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   KG, 17.06.2015 - 18 WF 109/14, 18 WF 136/14   

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https://dejure.org/2015,28191
KG, 17.06.2015 - 18 WF 109/14, 18 WF 136/14 (https://dejure.org/2015,28191)
KG, Entscheidung vom 17.06.2015 - 18 WF 109/14, 18 WF 136/14 (https://dejure.org/2015,28191)
KG, Entscheidung vom 17. Juni 2015 - 18 WF 109/14, 18 WF 136/14 (https://dejure.org/2015,28191)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86 Abs 1 Nr 1 FamFG, § 89 Abs 4 FamFG, § 156 Abs 1 S 3 FamFG, § 156 Abs 1 S 4 FamFG, § 156 Abs 1 S 5 FamFG
    Verhängung eines Ordnungsgeldes in einem Umgangsverfahren: Vollstreckbarkeit der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Elterngespräch; Höhe des Ordnungsgeldes bei alleinigem Bezug von Leistungen der Grundsicherung und der Unterhaltsvorschusskasse durch den betroffenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11

    Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der

    Auszug aus KG, 17.06.2015 - 18 WF 109/14
    Beruft sich etwa ein Elternteil nach Zuwiderhandlung gegen eine gerichtliche Umgangsentscheidung auf den entgegenstehenden Willen des Kindes, wird ein fehlendes Vertretenmüssen nur dann anzunehmen sein, wenn er im Einzelfall darlegt, wie er auf das Kind eingewirkt hat, um es zum Umgang zu bewegen (so BGH FamRZ 2014, 732-735; FamRZ 2012, 533 Rn. 26; BT-Drucks. 16/6308 S. 218).

    Eine erneute Prüfung der Rechtmäßigkeit der zu vollstreckenden Entscheidung findet grundsätzlich nicht statt (BGH, FamRZ 2012, 533; OLG Schleswig SchlHA 2011, 340).

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10

    Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie im Rahmen einer Umgangsregelung

    Auszug aus KG, 17.06.2015 - 18 WF 109/14
    Die gerichtliche Anordnung einer Teilnahme an einem Gespräch, die noch dazu nicht durch ein konkretes Datum bestimmt gewesen ist, begegnet vergleichbaren Bedenken wie etwa die Anordnung der Mitwirkung an einer psychiatrischen Untersuchung (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht in FamRZ 2010, 720 ff.) oder auch nur die Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht, FamRZ 2011, 179).
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Auszug aus KG, 17.06.2015 - 18 WF 109/14
    Die gerichtliche Anordnung einer Teilnahme an einem Gespräch, die noch dazu nicht durch ein konkretes Datum bestimmt gewesen ist, begegnet vergleichbaren Bedenken wie etwa die Anordnung der Mitwirkung an einer psychiatrischen Untersuchung (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht in FamRZ 2010, 720 ff.) oder auch nur die Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht, FamRZ 2011, 179).
  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 165/13

    Vollstreckung von Umgangsregelungen: Ordnungsgeldfestsetzung gegen das als

    Auszug aus KG, 17.06.2015 - 18 WF 109/14
    Beruft sich etwa ein Elternteil nach Zuwiderhandlung gegen eine gerichtliche Umgangsentscheidung auf den entgegenstehenden Willen des Kindes, wird ein fehlendes Vertretenmüssen nur dann anzunehmen sein, wenn er im Einzelfall darlegt, wie er auf das Kind eingewirkt hat, um es zum Umgang zu bewegen (so BGH FamRZ 2014, 732-735; FamRZ 2012, 533 Rn. 26; BT-Drucks. 16/6308 S. 218).
  • BGH, 19.06.2002 - XII ZR 173/00

    Schadensersatz bei Verletzung des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten

    Auszug aus KG, 17.06.2015 - 18 WF 109/14
    Gerichtliche Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht haben nach ständiger Rechtsprechung des BGH stets das Kindeswohl zu berücksichtigen (BGH FamRZ 2010, 1060 Rn. 17 ff. und FamRZ 2002, 1099 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Auszug aus KG, 17.06.2015 - 18 WF 109/14
    Gerichtliche Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht haben nach ständiger Rechtsprechung des BGH stets das Kindeswohl zu berücksichtigen (BGH FamRZ 2010, 1060 Rn. 17 ff. und FamRZ 2002, 1099 Rn. 15 ff.).
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