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   KG, 17.05.2023 - 7 W 5/23   

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https://dejure.org/2023,12280
KG, 17.05.2023 - 7 W 5/23 (https://dejure.org/2023,12280)
KG, Entscheidung vom 17.05.2023 - 7 W 5/23 (https://dejure.org/2023,12280)
KG, Entscheidung vom 17. Mai 2023 - 7 W 5/23 (https://dejure.org/2023,12280)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 Nr 3 Buchst a ArbGG, § 5 Abs 1 S 2 ArbGG
    Rechtswegzuständigkeit für eine Klage wegen bauvertraglicher Ansprüche; Werkunternehmer als arbeitnehmerähnliche Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 5 Abs. 1 S. 1-2; GVG § 13
    Abgrenzung von Werkunternehmer und arbeitnehmerähnlicher Person

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer Nachunternehmer einsetzt, ist kein Arbeitnehmer!

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer Nachunternehmer beauftragt, ist weder Arbeitnehmer noch arbeitnehmerähnlich! (IBR 2023, 404)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Auszug aus KG, 17.05.2023 - 7 W 5/23
    Außerdem muss die wirtschaftlich abhängige Person ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Soziale Schutzbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls und der Verkehrsanschauung das Maß der Abhängigkeit einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt und die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - juris Rn. 36 m.w.N.; Helml in Hauck/Helml/Pessinger, Arbeitsgerichtsgesetz, 5. Aufl. 2021, § 5 Rn. 65).

  • BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97

    Rechtsweg zu den Zivilgerichten für Streitigkeiten zwischen einem Frachtführer

    Auszug aus KG, 17.05.2023 - 7 W 5/23
    Soziale Schutzbedürftigkeit in diesem Sinne kann insbesondere dann vorliegen, wenn die geschuldete Leistung persönlich und im Wesentlichen ohne Mitarbeit von Arbeitnehmern erbracht wird; werden indes in eigenem Namen - vergleichbar einem Unternehmer - Arbeitnehmer beschäftigt, spricht dies gegen eine soziale Schutzbedürftigkeit (Kliemt in Schwab/Weth, Arbeitsgerichtsgesetz, 6. Aufl. 2022; § 5 Rn. 209 f.; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - juris Rn. 41 BGH, Beschluss vom 27. Januar 2000 - III ZB 67/99 - juris Rn. 31; Waas in Grunsky, Arbeitsgerichtsgesetz, 8. Aufl. 2014, § 5 Rn. 29; vgl. auch BAG, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 10 AZB 14/10 - juris Rn. 12 a.E. und BAG, Urteil vom 5. August 2014 - 9 AZR 1079/12 - juris Rn. 22 zu § 12a Abs. 1 Nr. 1 TVG).
  • LAG Hessen, 23.05.2022 - 14 Ta 245/22

    Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist gegeben, wenn unstreitig

    Auszug aus KG, 17.05.2023 - 7 W 5/23
    Wird die Rechtswegentscheidung im Beschwerdeverfahren angefochten (§ 17 a Abs. 4 GVG), findet § 17 b Abs. 2 GVG keine Anwendung; es ist entsprechend dem Ausgang des Beschwerdeverfahrens und damit nach dem Maße des Obsiegens und Unterliegens nach §§ 91 ff. ZPO zu entscheiden (LAG Hessen, Beschluss vom 23. Mai 2022 - 14 Ta 245/22, BeckRS 2022, 28405 Rn. 24).
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96

    Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers

    Auszug aus KG, 17.05.2023 - 7 W 5/23
    Dieser Einsatz von Nachunternehmern spricht in gleichem Maße wie die Beschäftigung eigener Arbeitnehmer entscheidend für selbständiges Unternehmertum (vgl. auch BAG, Urteil vom 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - juris Rn. 24 ff.); anders als der Beklagte meint, ist der Einsatz von Nachunternehmern also durchaus relevant für die Entscheidung der Frage, ob der Beklagte als arbeitnehmerähnliche Person zu qualifizieren ist.
  • BGH, 27.01.2000 - III ZB 67/99

