO Rechtshängigkeitszinsen zugesprochen werden.
  • VGH Hessen, 14.02.2006 - 6 TG 1447/05

    Finanzdienstleistungsaufsicht; nicht genehmigungsbedürftiges Eigengeschäft;

    Auszug aus KG, 17.03.2008 - 26 U 33/07
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Hessischen Verwaltungsgerichts Hofs (Beschluss vom 14. Februar 2006 - 6 TG 1447/05) und des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 27. Oktober 2005 - 1 E 1159/05) an.
  • BGH, 25.03.1991 - II ZR 188/89

    Pflichten des Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstand; Wirksamkeit eines

    Auszug aus KG, 17.03.2008 - 26 U 33/07
    Bestehen sonstige risikoträchtige Besonderheiten, so muss auch die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats entsprechend der Risikolage intensiviert werden (Püffer, § 111 AktG, Rdnr. 5 - 7 sowie BGH NJW 1991, 1830).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus KG, 17.03.2008 - 26 U 33/07
    Entgegen der Rechtsauffassung des Beklagten zu 1) sieht der Senat hierin auch keinen Widerspruch zu der vom Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des BGH (ZIP 2005, 753).
  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim

    Auszug aus KG, 17.03.2008 - 26 U 33/07
    Deshalb kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass - wie bei der vom Beklagten zu 1) insoweit herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Juli 2004 (BGH NJW 2004, 2967, 2969) - eine sachgerechte Aufklärung bei dem Kläger einen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte, weil es vernünftigerweise nicht nur eine sondere mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gegeben hätte.
  • BGH, 07.09.2000 - VII ZR 443/99

    Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell

    Auszug aus KG, 17.03.2008 - 26 U 33/07
    Dazu gehört, dass sämtliche Umstände, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind oder sein können, richtig und vollständig dargestellt werden (BGH NJW 1992, 228, 230; NJW 2001, 436, 437; NJW 2004 2228, 2229).
  • BGH, 26.09.2000 - X ZR 94/98

    Zur Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern

  • BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen

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