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   KG, 17.08.2007 - 3 Ws (B) 334/06 - 2 Ss 43/06   

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https://dejure.org/2007,58770
KG, 17.08.2007 - 3 Ws (B) 334/06 - 2 Ss 43/06 (https://dejure.org/2007,58770)
KG, Entscheidung vom 17.08.2007 - 3 Ws (B) 334/06 - 2 Ss 43/06 (https://dejure.org/2007,58770)
KG, Entscheidung vom 17. August 2007 - 3 Ws (B) 334/06 - 2 Ss 43/06 (https://dejure.org/2007,58770)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 09.01.2002 - 3 Ws (B) 583/01

    Beschränkung des Einspruchs auf das Fahrverbot

    Auszug aus KG, 17.08.2007 - 3 Ws (B) 334/06
    Voraussetzung ist jedoch, dass der Bußgeldbescheid den Anforderungen des § 66 Abs. 1 OWiG entspricht (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 3 Ws (B) 583/01 - m.w.N. - in Juris).
  • OLG Hamm, 19.08.2008 - 5 Ss OWi 493/08

    Schalker Asamoah muss wegen rasanter Fahrt wieder vor Gericht

    Bei Ordnungswidrigkeiten, die - wie hier - sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich begangen werden können, ist dies aber nicht der Fall, wenn im Bußgeldbescheid die Schuldform weder festgestellt wurde, noch sich aus der Sachdarstellung ergibt (KG, VRS 114, 48; MeyerGoßner, StPO 51. Auflage, § 318 Rn 16 m. N.).

    Fehlen aber hinreichende Feststellungen zur Schuldform, ist die Beschränkung des Einspruches auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam (KG VRS 114, 48).

  • OLG Brandenburg, 20.02.2017 - 53 Ss OWi 56/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Beschränkung des Einspruchs gegen einen

    In diesem Fall lässt allein die Höhe der festgesetzten Geldbuße in Verbindung mit den Regelungen des Bußgeldkatalogs hinreichend deutlich erkennen, dass die Ordnungsbehörde von dem Regelfall, nämlich fahrlässiger Begehung der Ordnungswidrigkeit, ausgegangen ist (vgl. KG, Beschluss vom 10. September 2007, 3 Ws (B) 468/07; KG, Beschluss vom 17. August 2007, 3 Ws (B) 334/06, jeweils zit. n. juris; OLG Celle VRS 97, 258; OLG Hamm VRS 99, 220; Göhler/Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 67 Rn. 34e).
  • KG, 02.01.2014 - 3 Ws (B) 652/13

    Zur Beschränkung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid

    Eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist grundsätzlich möglich (vgl. Senat, Beschluss vom 17. August 2007 - 3 Ws (B) 334/06 - VRS 114, 47 [48]; 102, 296; OLG Bamberg VRS 113, 357 [358]; Seitz a.a.O.).

    Voraussetzung ist, dass der durch die Beschränkung in Rechtskraft erwachsende Bußgeldbescheid den Anforderungen des § 66 Abs. 1 OWiG entspricht (vgl. Senat, Beschluss vom 17. August 2007 a.a.O.; VRS 102, 96).

  • KG, 10.09.2007 - 3 Ws (B) 468/07

    Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Einspruchsbeschränkung auf

    In diesem Fall lässt allein die Höhe der festgesetzten Geldbuße in Verbindung mit den Regelungen des Bußgeldkatalogs hinreichend deutlich erkennen, dass die Ordnungsbehörde von dem Regelfall, nämlich fahrlässiger Begehung der Ordnungswidrigkeit, ausgegangen ist (vgl. KG, Beschluss vom 17. August 2007 - 3 Ws (B) 334/06 - m.N.).
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