Rechtsprechung
   KG, 18.01.2011 - 1 W 340/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16353
KG, 18.01.2011 - 1 W 340/10 (https://dejure.org/2011,16353)
KG, Entscheidung vom 18.01.2011 - 1 W 340/10 (https://dejure.org/2011,16353)
KG, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - 1 W 340/10 (https://dejure.org/2011,16353)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,16353) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 13 Abs. 2 S. 1
    Einsichtsrecht des gewerblichen Erbenermittlers in die Nachlassakten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Akteneinsichtsrecht für Erbenermittler

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1415
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 24.01.2006 - 1 W 133/05

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Berechtigtes Interesse auf Akteneinsicht

    Auszug aus KG, 18.01.2011 - 1 W 340/10
    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf den Verfahrensgegenstand zu beziehen braucht (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 381; Senat, NJW-RR 2006, 1294; OLG Hamm, Rpfleger 2011, 33, 34).
  • BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92

    Einsicht in Patentakten - Akteneinsicht XIII

    Auszug aus KG, 18.01.2011 - 1 W 340/10
    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf den Verfahrensgegenstand zu beziehen braucht (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 381; Senat, NJW-RR 2006, 1294; OLG Hamm, Rpfleger 2011, 33, 34).
  • KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03

    Grundbuchverfahren: Darlegung des berechtigten Interesses an der

    Auszug aus KG, 18.01.2011 - 1 W 340/10
    Das ergibt sich aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Verfahrensbeteiligten und sonstiger Dritter (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) sowie dem postmortalen Persönlichkeitsrecht des Erblassers (Art. 1 Abs. 1 GG), die schon bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs einzubeziehen sind (vgl. Senat, NJW-RR 2004, 1316, 1317).
  • LG Berlin, 14.05.2004 - 87 T 105/04

    Akteneinsichtsrecht eines gewerblichen Erbenermittlers

    Auszug aus KG, 18.01.2011 - 1 W 340/10
    Dem unterfällt das allgemeine Interesse eines gewerblichen Erbenermittlers an Informationen, auf deren Grundlage er möglicherweise Erben ermitteln und von diesen eine Vergütung erhalten kann, nicht (vgl. OLG Hamm, a.a.O., S. 35; OLG Schleswig, OLGR 1999, 109, 110; LG Berlin, NJW-RR 2004, 1234, 1235; Prütting/Jennissen, FamFG, § 13 Rn. 35).
  • KG, 11.01.2011 - 1 W 359/10

    Gewerblicher Erbenermittler: Einsichtsrecht in Nachlassvorgänge möglicher Erben

    Auszug aus KG, 18.01.2011 - 1 W 340/10
    Das berufliche Interesse des Erbenermittlers genügt nur dann, wenn es durch den Auftrag eines Berechtigten - z.B. eines Nachlasspflegers (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Januar 2011, 1 W 359/10) - legitimiert ist.
  • OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10

    Akteneinsichtsrecht des Erbenermittlers

    Auszug aus KG, 18.01.2011 - 1 W 340/10
    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf den Verfahrensgegenstand zu beziehen braucht (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 381; Senat, NJW-RR 2006, 1294; OLG Hamm, Rpfleger 2011, 33, 34).
  • KG, 11.06.2019 - 19 W 46/19

    Akteneinsichtsrecht eines Erbenermittlers

    Das berufliche Interesse eines Erbenermittlers genügt nur dann, wenn es durch den Auftrag eines Berechtigten - z.B. eines Nachlasspflegers - legitimiert ist (z. B. KG Beschluss vom 18.01.2011 - 1 W 340/10 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 12.08.2010 - I-15 Wx 8/10, 15 Wx 8/10 - juris; Gierl, in: Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Aufl. 2019, § 352e Rn. 150; Schlögel, in: BeckOK FamFG, 29. Edition, Stand: 01.01.2019, § 357 Rn. 9 jeweils m.w.N.).
  • SG Neuruppin, 03.07.2014 - S 20 KR 283/12

    Krankenversicherung - Krankenhausträger - Vergütungsanspruch - Erforderlichkeit

    Der postmortale Schutz einer Person lässt nach ihrem Tod zwar nicht jeglichen Schutz vor Rechtsverletzungen entfallen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22. August 2006 - 1 BvR 1168/04 - [juris]; Kammergericht, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 1 W 340/10 - [juris]; Leitherer , in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 10. Auflage 2012, Rn. 6 ff. zu § 107 und Rn. 10 zu § 106).
  • OLG Brandenburg, 08.04.2014 - 3 W 50/13

    Rechtsstellung eines gewerblichen Erbenermittlers

    Denn damit ist es durch den Auftrag eines Berechtigten - des möglichen Erben - legitimiert (vgl. KG BeckRS 2011, 03422).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht