Rechtsprechung
   KG, 17.07.2012 - 1 W 623/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19934
KG, 17.07.2012 - 1 W 623/11 (https://dejure.org/2012,19934)
KG, Entscheidung vom 17.07.2012 - 1 W 623/11 (https://dejure.org/2012,19934)
KG, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - 1 W 623/11 (https://dejure.org/2012,19934)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,19934) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 48 PStG, § 54 Abs 1 S 1 PStG, § 54 Abs 2 PStG, § 59 Abs 1 Nr 1 PStG, § 60 PStG
    Personenstandsrecht: Anforderungen an den Nachweis einer früheren Adelsbezeichnung eines eingebürgerten gebürtigen Polen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis einer früheren Adelsbezeichnung im Zuge einer Einbürgerung im Hinblick auf die Berichtigung eines abgeschlossenen Registereintrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis einer früheren Adelsbezeichnung im Zuge der Einbürgerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.02.1993 - XII ZB 134/92

    Namensführung deutscher Volkszugehöriger nach deutschem internationalem

    Auszug aus KG, 17.07.2012 - 1 W 623/11
    Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf bereits abgeschlossene Tatbestände wie den Namenserwerb (BGH, NJW 1993, 2241, 2243).

    Auch wenn die am 11. Februar 1944 - durch die deutschen Besatzungsbehörden - ausgestellte Geburtsurkunde seines Vaters ein Adelsprädikat enthält, besagt dies nichts über die Berechtigung zu solcher Namensführung im Zeitpunkt der Geburt des Beteiligten zu 1. Eine möglicherweise bei seinem Vater erfolgte Namensänderung durch Streichung eines deutschen Adelsprädikats unterlag wegen dessen polnischer Staatsangehörigkeit allein polnischem Recht (vgl. BGH, NJW 1993, 2241, 2242).

  • EuGH, 02.12.1997 - C-336/94

    Dafeki

    Auszug aus KG, 17.07.2012 - 1 W 623/11
    Aus dem Anspruch auf Freizügigkeit, Art. 45 AEUV, folgt, dass Behörden und Gerichte eines Mitgliedstaats verpflichtet sind, von den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten ausgestellte Urkunden und ähnliche Schriftstücke über den Personenstand zu beachten, sofern deren Richtigkeit nicht durch konkrete, auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Anhaltspunkte ernstlich in Frage gestellt ist (EuGH, Urteil vom 2. Dezember 1997 - C-336/94 - Eftalia Dafeki).
  • KG, 22.09.1998 - 1 W 583/98

    Anspruch auf Adelsbezeichnung trotz Nichtverwendung der Bezeichnung lange Zeit

    Auszug aus KG, 17.07.2012 - 1 W 623/11
    Nach vom Senat geteilter Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung darf ein abgeschlossener Registereintrag nur dann berichtigt werden, wenn das Gericht von der Unrichtigkeit des Eintrags und von der Richtigkeit der begehrten Eintragung überzeugt ist, wobei an den Nachweis der Unrichtigkeit, für die voller Beweis erforderlich ist und Glaubhaftmachung nicht ausreicht, strenge Anforderungen zu stellen sind (Senat Beschluss vom 22. September 1998 - 1 W 583/98 -, NJW-RR 1999, 1307; Beschluss vom 11. August 1992 - 1 W 5611/91 -, NJW-RR 1993, 516, 517).
  • KG, 11.08.1992 - 1 W 5611/91
    Auszug aus KG, 17.07.2012 - 1 W 623/11
    Nach vom Senat geteilter Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung darf ein abgeschlossener Registereintrag nur dann berichtigt werden, wenn das Gericht von der Unrichtigkeit des Eintrags und von der Richtigkeit der begehrten Eintragung überzeugt ist, wobei an den Nachweis der Unrichtigkeit, für die voller Beweis erforderlich ist und Glaubhaftmachung nicht ausreicht, strenge Anforderungen zu stellen sind (Senat Beschluss vom 22. September 1998 - 1 W 583/98 -, NJW-RR 1999, 1307; Beschluss vom 11. August 1992 - 1 W 5611/91 -, NJW-RR 1993, 516, 517).
  • OLG Köln, 03.12.2004 - 16 Wx 175/04

    Beweiskraft ausländischer Personenstandsurkunden und deren Widerlegung

    Auszug aus KG, 17.07.2012 - 1 W 623/11
    Veranlassung, von diesen Grundsätzen im Personenstandsverfahren abzuweichen, besteht nicht (OLG Köln, Beschluss vom 3. Dezember 2004 - 16 Wx 175/04 - juris; Gaaz/Bornhofen, PStG, 2. Aufl.,§ 54, Rdn. 20).
  • KG, 26.02.2019 - 1 W 561/17

    Anerkennung eines ausländischen Urteils über Bestätigung einer Ehe

    Es ist voller Beweis erforderlich, Glaubhaftmachung genügt insoweit nicht (Senat, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 1 W 380/14 - StAZ 2015, 208, 209; Beschluss vom 17. Juli 2012 - 1 W 623/11 - StAZ 2013, 80, 81).
  • OLG Schleswig, 17.12.2021 - 2 Wx 30/21

    Anspruch des Ehemannes auf Korrektur des Todeszeitpunkts seiner Ehefrau im

    Dabei bestehen an den Nachweis der Unrichtigkeit strenge Anforderungen; eine bloße Glaubhaftmachung und eine überwiegende Wahrscheinlichkeit genügen nicht (Senat, a. a. O., 1247; KG, BeckRS 2012, 17254; OLG Düsseldorf, BeckRS 2018, 13310, Rn. 12; OLG Köln, BeckRS 2007, 10507; OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2003, 206; Bornhofen, in: Gaaz/Bornhofen, PStG, 4. Aufl., § 47 Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht