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   KG, 18.02.2011 - 9 W 40/10   

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KG, 18.02.2011 - 9 W 40/10 (https://dejure.org/2011,8834)
KG, Entscheidung vom 18.02.2011 - 9 W 40/10 (https://dejure.org/2011,8834)
KG, Entscheidung vom 18. Februar 2011 - 9 W 40/10 (https://dejure.org/2011,8834)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 284 Abs 1 StGB, Art 12 Abs 1 GG, § 114 S 1 ZPO, Art 52 AEUV, Art 56 AEUV
    Prozesskostenhilfe für eine Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des strafbewehrten Verbots der Vermittlung allgemeiner Sportwetten an zugelassene Buchmacherunternehmen im EU-Ausland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Für die Klage auf Schadensersatz wegen des in § 284 StGB geregelten strafbewehrten Verbots der Vermittlung allgemeiner Sportwetten kann Prozeskostenhilfe gewährt werden; Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines gemeinschaftsrechtlichen ...

  • vewu.com PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs wegen des strafbewehrten Verbots der Vermittlung von Sportwetten gem. § 284 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus KG, 18.02.2011 - 9 W 40/10
    Auf die Verfassungsbeschwerde der Antragstellerin hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - (BVerfGE 115, 276 = NJW 2006, 1261) erkannt, dass das bayerische Staatslotteriegesetz mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar ist, indem es vor dem Hintergrund von § 284 StGB das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten dem Freistaat Bayern vorbehält, ohne das Monopol konsequent am Ziel der Begrenzung und Bekämpfung von Wettsucht und problematischem Spielverhalten auszurichten.

    Das Bundesverfassungsgericht hat auf die Verfassungsbeschwerde der Antragstellerin mit Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - erkannt, dass das bayerische Staatslotteriegesetz vom 29. April 1999 mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar ist.

    In seinem Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - auf die Verfassungsbeschwerde der Antragstellerin hat es das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich der Entscheidung der Strafgerichte überlassen, ob in der Übergangszeit bis zur Neuregelung der Rechtslage eine Strafbarkeit nach § 284 StGB gegeben ist (juris Tz. 159).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus KG, 18.02.2011 - 9 W 40/10
    Nach dessen Rechtsprechung sei die Unterbindung der Vermittlung in andere Mitgliedstaaten mit dem Gemeinschaftsrecht nur vereinbar, wenn ein Staatsmonopol wirklich dem Ziel diene, die Gelegenheiten zum Spiel zu vermindern, und die Finanzierung sozialer Aktivitäten mit Hilfe einer Abgabe auf die Einnahmen aus genehmigten Spielen nur eine nützliche Nebenfolge, nicht aber der eigentliche Grund der betriebenen restriktiven Politik sei (BVerfG, a. a. O. juris Tz. 144 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - C-243/01 - Gambelli u. a.., I-13076, Tz. 62).

    Mit Urteil vom 6. November 2003 - Rs. C-243/01 - Gambelli - (Slg. 2003, I-13031) hat der Europäische Gerichtshof erkannt, dass eine nationale Regelung, die - strafbewehrte - Verbote der Entfaltung der Tätigkeit des Sammelns, der Annahme, der Bestellung und der Übertragung von Wetten, insbesondere über Sportereignisse, enthält, eine Beschränkung u. a. des freien Dienstleistungsverkehrs darstellt, wenn der betreffende Mitgliedstaat keine Konzession oder Genehmigung erteilt, die nur dann gerechtfertigt ist, wenn sie auf zwingende Gründe des Allgemeininteresses gestützt ist, geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Zieles zu gewährleisten, nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist und in nicht diskriminierender Weise angewandt wird (a. a. O. Tz. 76).

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus KG, 18.02.2011 - 9 W 40/10
    Die Kohärenzprüfung muss sich dabei auch auf die gesetzliche Regelung oder die Anwendungspraxis in anderen Glücksspielbereichen erstrecken (BVerwG, a. a. O. Tz. 67 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - Rs. C-46/08 - Carmen Media - juris Tz. 69 ff.; vgl. aber noch OLG Köln, Urteil vom 3. September 2010 - 6 U 196/09 - juris Tz. 23).

    Soweit die Beachtung dieser Grundfreiheit es erfordere, müssten diese verschiedenen Behörden, dabei folglich die Ausübung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten koordinieren (EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - Rs. C-46/08 - Carmen Media - juris Tz. 69 f. = NVwZ 2010, 1422).

