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   KG, 17.04.1998 - U 702/98 Baul   

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KG, 17.04.1998 - U 702/98 Baul (https://dejure.org/1998,15997)
KG, Entscheidung vom 17.04.1998 - U 702/98 Baul (https://dejure.org/1998,15997)
KG, Entscheidung vom 17. April 1998 - U 702/98 Baul (https://dejure.org/1998,15997)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für die Enteignung eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3064
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2010 - 1 S 975/10

    Errichtung einer Ethylenpipeline - vorzeitige Besitzeinweisung

    Vorausgesetzt wird ein unter zeitlichem Blickwinkel gesteigertes öffentliches Interesse, das gerade durch die vorzeitige Besitzeinweisung gewahrt werden kann und muss (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 24.01.2008 - 20 B 1789/07 - NWVBl 2009, 316; ThürOVG, Beschl. v. 11.03.1999 - 2 EO 1247/98 - NVwZ-RR 1999, 488; KG, Urt. v. 17.04.1998 - U 702/98 Baul - NJW 1998, 3064).
  • VGH Bayern, 14.07.2014 - 22 AS 14.40020

    Bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss über den Neubau einer

    Aus Anlass der vorliegenden Entscheidung kann auf sich beruhen, ob dieses Tatbestandsmerkmal bereits dann erfüllt ist, wenn nach dem Eintritt der Vollziehbarkeit desjenigen Verwaltungsakts, auf dem das Recht des Vorhabensträgers zur Durchführung der Maßnahme beruht, mit notwendigen Vorarbeiten wie archäologischen Untersuchungen, der Herstellung von Zuwegungen oder Baustelleneinrichtungen etc. begonnen werden soll bzw. Ausschreibe- oder Vergabevorgänge anstehen (so z.B. BayVGH, U.v. 11.9.2002 - 8 A 02.40028 - VGH n.F. 56, 4/6; B.v. 14.12.2012 - 8 AS 12.40066 - juris Rn. 14; GB v. 19.9.2013 - 8 A 12.40065 - juris Rn. 14), oder ob es darüber hinaus eines gesteigerten öffentlichen Interesses an der alsbaldigen Verwirklichung des Vorhabens bedarf, das über dasjenige hinausgeht, das bereits dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses bzw. der Plangenehmigung zugrunde liegt und das an der Realisierung des inmitten stehenden, dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Vorhabens als solchen besteht (vgl. in diesem Sinn z.B. KG, U.v. 17.4.1998 - U 702/98 (Baul) - NJW 1998, 3064; OVG NRW, B.v. 24.1.2008 - 20 B 1789/07 - juris Rn. 21; VGH BW, B.v. 23.8.2010 - 1 S 975/10 - NVwZ-RR 2011, 143/148; B.v.19.9.2013 - 5 S 1546/13 - juris Rn. 19) und das das Aufschubinteresse des Betroffenen nachweisbar überwiegt (ThürOVG, B.v. 11.3.1999 - 2 EO 1247/98 - NVwZ-RR 1999, 488/490; OLG Naumburg, U.v. 9.12.2010 - 2 U 60/10 (Baul) - juris Rn. 38; U.v. 7.6.2012 - 2 U 138/11 (Baul) - juris Rn. 57; Schütz in Hermes/Sellner, AEG, 2006, § 21 Rn. 22).

    Auch das in § 7 Abs. 1 Satz 1 BHO und Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayHO verankerte Gebot des sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln (der Bau der ... Spange wird ausweislich der von der Beigeladenen vorgelegten Akten zur Gänze durch Zuwendungen der öffentlichen Hand finanziert) gebietet es vor diesem Hintergrund, auf eine alsbaldige Baudurchführung Bedacht zu nehmen (vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit der Gefahr drohender Mehrkosten im Rahmen der Entscheidung über eine vorzeitige Besitzeinweisung KG, U.v. 17.4.1998 - U 702/98 (Baul) - NJW 1998, 3064/3065).

