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KG, 17.06.2004 - 20 U 121/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Flüssigkeit; Qualifizierung von durch eine Anlage transportierten Betons als Flüssigkeit ; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz aus einer Gefährdungshaftung
- Judicialis
HaftpflG § 1; ; HaftpflG § 2; ; HaftpflG § 2 Abs. 1; ; HaftpflG § 2 I 1; ; ZPO § 304; ; StVG § 7; ; AGB § 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HaftpflG § 1 § 2 Abs. 1; StVG § 7; AGB § 4
Schadensersatz wegen Beschädigung eines PKW durch ein sich aus einem geplatzten Schlauch sich ergiessenden Beton - Beton als Flüssigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 s. 1 Haftpflichtgesetz - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verschuldensunabhängige Haftung bei geplatztem Betonschlauch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Betonförderleitung als gefährliche Anlage (IBR 2006, 57)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 31.03.2003 - 33 O 511/02
- KG, 17.06.2004 - 20 U 121/03
Papierfundstellen
- NZBau 2006, 440
- BauR 2005, 1785
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.05.1960 - II ZR 132/58
Begriff des Halters
Auszug aus KG, 17.06.2004 - 20 U 121/03
Daß der Vermieter eines PKW neben dem Mieter ebenfalls Halter sein kann, ist anerkannt (BGHZ 32, 331 ff., 333 aE mwN), und es spricht nichts dagegen, eine Mitinhaberschaft auch bei Betriebsunternehmern anzuerkennen (…Geigel aaO, S. 780 Rdnr. 10) und damit auch für Inhaber einer Anlage wie der hier im Streit befindlichen.