Rechtsprechung
   KG, 17.09.1985 - 5 U 2894/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,8812
KG, 17.09.1985 - 5 U 2894/85 (https://dejure.org/1985,8812)
KG, Entscheidung vom 17.09.1985 - 5 U 2894/85 (https://dejure.org/1985,8812)
KG, Entscheidung vom 17. September 1985 - 5 U 2894/85 (https://dejure.org/1985,8812)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,8812) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß eines Gerichtsvollziehers gegen § 813b Zivilprozessordnung (ZPO) und § 817a Abs. 1 ZPO als Amtspflichtverletzung und Verletzung des Wettbewerbsrechts; Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amtes; Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Innenverhältnisses und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 201
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 1/75

    Rechtsweg

    Auszug aus KG, 17.09.1985 - 5 U 2894/85
    Denn es ist ausreichend, daß der Vortrag der Antragsteller zumindest die Möglichkeit eines bürgerlich-rechtlichen Anspruchs ergibt, wobei entscheidend die Natur des Rechtsverhältnisses ist, aus dem der Unterlassungsanspruch hergeleitet wird (BGH Großer Senat für Zivilsachen GRUR 1976, S. 658, 659 "Studentenversicherung"; GRUR 1977, S. 51, 52 "Auto-Analyzer"; KG, Urteile des Senats vom 7. Mai 1985 - 5 U 5451/83 - und vom 24. Mai 1985 - 5 U 2080/85 -).

    Die Antragsteller sind aber weder Gläubiger noch Schuldner, Bieter oder Ersteigerer; vielmehr sind die Möglichkeiten des Erwerbs von Orientteppichen im normalen Verkauf und in der Versteigerung aus der Sicht der potentiellen Käufer als durchaus gleichwertig und austauschbar anzusehen; wie es das Landgericht zutreffend ausgeführt hat und auch - vergleichbar - in der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen des BGH (GRUR 1976, S. 658, 659 "Studentenversicherung") als maßgeblich angesehen wurde.

  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75

    Auto-Analyzer I

    Auszug aus KG, 17.09.1985 - 5 U 2894/85
    Denn es ist ausreichend, daß der Vortrag der Antragsteller zumindest die Möglichkeit eines bürgerlich-rechtlichen Anspruchs ergibt, wobei entscheidend die Natur des Rechtsverhältnisses ist, aus dem der Unterlassungsanspruch hergeleitet wird (BGH Großer Senat für Zivilsachen GRUR 1976, S. 658, 659 "Studentenversicherung"; GRUR 1977, S. 51, 52 "Auto-Analyzer"; KG, Urteile des Senats vom 7. Mai 1985 - 5 U 5451/83 - und vom 24. Mai 1985 - 5 U 2080/85 -).
  • KG, 07.05.1985 - 5 U 5451/83
    Auszug aus KG, 17.09.1985 - 5 U 2894/85
    Denn es ist ausreichend, daß der Vortrag der Antragsteller zumindest die Möglichkeit eines bürgerlich-rechtlichen Anspruchs ergibt, wobei entscheidend die Natur des Rechtsverhältnisses ist, aus dem der Unterlassungsanspruch hergeleitet wird (BGH Großer Senat für Zivilsachen GRUR 1976, S. 658, 659 "Studentenversicherung"; GRUR 1977, S. 51, 52 "Auto-Analyzer"; KG, Urteile des Senats vom 7. Mai 1985 - 5 U 5451/83 - und vom 24. Mai 1985 - 5 U 2080/85 -).
  • BGH, 19.12.1960 - GSZ 1/60

    Sportplatzasche - § 839 BGB, keine Naturalrestitution

    Auszug aus KG, 17.09.1985 - 5 U 2894/85
    Zudem ist der Anspruch nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG grundsätzlich auf Geldersatz gerichtet und nicht auf Unterlassung im Wege der Naturalrestitution (BGH Großer Senat für Zivilsachen in BGHZ 34, 99, 105; Palandt/Thomas, § 839 Anm. 10 b).
  • RG, 02.06.1913 - III 13/12

    Haftung des Gerichtsvollziehers

    Auszug aus KG, 17.09.1985 - 5 U 2894/85
    Zwar handelt der die Versteigungen betreibende Antragsgegner als Gerichtsvollzieher nach einhelliger Rechtsprechung (seit Vereinigte Zivilsenate des RG in RGZ 82, S. 85 ff.; vgl. auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 43. Aufl. 1985, § 753 Anm. 1, vor § 814 Anm. 2 A und § 814 Anm. 1) als öffentlicher Beamter hoheitlich.
  • BGH, 20.12.1967 - Ib ZR 127/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus KG, 17.09.1985 - 5 U 2894/85
    Allenfalls bei Vorliegen besonderer Umstände kann das Handeln der öffentlichen Hand zu Zwecken der Zwangsvollstreckung zugleich als zu Wettbewerbszwecken erfolgt anzusehen sein (vgl. dazu BGH GRUR 1968, S. 314, 316 "fix und clever").
  • BGH, 27.02.1962 - I ZR 118/60

    Großprojektion von Fernsehsendungen in Lichtspieltheatern

    Auszug aus KG, 17.09.1985 - 5 U 2894/85
    Für letzteres ist der Zivilrechtsweg gegeben (BGH "Auto-Analyzer" a.a.O., S. 53; BGH GRUR 1962, S. 470, 474 f "AKI").
  • OLG Frankfurt, 24.01.1985 - 6 U 119/84
    Auszug aus KG, 17.09.1985 - 5 U 2894/85
    Gerade innerhalb eines amtlich ausgestalteten Verfahrens wie der öffentlichen Versteigerung erwartet das Publikum eine besondere Seriosität, daß heißt, dem öffentlichen Organ "Gerichtsvollzieher" wird in hohem Maße Vertrauen in die Ordnungsmäßigkeit der in der Versteigerung von ihm gemachten Angaben entgegengebracht (für den Fall der Orientteppichversteigerung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vgl. OLG Frankfurt vom 24. Januar 1985 - 6 U 119/84 -).
  • AG Augsburg, 08.06.2012 - 1 M 11147/12

    Zwangsvollstreckung: Schätzung gepfändeter Sachen durch einen Sachverständigen;

    Jedenfalls kann der Gerichtsvollzieher bei fehlendem Einverständnis der Beteiligten abgesehen von den genannten Ausnahmefällen keinen Sachverständigen mit der Schätzung beauftragen, also insoweit keinen Vorschuss verlangen (Zöller 29. Auflage § 813 ZPO RdNr. 3; a.A. z.B. KG NJW-RR 1986, 201 und weitere Nachweise bei Schultes DGVZ 1994, 163 Fn 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht