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   KG, 17.12.2021 - 22 W 78/21   

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https://dejure.org/2021,59657
KG, 17.12.2021 - 22 W 78/21 (https://dejure.org/2021,59657)
KG, Entscheidung vom 17.12.2021 - 22 W 78/21 (https://dejure.org/2021,59657)
KG, Entscheidung vom 17. Dezember 2021 - 22 W 78/21 (https://dejure.org/2021,59657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 382 Abs 4 FamFG, § 388 FamFG, § 14 HGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 382 Abs. 4 ; HGB § 14 ; FamFG § 388
    1. Der Erlass einer Zwischenverfügung kommt nur dann in Betracht, weil ein behebbares Eintragungshindernis vorliegt. Eine Zwischenverfügung scheidet aber aus, wenn der Anmeldende die Behebung des Eintragungshindernisses endgültig verweigert. 2. Ein Zwangsgeldverfahren ...

  • rechtsportal.de

    FamFG § 382 Abs. 4 ; HGB § 14 ; FamFG § 388
    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Registergerichts Ablehnung der Eintragung der Geschäftsanschrift einer Gesellschaft Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung Zwangsgeldverfahren wegen Verletzung einer Anmeldepflicht Unzureichende Anmeldung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2018 - 3 Wx 50/18

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Registergerichts

    Auszug aus KG, 17.12.2021 - 22 W 78/21
    Insoweit reicht es aus, wenn das Gericht den Anschein gesetzt hat, es sei von einer anfechtbaren Zwischenverfügung auszugehen (vgl. OLG München, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 31 Wx 192/12 -, Rn. 6, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 2018 - I-3 Wx 50/18 -, Rn. 2, juris; Holzer in: Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl., § 382 Rn. 23; Müther in: Bork/Jacoby/Schwab, FamFG, 3. Aufl., § 382 Rn. 8).

    Davon ist ein nicht selbständig anfechtbarer gerichtlicher Hinweis abzugrenzen, der eine Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig zur Folge hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 2018 - I-3 Wx 50/18 -, Rn. 2; Heinemann in Keidel, FamFG, 20. Aufl., § 382 Rn. 22).

    a) Wie sich aus § 382 Abs. 4 Satz 1 FamFG ergibt, darf mit einer Zwischenverfügung nur aufgegeben werden, ein dem Vollzug der vorliegenden Anmeldung entgegenstehendes Hindernis zu beheben mit der Folge, dass nach dessen Behebung die Anmeldung, so wie sie vorliegt, vollzogen wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 2018 - I-3 Wx 50/18 -, Rn. 6, juris).

  • OLG Hamm, 09.03.2017 - 27 W 175/16

    Insolvenz; Anmeldung; Handelsregister; Geschäftsführer; Zwangsgeld

    Auszug aus KG, 17.12.2021 - 22 W 78/21
    Wie bei der GmbH ändert auch bei der Kommanditgesellschaft die Eröffnung des Konkurs- / Insolvenzverfahrens nichts daran, dass der persönlich haftende Gesellschafter verpflichtet bleibt (vgl. §§ 107, 108 Satz 2, 161 Abs. 2 HGB), die Änderung der inländischen Geschäftsanschrift der Kommanditgesellschaft anzumelden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09. März 2017 - I-27 W 175/16 -, Rn. 5, juris; Kammergericht, Beschluss vom 26. April 2012 - 25 W 103/11 -, Rn. 12, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 11 W 4/11 -, Rn. 7, juris).
  • OLG Stuttgart, 06.09.2011 - 8 W 319/11

    Registerverfahren: Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Beschwerdefrist; Pflicht

    Auszug aus KG, 17.12.2021 - 22 W 78/21
    Handelt es sich um kein behebbares Hindernis, sondern ein endgültiges, so darf keine Zwischenverfügung ergehen, vielmehr ist der Eintragungsantrag nach § 382 Abs. 3 FamFG abzulehnen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. Februar 2011 - 3 W 22/11 -, Rn. 6, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06. September 2011 - 8 W 319/11 -, Rn. 10, juris; Heinemann in Keidel, FamFG, 20. Aufl., § 382 Rn. 22).
  • KG, 17.01.2006 - 1 W 175/05

    Handelsregisterverfahren: Gemeinschaftliche Antrags- und Beschwerdebefugnis

    Auszug aus KG, 17.12.2021 - 22 W 78/21
    aa) Bei einer Personenhandelsgesellschaft sind beeinträchtigt im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG alle notwendigen Anmelder; wenn es sich um mehrere Anmeldeverpflichtete handelt, sind sie (nur) gemeinschaftlich beschwerdeberechtigt (Kammergericht, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 W 175/05 -, Rn. 4, juris; Müther in: Bork/Jacoby/Schwab, FamFG, 3. Aufl., § 59 Rn. 33.1).
  • OLG Zweibrücken, 23.02.2011 - 3 W 22/11

    Handelsregistereintragung: Zwischenverfügung bei fehlender Stellungnahme der IHK

    Auszug aus KG, 17.12.2021 - 22 W 78/21
    Handelt es sich um kein behebbares Hindernis, sondern ein endgültiges, so darf keine Zwischenverfügung ergehen, vielmehr ist der Eintragungsantrag nach § 382 Abs. 3 FamFG abzulehnen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. Februar 2011 - 3 W 22/11 -, Rn. 6, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06. September 2011 - 8 W 319/11 -, Rn. 10, juris; Heinemann in Keidel, FamFG, 20. Aufl., § 382 Rn. 22).
  • OLG Hamburg, 27.01.2011 - 11 W 4/11

