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   KG, 17.12.2007 - 26 U 264/06   

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https://dejure.org/2007,30197
KG, 17.12.2007 - 26 U 264/06 (https://dejure.org/2007,30197)
KG, Entscheidung vom 17.12.2007 - 26 U 264/06 (https://dejure.org/2007,30197)
KG, Entscheidung vom 17. Dezember 2007 - 26 U 264/06 (https://dejure.org/2007,30197)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • KG, 17.07.2007 - 17 U 33/06
    Auszug aus KG, 17.12.2007 - 26 U 264/06
    Schließlich ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 2004 (6 C 29/03, ZIP 2005, 385) auch nichts anderes (so aber wohl KG, 17. ZS, Hinweisverfügung vom 22. Mai 2007, 17 U 33/06).

    Der gegenteiligen Auffassung des 17. und des 27. Zivilsenats des Kammergerichts (Beschluss vom 17. Juli 2007 - 17 U 33/06, Hinweisschreiben vom 22. Mai 2007 - 17 U 33/06 und vom 23. August 2006 - 27 U 150/06) und des Landgerichts Potsdam (Urteil vom 18. Mai 2006 - 10 O 594/05) vermag sich der Senat aus den genannten Gründen nicht anzuschließen.

    Deshalb kann nicht angenommen werden, der Umfang und die Beteiligung des Fonds an der I. seien dem Prospekt nicht eindeutig zu entnehmen gewesen (anderer Auffassung KG, 17. ZS, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 17 U 33/06, Hinweisschreiben vom 22. Mai 2007 - 17 U 33/06).

  • LG Berlin, 01.11.2006 - 18 O 559/05
    Auszug aus KG, 17.12.2007 - 26 U 264/06
    Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers das Urteil des Landgerichts Berlin vom 1. November 2006 - 18 O 559/05 - wie folgt abgeändert:.

    Zunächst kann wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz einschließlich der dort gestellten Anträge und der Entscheidungsgründe auf das Urteil des Landgerichts Berlin vom 1. November 2006 - 18 O 559/05 - verwiesen werden.

    Unter Abänderung des am 1. November 2006 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin (18 O 559/05) wird die Klage insgesamt abgewiesen.

  • LG Potsdam, 16.06.2006 - 10 O 594/05

    Klage auf Schadensersatz wegen einer Geldanlage; Örtliche Zuständigkeit für

    Auszug aus KG, 17.12.2007 - 26 U 264/06
    Der gegenteiligen Auffassung des 17. und des 27. Zivilsenats des Kammergerichts (Beschluss vom 17. Juli 2007 - 17 U 33/06, Hinweisschreiben vom 22. Mai 2007 - 17 U 33/06 und vom 23. August 2006 - 27 U 150/06) und des Landgerichts Potsdam (Urteil vom 18. Mai 2006 - 10 O 594/05) vermag sich der Senat aus den genannten Gründen nicht anzuschließen.

    Insbesondere brauchte deshalb nicht darauf hingewiesen zu werden, dass die I. Produkte der G. L. AG vertreiben würde, die der Kläger der G. G. zurechnet (so aber LG Potsdam, Urteil vom 16.6. 2006, 10 O 594/05).

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus KG, 17.12.2007 - 26 U 264/06
    Zwar wird die Kausalität eines Prospektfehlers für die Anlageentscheidung nach ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs vermutet, da dies der Lebenserfahrung entspricht (Urteil vom 6.2. 2006 - II ZR 329/04, NJW 2006, 2042, 2043 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 310/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus KG, 17.12.2007 - 26 U 264/06
    Auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. März 2005 (BGH, Urteil vom 21.3. 2005 - II ZR 310/03, NJW 2005, 1784) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

    Auszug aus KG, 17.12.2007 - 26 U 264/06
    Insofern wird auch nicht nur ein Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht anders gewürdigt, sondern der Entscheidung ein anderer abstrakter Rechtssatz zur der Frage zugrunde gelegt, inwieweit in einem Fondsprospekt über die Verhältnisse einer anderen Gesellschaft informiert werden muss, in die in den ersten Jahren nach Gründung des Fonds der überwiegende Teil des Fondsvermögens investiert werden soll (vgl . dazu BGH, Beschluss vom 9.7. 2007 - II ZR 95/06, Rn. 2 zitiert nach Juris).
  • VG Frankfurt/Main, 25.07.2005 - 1 G 1938/05

    Unerlaubtes Betreiben des Investmentgeschäfts; Beteiligungen an einer KG

    Auszug aus KG, 17.12.2007 - 26 U 264/06
    Unabhängig von dem Umstand, dass tatsächlich kein solches Geschäft gegeben war (s.o.), war die dies bejahende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 15. Juni 2005 - 1 G 1938/05 - für die Prospektverantwortlichen nicht vorhersehbar.
  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim

    Auszug aus KG, 17.12.2007 - 26 U 264/06
    Hingegen ist die Vermutung nicht begründet, wenn eine sachgerechte Aufklärung beim Vertragspartner einen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte, weil es vernünftiger Weise nicht nur eine, sondern mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gegeben hätte (BGH, Urteil vom 13. Juli 2004 - XI ZR 178/03, NJW 2004, 2967, 2669 m.w.N.).
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus KG, 17.12.2007 - 26 U 264/06
    Deshalb bestand auch nach Herausgabe des Prospekts zunächst keine Verpflichtung, den Kläger nachträglich darauf hinzuweisen, dass nunmehr öffentlich-rechtliche Maßnahmen drohten, die den Geschäftszweck der M. vereiteln könnten (dazu BGH, Urteil vom 26.9, 1991 - VII ZR 376/89, NJW 1992, 228, 230).
  • BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03

    Finanzdienstleistungsaufsicht; Finanzportfolioverwaltung; Gesellschaft

    Auszug aus KG, 17.12.2007 - 26 U 264/06
    Schließlich ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 2004 (6 C 29/03, ZIP 2005, 385) auch nichts anderes (so aber wohl KG, 17. ZS, Hinweisverfügung vom 22. Mai 2007, 17 U 33/06).
  • BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen

  • VGH Hessen, 14.02.2006 - 6 TG 1447/05

    Finanzdienstleistungsaufsicht; nicht genehmigungsbedürftiges Eigengeschäft;

  • BGH, 07.09.2000 - VII ZR 443/99

    Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell

  • VG Frankfurt/Main, 27.10.2005 - 1 E 1159/05

    Bankgeschäft; Finanzkommissionsgeschäft; Investmentgeschäft; Aufsicht

  • LG Berlin, 07.03.2008 - 55 S 60/07
    Es kann für die Entscheidung des vorliegenden Sachverhalts dahingestellt bleiben, ob über die Verflechtung des Beklagten zu 2., der als Aufsichtsrat Kontrollfunktion ausübte, gleichzeitig über die ihn persönlich betreffende Platzierungsgarantie der ... und seine offensichtlich hoch dotierte Tätigkeit hinsichtlich der Anlagevermittler ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an dem Erfolg des Vermögensfonds hatte, hätte berichtet werden müssen, ebenso, wie über die doch zumindest geplante Zusammenarbeit mit der in der Öffentlichkeit seit Frühjahr 2004 schon erheblich diskreditierten so genannten ... Gruppe (vgl. hierzu KG Urteil vom 17.12.2007 26 U 264/06, dort Seite 16 ff).
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