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   KG, 17.11.2017 - 2 Ws 99/17 Vollz   

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https://dejure.org/2017,50325
KG, 17.11.2017 - 2 Ws 99/17 Vollz (https://dejure.org/2017,50325)
KG, Entscheidung vom 17.11.2017 - 2 Ws 99/17 Vollz (https://dejure.org/2017,50325)
KG, Entscheidung vom 17. November 2017 - 2 Ws 99/17 Vollz (https://dejure.org/2017,50325)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Besitzes des Buchs "Wege durch den Knast" durch einen Strafgefangenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Besitzes des Buchs "Wege durch den Knast" durch einen Strafgefangenen

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit des Besitzes des Buchs "Wege durch den Knast" durch einen Strafgefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Wege durch den Knast" gibt es in Berlin nicht: Hieß das Buch vielleicht "Wege aus dem Knast"?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 51
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • KG, 12.06.2017 - 2 Ws 46/17

    Ausstattung des Haftraumes eines Strafgefangenen: Lampe

    Auszug aus KG, 17.11.2017 - 2 Ws 99/17
    Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 2 Ws 46/17 Vollz - sowie zu § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG [Bund]: OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119, 120; OLG Koblenz StV 1981, 184, 185; KG, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - 5 Ws 641/03 Vollz - und vom 27. April 2001 - 5 Ws 211/01 Vollz - sowie vom 19. Januar 1999 - 5 Ws 734/98 Vollz - mit weit.

    Nachweisen, jeweils zu § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG [Bund]; Senat, Beschluss vom 12. Juni 2017, a.a.O., zu § 52 Abs. 1 StVollzG Bln) und dem etwaigen Missbrauch weder durch technische Maßnahmen noch durch zumutbare Kontrollen ausreichend begegnet werden kann (vgl. KG, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - 5 Ws 641/03 Vollz - und vom 14. Juni 1999 - 5 Ws 336/99 Vollz - mit weit. Nachweisen, jeweils zu § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG [Bund]).

    Die Vollzugbehörde hat hierzu eine auf Tatsachen gestützte Gefährlichkeitsprognose vorzunehmen; ihr steht insoweit ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Entscheidungsspielraum auf der Tatbestandsseite (Beurteilungsspielraum) zu (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juni 2017, a.a.O.).

    Die Vorschrift sieht insoweit - anders als noch § 19 Abs. 2 StVollzG (Bund) - keine Ermessensentscheidung der Vollzugsbehörde mehr vor (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juni 2017, a.a.O.).

  • KG, 08.01.2004 - 5 Ws 641/03

    Strafvollzug: Untersagung des Besitzes der Spielkonsole "Sony Playstation 2"

    Auszug aus KG, 17.11.2017 - 2 Ws 99/17
    Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 2 Ws 46/17 Vollz - sowie zu § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG [Bund]: OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119, 120; OLG Koblenz StV 1981, 184, 185; KG, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - 5 Ws 641/03 Vollz - und vom 27. April 2001 - 5 Ws 211/01 Vollz - sowie vom 19. Januar 1999 - 5 Ws 734/98 Vollz - mit weit.

    Nachweisen, jeweils zu § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG [Bund]; Senat, Beschluss vom 12. Juni 2017, a.a.O., zu § 52 Abs. 1 StVollzG Bln) und dem etwaigen Missbrauch weder durch technische Maßnahmen noch durch zumutbare Kontrollen ausreichend begegnet werden kann (vgl. KG, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - 5 Ws 641/03 Vollz - und vom 14. Juni 1999 - 5 Ws 336/99 Vollz - mit weit. Nachweisen, jeweils zu § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG [Bund]).

  • KG, 05.10.2017 - 2 Ws 92/17

    Strafvollzug in Berlin: Verpflichtung des Strafgefangenen zur Abgabe von

    Auszug aus KG, 17.11.2017 - 2 Ws 99/17
    Begründung">118 Abs. 2 Satz 2 StVollzG, der § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO nachgebildet ist, müssen die den Verfahrensmangel enthaltenen Tatsachen so vollständig angegeben werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht anhand der Rechtsmittelbegründung und ohne Rückgriff auf die Akten oder andere Unterlagen feststellen kann, ob bei Vorliegen der angegebenen Tatsachen die Verletzung einer Rechtsnorm über das Verfahren zu bejahen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Oktober 2017 - 2 Ws 92/17 - und vom 29. April 2011 - 2 Ws 143/11 Vollz - Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl., § 118 Rdn. 2; jeweils mit weiteren Nachw.).
  • OLG Nürnberg, 09.03.2017 - 1 Ws 26/17

    Das Buch "Wege durch den Knast" ist geeignet den Behandlungsauftrag des Vollzuges