  • OLG Naumburg, 09.12.2010 - 2 U 60/10

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung: Gerichtliche Entscheidung über eine

    (1) Schon allgemein gilt, dass nicht alles, woran ein erhebliches öffentliches Interesse besteht, zugleich auch sofort durchzuführen ist (vgl. Dyong in: Ernst/ Zinkahn/ Bielenberg, BauGB, Lsbl. Stand 12/2006, § 116 Rn. 4 f.; KG Berlin, Urteil v. 17.04.1998, U 702/98 (Baul) - NJW 1998, 3064 zu § 116 BauGB; OLG Celle, Urteil v. 26.02.1999, 4 U (Baul) 169/98 - NVwZ 1999, 1376; OLG Naumburg, Urteil v. 17.04.2002, 1 U (Baul) 4/00, zitiert nach juris, Rn. 26; auch Kremer, a.a.O., § 18 f FStrG Rn. 6; Aust, a.a.O., Rn. 35, S. 1186).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 20 B 1789/07

    Jetzt auch vorzeitige Besitzeinweisung für die Inbetriebnahme der

    -, NJW 1998, 3064; Schütz in: Hermes/Sellner, AEG, § 21 Rdnrn. 22 f.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2016 - 5 S 1920/16

    Sofortige Vollziehung einer Besitzeinweisung

    Wurden die Bauarbeiten bereits begonnen, kann die vorzeitige Besitzeinweisung auch bei Flächen gerechtfertigt sein, die zur Fortsetzung der Arbeiten benötigt werden (so zum Vorstehenden auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.8.2010 - 1 S 975/10 -, NVwZ-RR 2011, 143; OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 24.1.2008 - 20 B 1789/07 -, NWVBl 2009, 316; Thür. OVG, Beschluss vom 11.3.1999 - 2 EO 1247/98 -, NVwZ-RR 1999, 488 und KG, Urteil vom 17.4.1998 - U 702/98 Baul -, NJW 1998, 3064).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 20 B 1769/07

    Jetzt auch vorzeitige Besitzeinweisung für die Inbetriebnahme der

    -, NJW 1998, 3064; Schütz in: Hermes/Sellner, AEG, § 21 Rdnrn. 22 f.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 5 S 1546/13

    Voraussetzungen einer vorzeitigen Besitzeinweisung nach § 21 AEG

    Der 1. Senat des beschließenden Gerichtshofs hat es seinem Beschluss vom 23.08.2010 - 1 S 975/10 -, NVwZ-RR 2011, 143) im Anschluss an das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 24.01.2008 - 20 B 1789/07 - NWVBl 2009, 316), das Thüringer OVG (Beschluss vom 11.03.1999 - 2 EO 1247/98 - NVwZ-RR 1999, 488) und das Kammergericht (Urteil vom 17.04.1998 - U 702/98 Baul - NJW 1998, 3064) für erforderlich gehalten, dass ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt, das über das Interesse am Erlass des Planfeststellungsbeschlusses und seiner sofortigen Vollziehbarkeit wie auch über dasjenige hinausgeht, das allgemein an der Realisierung eines dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Vorhabens besteht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 20 B 1782/07

    Jetzt auch vorzeitige Besitzeinweisung für die Inbetriebnahme der

    -, NJW 1998, 3064; Schütz in: Hermes/Sellner, AEG, § 21 Rdnrn. 22 f.
  • VG Stuttgart, 14.04.2010 - 5 K 755/10

    Ethylen-Pipeline-Süd: Vorzeitige Besitzeinweisung gestoppt

    Dies ist dann der Fall, wenn bei der entsprechenden Abwägung der Belange der Beteiligten die sofortige Ausführung der Maßnahme erforderlich ist, um die Gesamtheit der Bürger gegen wesentliche Nachteile zu schützen oder um ihnen wesentliche Vorteile zu erhalten, die verloren gingen, wenn die Maßnahme erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt würde (vgl. KG, Urt. v. 17.04.1998 - U 702/98 Baul. -, NJW 1998, 3064 [KG Berlin 17.04.1998 - U 702/98 Baul.] ; Dyong, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Oktober 2009, § 116 RdNr. 4; Wienke, Die Planungsentscheidung in der Administrativenteignung, BayVBl. 1983, 297, 299).
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