Rechtsprechung
KG, 17.06.2015 - 4 Ws 48/15 - 141 AR 235/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 112 StPO, § 121 StPO
Haftfortdauerentscheidung während laufender Hauptverhandlung: Umfang der Darlegung des bisherigen Beweisergebnisses; Anforderungen an die Beachtung des Beschleunigungsgebots - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Begründung einer Haftfortdauerentscheidung während laufender Hauptverhandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 112 Abs. 1; StPO § 121
Anforderungen an die Begründung einer Haftfortdauerentscheidung während laufender Hauptverhandlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.04.2015 - 515 Ks 19/13
- KG, 17.06.2015 - 4 Ws 48/15 - 141 AR 235/15
Wird zitiert von ... (4)
- KG, 17.01.2018 - 4 Ws 149/17
Verfahrensverzögerung am BGH: Fortsetzung der U-Haft wird unverhältnismäßig
Er verlangt, dass die Dauer der Untersuchungshaft nicht außer Verhältnis zur erwarteten Strafe steht, und setzt ihr auch unabhängig von der Straferwartung Grenzen (…zum Ganzen vgl. BVerfG StV 2013, 640 [juris: Rdn. 39 f.] m.w.Nachw.; BVerfGK 7, 140 [161]; 17, 517 [522]; Senat, Beschlüsse vom 17. Juni 2015 - 4 Ws 48/15 - [juris], 24. September 2014 - 4 Ws 93/14 - und 8. Februar 2011 - 4 Ws 10/11 -).Zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und einer Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung kann die Untersuchungshaft deshalb nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn ihre Fortdauer durch vermeidbare Verfahrensverzögerungen verursacht ist (vgl. BVerfG StV 2013, 640; 2008, 198; BVerfGK 7, 21 [46 f.]; 7, 140 [157]; BVerfG StV 2008, 198; Senat, Beschlüsse vom 17. Juni 2015 - 4 Ws 48/15 - [juris] und 24. September 2014 - 4 Ws 93/14 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 120 Rdn. 3a und § 121 Rdn. 1a m.w.N.).
Zu würdigen ist insoweit - neben der für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehenden Straferwartung und dem unter Berücksichtigung einer etwaigen Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung anzunehmenden hypothetischen Ende einer möglicherweise zu verbüßenden Freiheitsstrafe - auch die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens (vgl. BVerfG StV 2013, 640 m.w.Nachw.; Senat, Beschlüsse vom 17. Juni 2015 - 4 Ws 48/15 - [juris] und 24. September 2014 - 4 Ws 93/14 -).
- KG, 01.03.2016 - 4 Ws 6/16
Dinglicher Arrest: Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht; …
Dies ist für die die Überprüfung von Haftentscheidungen bei laufender oder abgeschlossener Beweisaufnahme anerkannt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 - juris = StV 2008, 198;BGH NStZ-RR 2013, 16; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. September 2007 - 4 Ws 305/07 - juris; std. Rspr. des Kammergerichts, vgl. etwa Senat, Beschluss vom 17. Juni 2015 - 4 Ws 48/15 - juris m.w.N.). - KG, 24.11.2020 - 3 Ws 272/20
Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens in Haftsachen nach Aufhebung …
Dass dem Beschluss vom 8. Oktober 2020 keine Ausführungen zum Stand der Beweisaufnahme zu entnehmen sind, wertet der Senat dahingehend, dass sich bis zum 2. Hauptverhandlungstag keine Umstände ergeben haben, die den Bestand des Haftbefehls berühren, insbesondere den nach Aktenlage angenommenen dringenden Tatverdacht nachträglich haben entfallen lassen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2016, a.a.O., 22. September 2016, a.a.O. und 16. August 1991 - StB 16/91, StB 17/91 -, juris; KG, Beschluss vom 17. Juni 2015 - 4 Ws 48/15 -, BeckRS 2015, 12693). - KG, 07.05.2021 - 4 Ws 28/21
Aufhebung des Haftbefehls und Entlassung aus der Untersuchungshaft wegen …
Bei dessen Beurteilung wäre zu bedenken gewesen, dass die Prüfung durch das Beschwerdegericht während einer laufenden - und zudem, wie hier, weit fortgeschrittenen - Hauptverhandlung begrenzt ist (vgl. zu den Maßstäben nur Senat OLGSt StPO § 112 Nr. 17; Beschlüsse vom 6. November 2014 - 4 Ws 112/14 - [juris] und vom 17. Juni 2015 - 4 Ws 48/15 - [juris]; jeweils mwN).