Rechtsprechung
KG, 18.02.2014 - 26a U 60/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf gesetzliche Verzugszinsen als Mindestschaden neben einem konkreten Verzugsschaden
- RA Kotz
Geltendmachung eines konkreten Verzugsschadens neben gesetzlichen Verzugszinsen?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltendmachung konkreten Verzugsschadens neben gesetzlichen Verzugszinsen
- rechtsportal.de
BGB § 288 Abs. 1 ; BGB § 288 Abs. 4
Geltendmachung konkreten Verzugsschadens neben gesetzlichen Verzugszinsen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kann der Gläubiger neben Verzugszinsen weiteren Verzugsschaden geltend machen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kann neben pauschalen Verzugszinsen weiterer Verzugsschaden geltend gemacht werden? (IBR 2014, 311)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 21.02.2013 - 27 O 746/12
- KG, 18.02.2014 - 26a U 60/13
Wird zitiert von ...
- LG Wuppertal, 31.10.2019 - 9 S 105/19 Der gesetzliche Verzugszins als Mindestschaden deckt bis zum Erreichen seiner Höhe alle Verzugsschäden ab, mö-gen sie auf für den Gläubiger anfallenden Kosten (etwa seinerseits zu zahlenden Kreditzinsen) beruhen oder auch auf entgangenem Gewinn (etwa aus einer sonst erfolgten Anlage des vorenthaltenen Geldes) (KG Berlin, 26a U 60/13, juris).