Rechtsprechung
KG, 17.04.2001 - 14 U 380/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Feststellung des Jahresabschlusses nach § 257 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 AktG analog, Verstoß gegen Gesetz oder Satzung nach § 243 Abs. 1 AktG analog
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anfechtung eines Bilanzfeststellungsbeschlusses einer GmbH
Papierfundstellen
- NZG 2001, 845
Wird zitiert von ...
- OLG München, 30.10.2023 - 23 U 6386/21
COVID-Erleichterungen für eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren
Der Beschluss, mit dem ein Jahresabschluss einer GmbH gemäß § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG festgestellt wird, kann analog § 243 AktG wegen inhaltlicher Mängel angefochten werden, da § 257 Abs. 1 Satz 2 AktG, der eine Anfechtung wegen Inhaltsmängeln ausschließt, auf die GmbH nicht anwendbar ist (KG NZG 2001, 845;… MüKo GmbHG/Wertenbruch, 4. Aufl. 2023, Anh § 47 Rn. 226), weil das spezielle aktienrechtliche Schutzsystem der §§ 258 ff. AktG bei der GmbH nicht gilt (…Bayer in: Lutter/Hommelhoff, aaO, Anh zu § 47 Rn. 57).Ein solcher inhaltlicher, zur Anfechtung berechtigender Mangel des Jahresabschlusses liegt bei einem Verstoß gegen die bilanzrechtlichen Vorschriften vor, etwa im Falle der Unterbewertung, soweit der Verstoß erheblich ist (KG NZG 2001, 845;… Bayer in: Lutter/Hommelhoff, aaO, Anh zu § 47 Rn. 57).