  • EuGH, 13.03.2007 - C-524/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER UNTERKAPITALISIERUNG SIND NUR AUF REIN

    Auszug aus KG, 18.02.2011 - 9 W 40/10
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht hinreichend qualifiziert, wenn der betreffende Mitgliedstaat bei der Wahrnehmung seiner Rechtssetzungsbefugnisse die Grenzen, die der Ausübung seiner Befugnisse gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (EuGH, Urteile vom 5. März 1996 - verbundene Rs. C-46/93 und C-48/93 - Brasserie du Pêcheur und Factortame - Slg. 1996, I-1029 = NJW 1996, 1267 ; vom 13. März 2007 - Rs. C-524/04 - Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation - Slg. 2007, I- 2157, 2205 Tz. 118; BGH, Urteil vom 24. Oktober 1996 - III ZR 127/91 - juris Tz. 33 ff. = BGHZ 134, 30 = NJW 1997, 123).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Auszug aus KG, 18.02.2011 - 9 W 40/10
    Für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung ist der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14. Februar 2008 - I ZR 207/05 - (BGHZ 175, 238 = NJW 2008, 2044) der vorstehend dargestellten Auffassung des 4. Strafsenats gefolgt.
  • BGH, 24.10.1996 - III ZR 127/91

    Amtshaftung der Bundesrepublik Deutschland für legislatives Unterlassen

    Auszug aus KG, 18.02.2011 - 9 W 40/10
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht hinreichend qualifiziert, wenn der betreffende Mitgliedstaat bei der Wahrnehmung seiner Rechtssetzungsbefugnisse die Grenzen, die der Ausübung seiner Befugnisse gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (EuGH, Urteile vom 5. März 1996 - verbundene Rs. C-46/93 und C-48/93 - Brasserie du Pêcheur und Factortame - Slg. 1996, I-1029 = NJW 1996, 1267 ; vom 13. März 2007 - Rs. C-524/04 - Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation - Slg. 2007, I- 2157, 2205 Tz. 118; BGH, Urteil vom 24. Oktober 1996 - III ZR 127/91 - juris Tz. 33 ff. = BGHZ 134, 30 = NJW 1997, 123).
  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

    Auszug aus KG, 18.02.2011 - 9 W 40/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 27. April 2005 - 1 BvR 223/05 - (NVwZ 2005, 1303), in dem die ablehnenden verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten aufgehoben wurden, hierzu ausgeführt: Angesichts der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache Gambelli und ihrer Rezeption durch Rechtsprechung und Literatur könnten erhebliche Zweifel an der gemeinschaftsrechtlichen Vereinbarkeit des § 284 StGB auch nicht ohne Verstoß gegen das Willkürverbot ausgeschlossen werden.
  • BGH, 16.08.2007 - 4 StR 62/07

    Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung

    Auszug aus KG, 18.02.2011 - 9 W 40/10
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 16. August 2007 - 4 StR 62/07 - (NJW 2007, 3078) zur Anwendbarkeit des § 284 StGB auf die im Saarland ohne Vorliegen einer behördlichen Genehmigung betriebene gewerbliche Vermittlung von Sportwetten in der Zeit vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 erkannt, dass wegen der verwaltungsakzessorischen Natur des § 284 StGB aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Strafbarkeit nach dieser Strafvorschrift ausscheide (juris Tz. 22).
  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Auszug aus KG, 18.02.2011 - 9 W 40/10
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht hinreichend qualifiziert, wenn der betreffende Mitgliedstaat bei der Wahrnehmung seiner Rechtssetzungsbefugnisse die Grenzen, die der Ausübung seiner Befugnisse gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (EuGH, Urteile vom 5. März 1996 - verbundene Rs. C-46/93 und C-48/93 - Brasserie du Pêcheur und Factortame - Slg. 1996, I-1029 = NJW 1996, 1267 ; vom 13. März 2007 - Rs. C-524/04 - Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation - Slg. 2007, I- 2157, 2205 Tz. 118; BGH, Urteil vom 24. Oktober 1996 - III ZR 127/91 - juris Tz. 33 ff. = BGHZ 134, 30 = NJW 1997, 123).
  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

    Auszug aus KG, 18.02.2011 - 9 W 40/10
    Der Europäische Gerichtshof hat bereits mit Urteil vom 21. Oktober 1999 - Rs. C-67/98 - Zenatti - (Slg. 1999, I-07289) erkannt, dass eine Beschränkung der Annahme von Sportwetten nur zulässig ist, wenn sie in erster Linie wirklich dem Ziel dient, die Gelegenheiten zum Spiel zu vermindern, und wenn die Finanzierung sozialer Aktivitäten mit Hilfe einer Abgabe auf die Einnahmen aus genehmigten Spielen nur eine erfreuliche Nebenfolge, nicht aber der eigentliche Grund der betriebenen restriktiven Politik ist (a. a. O. Tz. 36).
  • BGH, 02.12.2004 - III ZR 358/03

    Amtspflichtverletzungen der See-Berufsgenossenschaft; Haftungsrechtliche

  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 168/07

    Lotterien und Kasinospiele

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 13.09

    Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einnahmen;

  • OLG Köln, 03.09.2010 - 6 U 196/09
  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

  • VGH Bayern, 30.08.2000 - 22 B 00.1833

    Gewerberecht: Erlaubnisvorbehalt bei Sportwetten durch private Veranstalter,

  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

  • AG Berlin-Tiergarten, 25.07.2011 - 249 Ds 3/11

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Strafbarkeit des Vermittelns von

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Gerichte, die nicht schon die Unvereinbarkeit der Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols mit höherangigem Recht annehmen, diese Frage zumindest als offen und klärungsbedürftig bezeichnet (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.06.2011, a.a.O., Rn. 7f; KG, 9. Zivilsenat, Beschluss vom 18.02.2011, 9 W 40/10, Rn. 11).
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