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   KG, 17.06.2005 - 9 U 161/04   

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https://dejure.org/2005,13148
KG, 17.06.2005 - 9 U 161/04 (https://dejure.org/2005,13148)
KG, Entscheidung vom 17.06.2005 - 9 U 161/04 (https://dejure.org/2005,13148)
KG, Entscheidung vom 17. Juni 2005 - 9 U 161/04 (https://dejure.org/2005,13148)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ; Abgrenzung und Behandlung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen ; Würdigung zwischen dem Aussagekern und einer satirischen oder karikaturistischen Einkleidung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Dieter Bohlens Berufung erfolglos - Kammergericht bestätigt Unterlassungsansprüche von Thomas Anders

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Dieter Bohlen unterliegt im Rechtsstreit mit Thomas Anders

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    KG bestätigt Unterlassungsansprüche von Thomas Anders vs. Dieter Bohlen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2005, 822
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Berlin, 24.06.2004 - 27 O 873/03

    Dieter Bohlen muss in Streit mit Thomas Anders weitere Niederlage hinnehmen

    Auszug aus KG, 17.06.2005 - 9 U 161/04
    Die Berufung des Beklagten gegen das am 24.06.2004 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 27 O 873/03 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus KG, 17.06.2005 - 9 U 161/04
    Überdies kann der erhobene Vorwurf - auch wenn der Kläger und der Tourmanager als "Duo" bezeichnet sind und die dem Äußernden günstigste Auslegung zugrunde zu legen ist (vgl. BGH NJW 1998, 3047, 3048) - nicht nur dahin verstanden werden, der Kläger habe dem Tourmanager einen ungerechtfertigten Vorteil zugeschanzt.
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 2000/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Talk-Show-Moderators gegen Verurteilung

    Auszug aus KG, 17.06.2005 - 9 U 161/04
    Eine derartige freie schöpferische Gestaltung und künstlerische Verdichtung ist hier nicht ersichtlich; eine solche liegt nicht schon bei jeder bloßen Übertreibung, Verzerrung und Verfremdung vor (vgl. BVerfG NJW 1998, 1386, 1387; BVerfG NJW 2002, 3767).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus KG, 17.06.2005 - 9 U 161/04
    Das Wesentliche der künstlerischen Betätigung ist die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden (BVerfGE 30, 173 zu C.III.1).
  • BVerfG, 09.02.2000 - 1 BvR 140/98

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

    Auszug aus KG, 17.06.2005 - 9 U 161/04
    Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug fallen zwar unter den Schutz von Art. 5 Abs. 1 GG, doch tritt die Meinungsfreiheit bei unwahren Tatsachenbehauptungen grundsätzlich hinter dem Persönlichkeitsrecht zurück (vgl. BVerfG NJW 2000, 3485 zu II.2.b).
  • BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98

    Bonnbons

    Auszug aus KG, 17.06.2005 - 9 U 161/04
    Eine derartige freie schöpferische Gestaltung und künstlerische Verdichtung ist hier nicht ersichtlich; eine solche liegt nicht schon bei jeder bloßen Übertreibung, Verzerrung und Verfremdung vor (vgl. BVerfG NJW 1998, 1386, 1387; BVerfG NJW 2002, 3767).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus KG, 17.06.2005 - 9 U 161/04
    Entscheidend bleibt aber, dass im Gesamtzusammenhang die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorgerufen wird (vgl. BGHZ 132, 13 = NJW 1996, 1131 zu II.1.b.aa).
  • BGH, 17.11.1992 - VI ZR 344/91

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen - Sorgfaltspflichten bei

    Auszug aus KG, 17.06.2005 - 9 U 161/04
    würde sich zwar bei isolierter Betrachtungsweise in erster Linie als Wertung des Beklagten darstellen, zumal es nicht zwingend auf die Erfüllung eines Straftatbestandes schließen lässt, wenn ein juristischer Laie von "kriminell" spricht (s. a. BGH NJW 1982, 2248 zu "betrügt"; BGH NJW 1993, 930 zu "illegal").
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus KG, 17.06.2005 - 9 U 161/04
    Jedoch muss sich beispielsweise ein Gewerbetreibender eine kritische Einschätzung seiner Leistungen dann nicht gefallen lassen, wenn konkret unwahre Tatsachen behauptet werden (vgl. BVerfG NJW 2002, 1192 zu II.1.b.cc).
  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86

    Bundesflagge

    Auszug aus KG, 17.06.2005 - 9 U 161/04
    Bei der rechtlichen Würdigung ist zwischen dem Aussagekern und seiner satirischen oder karikaturistischen Einkleidung zu unterscheiden (vgl. BVerfG NJW 1990, 1982, 1984).
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