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   KG, 18.01.2008 - 6 U 72/05   

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https://dejure.org/2008,8995
KG, 18.01.2008 - 6 U 72/05 (https://dejure.org/2008,8995)
KG, Entscheidung vom 18.01.2008 - 6 U 72/05 (https://dejure.org/2008,8995)
KG, Entscheidung vom 18. Januar 2008 - 6 U 72/05 (https://dejure.org/2008,8995)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer Heilbehandlung i.S.v. § 1 Nr. 2 MB/KK 76 bei Erkrankung an einer wissenschaftlich noch nicht zureichend erforschten Krankheit (hier: Fibromyalgie); Pflicht eines Versicherungsnehmers zur Heilbehandlung unter dem Gesichtspunkt der ...

  • Judicialis

    MB/KK 1976 § 1 Nr. 2; ; VVG § 62 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 62 Abs. 2
    Notwendige Heilbehandlung bei noch nicht ausreichend erforschter Krankheit (Fibromyalgie) - Keine Schadensminderungspflicht durch Inanspruchnahme einer bestimmten Heilbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus KG, 18.01.2008 - 6 U 72/05
    Die entgegen stehende Bestimmung in § 5 Nr. 1f MB/KK (Schulmedizinklausel), mittels derer von der Schuldmedizin nicht anerkannte Behandlungsmethoden und Medikamente von der Erstattung ausgeschlossen werden sollen, ist unwirksam und darf nicht angewendet werden (BGHZ 123, 83; Prölss, a.a.O., § 5 MB/KK Rn. 13; § 4 MB/KK Rn. 40).

    1993 hat der Bundesgerichtshof dieses in seinem Urteil zur sogen. Schulmedizinklausel bestätigt, insbesondere den Begriff der notwendigen Heilbehandlung in § 1 MB/KK 76 dahin ausgelegt, dass dieser auch solche Maßnahmen umfasse, die in der Praxis zur Behandlung einer unheilbaren Erkrankung angewandt werden, bei denen der Nachweis medizinischer Richtigkeit aber nicht geführt werden kann (BGHZ 123, 83, juris-rz 22, 25).

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus KG, 18.01.2008 - 6 U 72/05
    Notwendig im Sinne der genannten Regelungen sind ergriffene Maßnahmen zur Behandlung einer Erkrankung dann, wenn diese -so die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 133, 208, juris-rz 16) - "nach objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der medizinischen Behandlung vertretbar" waren.

    Die Beklagte hat ihre Behauptung einer Übermaßbehandlung der Klägerin, für die sie nach zutreffender herrschender Auffassung die Beweislast trägt (BGH VersR 1991, 987; 1996, 1224; a.A.: Prölss, a.a.O., § 5 MB/KK Rn. 18 m.N.auch zur h.M.), nicht nachweisen können.

  • BGH, 02.12.1981 - IVa ZR 206/80

    Anspruch auf Krankenhaustagegeld auf Grund eines Versicherungsvertrages -

    Auszug aus KG, 18.01.2008 - 6 U 72/05
    Er hat dort für den Fall einer unheilbaren Krankheit (Multiple Sklerose) ausgeführt, dass die von der überwiegenden Zahl der Ärzte und Krankenanstalten geübte Behandlung von dem Versicherer zu bezahlen ist, auch wenn die Ursache dieser Krankheit noch immer nicht erforscht sei und jede Art der Behandlung deshalb zwangsläufig experimentellen Charakter habe, ohne dass der Nachweis medizinischer Richtigkeit geführt werden könne (BGH VersR 1982, 285).
  • BGH, 12.07.1972 - IV ZR 23/71

    Rettungspflicht - Verletzung der Rettungspflicht - Schadensabwendung -

    Auszug aus KG, 18.01.2008 - 6 U 72/05
    Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer gehalten ist, "die ihm in der jeweiligen Situation möglichen und zumutbaren Rettungsmaßnahmen unverzüglich und mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu ergreifen, wie wenn er nicht versichert wäre" (BGH VersR 1972, 1039; vgl. auch: Voit/Knappmann in Prölss/Martin, a.a.O., § 62 Rn. 11).
  • BGH, 29.05.1991 - IV ZR 151/90

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungskürzungen in der

    Auszug aus KG, 18.01.2008 - 6 U 72/05
    Die Beklagte hat ihre Behauptung einer Übermaßbehandlung der Klägerin, für die sie nach zutreffender herrschender Auffassung die Beweislast trägt (BGH VersR 1991, 987; 1996, 1224; a.A.: Prölss, a.a.O., § 5 MB/KK Rn. 18 m.N.auch zur h.M.), nicht nachweisen können.
  • KG, 04.07.2014 - 6 U 30/13

    Private Krankenversicherung: Umfang der Obliegenheit zur Untersuchungsduldung

    Auch diese Vorschrift ist durch die Untersuchungsobliegenheit nicht tangiert, weil die Untersuchung nur auf konkretes Verlangen des Versicherers, das Inhalt und Umfang konkretisieren muss (vgl. Senat, Urteil vom 18.01.2008 - 6 U 72/05 -, KGR Berlin 2009, Seite 85, Rdnr. 44 zitiert nach juris) und mit der Einwilligung des Versicherungsnehmers/des Versicherten stattfindet.
  • LG Ansbach, 15.12.2009 - 3 O 127/08

    Allgemeine Versicherungsbedingungen der privaten Krankheitskostenversicherung:

    Auch die Entscheidung des Kammergerichts (NJOZ 2008, 1534, 1540) betrifft nicht den vorliegenden Fall.
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