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   KG, 17.09.2015 - 5 Ws 93/15 Vollz   

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https://dejure.org/2015,30914
KG, 17.09.2015 - 5 Ws 93/15 Vollz (https://dejure.org/2015,30914)
KG, Entscheidung vom 17.09.2015 - 5 Ws 93/15 Vollz (https://dejure.org/2015,30914)
KG, Entscheidung vom 17. September 2015 - 5 Ws 93/15 Vollz (https://dejure.org/2015,30914)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 115 Abs 5 StVollzG, § 136 S 1 StVollzG, § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gerichtliche Nachprüfbarkeit der Entscheidung über die Verlegung des Untergebrachten und den Wechsel von dessen Therapeuten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Verlegung eines Untergebrachten innerhalb der Klinik; Gerichtliche Nachprüfung eines Therapeutenwechsels während der Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVollzG § 119 Abs. 4 S. 3; StVollzG § 109 Abs. 1
    Überprüfung der Verlegung eines Untergebrachten innerhalb der Klinik

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 29.08.2007 - 2 Ws 66/07

    Unterbringung: Zustimmung des Betreuers zu einer psychopharmakologischen

    Auszug aus KG, 17.09.2015 - 5 Ws 93/15
    Durch eine ärztliche Maßnahme ist ein Untergebrachter in seinen Rechten verletzt, wenn sie sich durch keinen sachlichen Gesichtspunkt rechtfertigen lässt und sich damit als Missbrauch ärztlichen Ermessens darstellt (vgl. KG, Beschluss vom 29. August 2007 - 2 Ws 66/07 Vollz - juris Rz. 23 m.w.N.).
  • KG, 08.07.1998 - 5 Ws 152/98
    Auszug aus KG, 17.09.2015 - 5 Ws 93/15
    Danach soll der Untergebrachte, soweit möglich, geheilt oder sein Zustand zumindest gebessert werden, dass er nicht mehr für die Allgemeinheit gefährlich ist (vgl. KG, Beschluss vom 8. Juli 1998 - 5 Ws 152/98 Vollz - juris Rz. 13).
  • OLG Hamm, 22.11.1979 - 1 VAs 3/79
    Auszug aus KG, 17.09.2015 - 5 Ws 93/15
    a) Zwar hat die Strafvollstreckungskammer zutreffend erkannt, dass die - gesetzlich nicht ausgestaltete - Verlegung des Antragstellers innerhalb des Krankenhauses des Maßregelvollzugs im pflichtgemäßen Ermessen des Klinikleiters steht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22. November 1979 - 1 VAs 3/79 - juris Rz. 12 und 15; vgl. auch KG, Beschluss vom 17. Juli 2015 - 5 Ws 75/15 Vollz m.w.N. in Bezug auf eine anstaltsinterne Verlegung eines Strafgefangenen).
  • OLG Celle, 15.08.2013 - 1 Ws 251/13

    Begründungserfordernisse und Gefahrenprognose bei der Versagung eines Antrags auf

    Auszug aus KG, 17.09.2015 - 5 Ws 93/15
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass das Gericht im Verfahren nach § 109 Abs. 1 StVollzG nur solche Tatsachen bei der Überprüfung der Ermessensentscheidung berücksichtigen darf, die zum Zeitpunkt der Ermessensentscheidung durch die Vollzugsbehörde tatsächlich erwogen wurden (vgl. KG, Beschluss vom 16. Februar 2015 - 2 Ws 11/15 Vollz - juris Rz. 37; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. August 2014 - 2 Ws 278/14 - juris Rz. 5; OLG Celle, Beschluss vom 15. August 2013 - 1 Ws 251/13 (MVollz) - juris Rz. 9; Kamann/Spaniol in: Feest-Lesting, StVollzG, 6. Auflage 2012, § 115 Rn. 52).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2014 - 2 Ws 278/14

    Vollzug der Sicherungsverwahrung in Baden-Württemberg: Voraussetzungen der

    Auszug aus KG, 17.09.2015 - 5 Ws 93/15
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass das Gericht im Verfahren nach § 109 Abs. 1 StVollzG nur solche Tatsachen bei der Überprüfung der Ermessensentscheidung berücksichtigen darf, die zum Zeitpunkt der Ermessensentscheidung durch die Vollzugsbehörde tatsächlich erwogen wurden (vgl. KG, Beschluss vom 16. Februar 2015 - 2 Ws 11/15 Vollz - juris Rz. 37; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. August 2014 - 2 Ws 278/14 - juris Rz. 5; OLG Celle, Beschluss vom 15. August 2013 - 1 Ws 251/13 (MVollz) - juris Rz. 9; Kamann/Spaniol in: Feest-Lesting, StVollzG, 6. Auflage 2012, § 115 Rn. 52).
  • KG, 16.02.2015 - 2 Ws 11/15

    Anforderungen an Vollzugsplan, Voraussetzungen für Vollzugslockerungen

    Auszug aus KG, 17.09.2015 - 5 Ws 93/15
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass das Gericht im Verfahren nach § 109 Abs. 1 StVollzG nur solche Tatsachen bei der Überprüfung der Ermessensentscheidung berücksichtigen darf, die zum Zeitpunkt der Ermessensentscheidung durch die Vollzugsbehörde tatsächlich erwogen wurden (vgl. KG, Beschluss vom 16. Februar 2015 - 2 Ws 11/15 Vollz - juris Rz. 37; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. August 2014 - 2 Ws 278/14 - juris Rz. 5; OLG Celle, Beschluss vom 15. August 2013 - 1 Ws 251/13 (MVollz) - juris Rz. 9; Kamann/Spaniol in: Feest-Lesting, StVollzG, 6. Auflage 2012, § 115 Rn. 52).
  • OLG Karlsruhe, 25.03.2020 - 2 Ws 38/20

    Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen über medizinische Leistungen für

    Im Übrigen ist bei der gerichtlichen Prüfung zu unterscheiden (zum Ganzen Lesting in Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl., Teil II § 63 LandesR Rn. 39 f.): Die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlungsmaßnahme und die Auswahl der Behandlungsmethode erfolgt allein nach ärztlichen Kriterien; diese - deshalb in nachvollziehbarer Weise zu begründende - Entscheidung unterliegt (nur) hinsichtlich der pflichtgemäßen Ausübung des dadurch eröffneten ärztlichen Ermessens der gerichtlichen Kontrolle (BVerfG NStZ-RR 2014, 259; OLG Frankfurt NStZ 1981, 320; KG, Beschluss vom 17.9.2015 - 5 Ws 93/15 Vollz, juris; Spaniol in Feest/Lesting/Lindemann a.a.O., Teil IV § 115 StVollzG Rn. 48 f.).
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