    Rechtsweg für Streitigkeiten aus Franchisevertrag

    Auszug aus KG, 17.05.2023 - 7 W 5/23
    Soziale Schutzbedürftigkeit in diesem Sinne kann insbesondere dann vorliegen, wenn die geschuldete Leistung persönlich und im Wesentlichen ohne Mitarbeit von Arbeitnehmern erbracht wird; werden indes in eigenem Namen - vergleichbar einem Unternehmer - Arbeitnehmer beschäftigt, spricht dies gegen eine soziale Schutzbedürftigkeit (Kliemt in Schwab/Weth, Arbeitsgerichtsgesetz, 6. Aufl. 2022; § 5 Rn. 209 f.; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - juris Rn. 41 BGH, Beschluss vom 27. Januar 2000 - III ZB 67/99 - juris Rn. 31; Waas in Grunsky, Arbeitsgerichtsgesetz, 8. Aufl. 2014, § 5 Rn. 29; vgl. auch BAG, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 10 AZB 14/10 - juris Rn. 12 a.E. und BAG, Urteil vom 5. August 2014 - 9 AZR 1079/12 - juris Rn. 22 zu § 12a Abs. 1 Nr. 1 TVG).
  • BAG, 05.08.2014 - 9 AZR 1079/12

    Ermittlung von Beschäftigungstagen - Treuwidrigkeit der Berufung auf

    Auszug aus KG, 17.05.2023 - 7 W 5/23
    Soziale Schutzbedürftigkeit in diesem Sinne kann insbesondere dann vorliegen, wenn die geschuldete Leistung persönlich und im Wesentlichen ohne Mitarbeit von Arbeitnehmern erbracht wird; werden indes in eigenem Namen - vergleichbar einem Unternehmer - Arbeitnehmer beschäftigt, spricht dies gegen eine soziale Schutzbedürftigkeit (Kliemt in Schwab/Weth, Arbeitsgerichtsgesetz, 6. Aufl. 2022; § 5 Rn. 209 f.; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - juris Rn. 41 BGH, Beschluss vom 27. Januar 2000 - III ZB 67/99 - juris Rn. 31; Waas in Grunsky, Arbeitsgerichtsgesetz, 8. Aufl. 2014, § 5 Rn. 29; vgl. auch BAG, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 10 AZB 14/10 - juris Rn. 12 a.E. und BAG, Urteil vom 5. August 2014 - 9 AZR 1079/12 - juris Rn. 22 zu § 12a Abs. 1 Nr. 1 TVG).
  • BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gründungszuschuss

    Auszug aus KG, 17.05.2023 - 7 W 5/23
    Soziale Schutzbedürftigkeit in diesem Sinne kann insbesondere dann vorliegen, wenn die geschuldete Leistung persönlich und im Wesentlichen ohne Mitarbeit von Arbeitnehmern erbracht wird; werden indes in eigenem Namen - vergleichbar einem Unternehmer - Arbeitnehmer beschäftigt, spricht dies gegen eine soziale Schutzbedürftigkeit (Kliemt in Schwab/Weth, Arbeitsgerichtsgesetz, 6. Aufl. 2022; § 5 Rn. 209 f.; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - juris Rn. 41 BGH, Beschluss vom 27. Januar 2000 - III ZB 67/99 - juris Rn. 31; Waas in Grunsky, Arbeitsgerichtsgesetz, 8. Aufl. 2014, § 5 Rn. 29; vgl. auch BAG, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 10 AZB 14/10 - juris Rn. 12 a.E. und BAG, Urteil vom 5. August 2014 - 9 AZR 1079/12 - juris Rn. 22 zu § 12a Abs. 1 Nr. 1 TVG).
  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren

    Auszug aus KG, 17.05.2023 - 7 W 5/23
    Er ist nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung des Interesses des jeweiligen Beschwerdeführers zu bestimmen, das sich regelmäßig lediglich auf einen Bruchteil des Wertes des Hauptsacheverfahrens beläuft, der von etwa 1/3 bis 1/5 reicht (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - III ZB 105/96 - juris Rn. 18).
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