    GmbH: Pflicht des Geschäftsführers zur Anmeldung der Änderung der

    Auszug aus KG, 17.12.2021 - 22 W 78/21
    Wie bei der GmbH ändert auch bei der Kommanditgesellschaft die Eröffnung des Konkurs- / Insolvenzverfahrens nichts daran, dass der persönlich haftende Gesellschafter verpflichtet bleibt (vgl. §§ 107, 108 Satz 2, 161 Abs. 2 HGB), die Änderung der inländischen Geschäftsanschrift der Kommanditgesellschaft anzumelden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09. März 2017 - I-27 W 175/16 -, Rn. 5, juris; Kammergericht, Beschluss vom 26. April 2012 - 25 W 103/11 -, Rn. 12, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 11 W 4/11 -, Rn. 7, juris).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2017 - 3 Wx 275/16

    Wirksamkeit der Vollmacht des zunächst alleinigen Geschäftsführers einer

    Auszug aus KG, 17.12.2021 - 22 W 78/21
    Auch in diesem Fall darf das Registergericht - auf der Grundlage seiner eigenen Rechtsauffassung - nicht durch Zwischenverfügung entscheiden, sondern muss den Eintragungsantrag zurückweisen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08. Dezember 2017 - I-3 Wx 275/16 -, Rn. 11, juris; Heinemann in: Keidel, FamFG, 20. Aufl., § 382 Rn. 22).
  • OLG Karlsruhe, 08.01.1993 - 4 W 28/92

    Firmenrecht; Änderung der Firma im Fall einer insolventen GmbH

    Auszug aus KG, 17.12.2021 - 22 W 78/21
    Die Folgen der Eröffnung des Konkursverfahrens auf die Kommanditgesellschaft unterscheiden sich nicht von denen, die die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zeitigen (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. Januar 1993 - 4 W 28/92 -, GmbHR 1993, 101): Zwar geht mit der Eröffnung des Konkurses / des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Gesellschaft auf den Verwalter über.
  • BayObLG, 07.02.1984 - BReg. 3 Z 190/83

    Handelsregister; Zurückweisung; GmbH; Kapitalerhöhung; Beschwerde; Anmelderecht;

    Auszug aus KG, 17.12.2021 - 22 W 78/21
    Zudem hat er einen Anspruch auf fehlerfreie Erledigung des Anmeldeverfahrens, zu dem auch die Feststellung der erforderlichen Zahl der Anmeldenden gehört (vgl. BayObLG, Beschluss vom 07. Februar 1984 - BReg. 3 Z 190/83 - BayObLGZ 1984, 29, 33).
  • OLG München, 14.06.2012 - 31 Wx 192/12

    Registersache: Pflicht zur Eintragung eines nicht nichtigen und nicht

    Auszug aus KG, 17.12.2021 - 22 W 78/21
    Insoweit reicht es aus, wenn das Gericht den Anschein gesetzt hat, es sei von einer anfechtbaren Zwischenverfügung auszugehen (vgl. OLG München, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 31 Wx 192/12 -, Rn. 6, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 2018 - I-3 Wx 50/18 -, Rn. 2, juris; Holzer in: Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl., § 382 Rn. 23; Müther in: Bork/Jacoby/Schwab, FamFG, 3. Aufl., § 382 Rn. 8).
  • OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 182/09

    Beschwerdebefugnis mehrerer gesamtvertretungsberechtigter Gesellschafter im

  • KG, 04.05.2016 - 22 W 128/15

    Handelsregister: Anmeldung der Änderung der Geschäftsanschrift durch einen

  • KG, 26.04.2012 - 25 W 103/11

    Zwangsgeldfestsetzung im Handelsregisterverfahren: Geltendmachung materieller

  • KG, 08.08.2022 - 22 W 39/22

    Einreichungspflicht einer Gesellschafterliste

    Jedenfalls, wenn das Amtsgericht - wie vorliegend - nach Inhalt (Bezeichnung als "diese Zwischenverfügung") und Form (Rechtsbehelfsbelehrung) nicht nur den Anschein gesetzt hat, sondern den Weg über die Zwischenverfügung gewählt hat, steht das in § 382 Abs. 4 Satz 2 FamFG für diese Fälle vorgesehene Rechtsmittel zur Verfügung (zum Anscheinstatbestand: Senat, Beschluss vom 17.12.2021 - 22 W 78/21 -, Rn. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.2018 - I-3 Wx 50/18 -, Rn. 2, beide zitiert nach juris; Heinemann, in: Keidel, FamFG, 20. A., § 382 Rn. 22).
  • KG, 30.06.2022 - 22 W 39/22

    Die Pflicht zur Einreichung einer Gesellschafterliste nach § 40 Abs. 2 GmbHG

    Jedenfalls, wenn das Amtsgericht - wie vorliegend - nach Inhalt (Bezeichnung als "diese Zwischenverfügung") und Form (Rechtsbehelfsbelehrung) nicht nur den Anschein gesetzt hat, sondern den Weg über die Zwischenverfügung gewählt hat, steht das in § 382 Abs. 4 Satz 2 FamFG für diese Fälle vorgesehene Rechtsmittel zur Verfügung (zum Anscheinstatbestand: Senat, Beschluss vom 17.12.2021 - 22 W 78/21 -, Rn. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.2018 - I-3 Wx 50/18 -, Rn. 2, beide zitiert nach juris; Heinemann, in: Keidel, FamFG , 20. A., § 382 Rn. 22).
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