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   KG, 18.01.2021 - 10 U 54/19   

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https://dejure.org/2021,65892
KG, 18.01.2021 - 10 U 54/19 (https://dejure.org/2021,65892)
KG, Entscheidung vom 18.01.2021 - 10 U 54/19 (https://dejure.org/2021,65892)
KG, Entscheidung vom 18. Januar 2021 - 10 U 54/19 (https://dejure.org/2021,65892)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Verwerfung einer Berufung wegen Verfristung; Bedeutung eines formellen Fehlers in einer Urteilsabschrift für den Lauf einer Rechtsmittelfrist

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZB 46/06

    Lauf der Rechtsmittelfristen bei Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus KG, 18.01.2021 - 10 U 54/19
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist allenfalls denkbar, wenn erst die berichtigte Fassung die Beschwer der Partei erkennen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.2006 - VI ZB 46/06 -, Juris, Rn. 8).

    Da hier die Tatbestandsberichtigung zu keiner inhaltlichen Änderung, nicht einmal solche von Begründungselementen geführt hat, welche gleichfalls keinen Ausnahmefall rechtfertigen könnten (vgl. BGH - VI ZB 46/06 - aaO.), verbleibt es dabei, dass keine neue Rechtsmittelfrist in Gang gesetzt worden ist.

  • BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 57/15

    Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Wiedereinsetzung in die versäumte

    Auszug aus KG, 18.01.2021 - 10 U 54/19
    Trägt der Sendebericht den Vermerk "OK", kann es einem am Verfahren Beteiligten nicht als schuldhaftes Verhalten angelastet werden, wenn es bei dem elektronischen Übertragungsvorgang dennoch zu aus nicht aus dem Sendeprotokoll ersichtlichen Fehlern kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 01.03.2016 - VIII ZB 57/15 -, Juris, Rn. 18).

    Maßgeblich ist indessen, ob Anhaltspunkte bestanden haben, dass die Übermittlung fehlgeschlagen sein könnte (vgl. BGH - VIII ZB 57/15 -, Rn. 18).

  • BGH, 15.02.2018 - V ZR 76/17

    Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde i.R.d. Frist; Zustellung einer

    Auszug aus KG, 18.01.2021 - 10 U 54/19
    Schließlich scheitert die Annahme, dass es sich um eine unwirksame und die Ingangsetzung der Rechtsmittelfristen ungeeignete Urteilsabschrift handele, auch daran, dass der Kläger für die eine solche Annahme tragenden tatsächlichen Umstände die Beweislast trägt (vgl. BGH, Beschluss vom 15.02.2018 - V ZR 76/17 -, Juris, Rn. 9), außer den vorgenannten Zweifeln aber hinreichende Tatsachen weder vorgetragen noch unter Beweis gestellt hat.
  • BGH, 21.02.2019 - III ZR 115/18

    Fehlerhafte Zustellung einer im Beschlusswege erwirkten einstweiligen Verfügung:

    Auszug aus KG, 18.01.2021 - 10 U 54/19
    Es wird insoweit auf die Ausführungen des Senats im Hinweis vom 06.08.2019 (Bd. I, Bl. 198 d.A.) und der dort angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), Urteil vom 21.02.2019 - III ZR 115/18 -, Juris Rn. 12ff. Bezug genommen.
  • BFH, 20.05.2015 - XI R 48/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Frist zur

    Auszug aus KG, 18.01.2021 - 10 U 54/19
    Insoweit hatte er konkrete Veranlassung, sich durch eine fernmündliche Rückfrage bei Gericht Klarheit über einen ordnungsgemäßen Eingang zu verschaffen bzw. gegebenenfalls mit erneuten Übertragungsversuchen zu reagieren (vgl. BFH, Beschluss vom 20.05.2015 - XI R 48/13 -, Juris, Rn. 24).
  • BGH, 09.11.1994 - XII ZR 184/93

    Beginn der Berufungsfrist nach Urteilsberichtigung

    Auszug aus KG, 18.01.2021 - 10 U 54/19
    Eine neue Rechtsmittelfrist kann nur dann infolge eines Berichtigungsbeschlusses in Gang gesetzt werden, wenn das Urteil insgesamt nicht klar genug war, um die Grundlage für die Entschließungen und das weitere Handeln der Parteien und für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts zu bilden (vgl. BGH, Urteil vom 09.11.1994 - XII ZR 184/93 -, Juris, Rn. 11).
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