    Auszug aus KG, 17.11.2017 - 2 Ws 99/17
    Auch ist zur Gefährdungseignung des streitgegenständlichen Buches bereits eine obergerichtliche Entscheidung ergangen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. März 2017 - 1 Ws 26/17 -).
  • KG, 22.08.2016 - 5 Ws 111/16

    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme im

    Auszug aus KG, 17.11.2017 - 2 Ws 99/17
    Die Einhaltung dieses Beurteilungsspielraums durch die Vollzugsbehörde ist gerichtlich nur anhand des Maßstabes des § 115 Abs. 5 StVollzG Bund überprüfbar (vgl. bezogen auf Beschränkungen nach dem PsychKG Bln a.F. und die Gewährung von Vollzugslockerungen: KG, Beschlüsse vom 22. August 2016 - 5 Ws 111/16 Vollz - juris, Rdn. 14; vom 27. Dezember 2010 - 2 Ws 636/10 Vollz - mit zahlreichen weit. Nachweisen).
  • OLG Koblenz, 15.09.2010 - 2 Ws 359/10

    Strafvollzug: Überlassungsanspruch des Strafgefangenen für eine DVD mit dem

    Auszug aus KG, 17.11.2017 - 2 Ws 99/17
    Zwar ist obergerichtlich vielfach entschieden, welchen gesetzlichen Einschränkungen das Recht des Gefangenen unterliegt, in angemessenem Umfang Bücher und andere Gegenstände zur Fortbildung oder zur Freizeitgestaltung zu besitzen (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Februar 2015 - 1 Ws [RB] 99/14 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. September 2010 - 2 Ws 359/10 [Vollz] -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 17. August 2010 - 1 Vollz (Ws) 255/10 -, juris).
  • OLG Hamm, 17.08.2010 - 1 Vollz (Ws) 255/10

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug/in der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus KG, 17.11.2017 - 2 Ws 99/17
    Zwar ist obergerichtlich vielfach entschieden, welchen gesetzlichen Einschränkungen das Recht des Gefangenen unterliegt, in angemessenem Umfang Bücher und andere Gegenstände zur Fortbildung oder zur Freizeitgestaltung zu besitzen (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Februar 2015 - 1 Ws [RB] 99/14 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. September 2010 - 2 Ws 359/10 [Vollz] -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 17. August 2010 - 1 Vollz (Ws) 255/10 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 12.02.1999 - 3 Ws 1108/98
    Auszug aus KG, 17.11.2017 - 2 Ws 99/17
    Dies bedeutet, dass die Missbrauchsgefahr nicht in der Person des Antragstellers liegen oder von ihm ausgehen muss; die Versagung ist vielmehr auch dann gerechtfertigt, wenn der Gegenstand nach seiner Beschaffenheit allgemein zum Missbrauch geeignet ist (vgl. OLG Hamm a.a.O. S. 121 und StV 2000, 270; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156, 157; KG, Beschlüsse vom 25. Februar 2004 - 5 Ws 684/03 Vollz -, juris; vom 26. September 2001 - 5 Ws 615/01 Vollz -, vom 22. Februar 2000 - 5 Ws 725/99 Vollz -, vom 4. Juni 1999 - 5 Ws 355/99 Vollz - sowie vom 19. Januar 1999 - 5 Ws 734/98 Vollz - mit weit.
  • OLG Hamm, 24.03.1995 - 1 Vollz (Ws) 226/94
    Auszug aus KG, 17.11.2017 - 2 Ws 99/17
    Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 2 Ws 46/17 Vollz - sowie zu § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG [Bund]: OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119, 120; OLG Koblenz StV 1981, 184, 185; KG, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - 5 Ws 641/03 Vollz - und vom 27. April 2001 - 5 Ws 211/01 Vollz - sowie vom 19. Januar 1999 - 5 Ws 734/98 Vollz - mit weit.
  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2731/93

    Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus KG, 17.11.2017 - 2 Ws 99/17
    Für eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt genügt eine abstrakte Gefahr, um ein Einbringungs- oder Besitzrecht auszuschließen (vgl. BVerfG NJW 2003, 2447; NStZ-RR 1996, 252; NStZ 1994, 453; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 2 Ws 347/07 -, BeckRS 2016, 16739, jeweils zu § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG [Bund]).
  • KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03

    Gerichtliche Entscheidung über die Versagung einer Genehmigung für einen

  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines

  • OLG Naumburg, 17.02.2015 - 1 Ws (RB) 99/14

    Strafvollzug: Herausgabe von Medien mit der Kennzeichnung "FSK-18" oder "USK-18"

  • OLG Stuttgart, 11.08.2020 - V 4 Ws 162/20

    Gefährdung der Sicherheit einer Justizvollzugsanstalt durch Besitz des Buches

    Der von der Strafvollstreckungskammer zitierte Beschluss des Kammergerichts vom 17. November 2017 teilt Feststellungen des Landgerichts Berlin über eine Passage aus der Vorauflage des streitgegenständlichen Buches mit, wonach ein "gut abgesprochener Hungerstreik" als probates Mittel zur Durchsetzung der Ziele der Gefangenen empfohlen werde (KG, Beschluss vom 17. November 2017 - 2 Ws 99/17 Vollz, juris Rn. 16).

    Weiter würden im Kapitel "Drogen im Knast" Maßnahmen zur Manipulation von Urinkontrollen und "alternative Konsumformen" dargestellt (KG, Beschluss vom 17. November 2017 ? 2 Ws 99/17 Vollz, juris Rn. 17, 47).

    Nach anderer Auffassung soll für die Gefährdung des Vollzugsziels in gleicher Weise wie bei der Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt eine abstrakte Gefahr ausreichen (KG, Beschluss vom 17. November 2017 - 2 Ws 99/17 Vollz, juris Rn. 41).

    Die im Beschluss des Kammergerichts vom 17. November 2017 (2 Ws 99/17, juris Rn. 2 bis 23; kritisch dazu Goldberg in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Aufl., Kapitel 5 D Rn. 21) mitgeteilten Feststellungen der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Berlin würden diesen Schluss vorbehaltlich dessen, dass sich aus dem Kontext, aus dem die Zitate stammen, keine andere Würdigung (vgl. dazu Lesting, StV 2017, 744, 745) ergibt, durchaus tragen.

  • LG Regensburg, 11.01.2021 - SR StVK 654/19

    Haltung eines Wellensittichs in der Sicherungsverwahrung

    Missbrauch ausgegangen werden muss, kommt es nicht an (BVerfG NStZ-RR 2019, 191; NStZ 1994, 453; KG NStZ 2019, 51; OLG Hamm BeckRS 2018, 15865; BeckRS 2017, 121665; OLG Nürnberg BeckRS 2015, 17313; KG BeckRS 2014, 17545; OLG Naumburg BeckRS 2011, 27420; OLG Koblenz BeckRS 2011, 02121; OLG Celle BeckRS 2010, 26574; LG Gießen BeckRS 2018, 18539; LG Arnsberg BeckRS 2016, 121380; Arloth/Krä StVollzG § 70 Rn. 5; BeckOK Strafvollzug Bund/Knauss StVollzG § 70 Rn. 22; LNNV/Laubenthal StVollzG Abschn. G Rn. 34; SBJL/Schwind/Goldberg, 6. Aufl. 2013, StVollzG § 70 Rn. 7; Lübbe-Wolff Strafvollzug, 216; einschränkend aber AK-StVollzG/Knauer Teil II § 48 Rn. 20; BeckOK Strafvollzug Nds/Reichenbach NJVollzG § 67 Rn. 9-11.13).
  • LG Arnsberg, 22.01.2018 - 2 StVK 199/17
    Die Antragsgegnerin hat zu Recht die Aushändigung des Buches "Wege durch den Knast" mit der Begründung abgelehnt, dass hierdurch sowohl das Vollzugsziel des Antragstellers als auch die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet würden (ebenso KG, Beschluss vom 17.11.2017, 2 Ws 99/17 Vollz, zit. nach juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.03.2017, 1 Ws 26/17, zit. nach juris; LG Regensburg, Beschluss vom 22.05.2017, SR StVK 633/16, zit. nach juris; vgl. zum Buch "Ratgeber für Gefangene" OLG Hamm, Beschluss vom 09.02.1988, 1 Vollz (Ws) 414/98, zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 3 Ws 736/20

    Genehmigung einer Soundbar für ein in Sicherungsverwahrung Untergebrachten

    Da § 20 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 20 Abs. 1 Satz 2 HSVVollzG kein Ermessen einräumt und bislang anerkannt ist, dass unbestimmte Rechtsbegriffe, wie sie zuvor in § 19 und 79 StVollzG verwendet wurden, insbesondere die Begriffe "angemessener Umfang" und "Gefährdung von Sicherheit und Ordnung" keinen Beurteilungsspielraum eröffnen (vgl. OLG Celle NStZ 1983, 190f; OLG Stuttgart NStZ 1988, 574; OLG Hamm NStZ 1990, 151; OLG Karlsruhe NStZ 2002, 612; KG, Beschluss vom 20. Januar 2005 BeckRS 2005, 02120; Arloth/Krä a. a. O. § 19 StVollzG Rn. 10; Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzGe, 7. Aufl. 2019, Kap. 2F Rn. 9; einschränkend KG NStZ 2019, 51 Rn. 39, 42f), liegt es nahe, dass die Strafvollstreckungskammer in einer Konstellation wie der von ihr angenommenen, die geforderte Abwägung, nach Aufklärung der diesbezüglich relevanten Tatsachen, selbst durchzuführen hat.
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