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   KG, 18.02.2014 - 26a U 60/13   

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https://dejure.org/2014,3465
KG, 18.02.2014 - 26a U 60/13 (https://dejure.org/2014,3465)
KG, Entscheidung vom 18.02.2014 - 26a U 60/13 (https://dejure.org/2014,3465)
KG, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - 26a U 60/13 (https://dejure.org/2014,3465)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 288 Abs 1 BGB, § 288 Abs 4 BGB
    Verzugsschadensersatz: Geltendmachung eines konkreten Verzugsschadens neben dem Anspruch auf gesetzliche Verzugszinsen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf gesetzliche Verzugszinsen als Mindestschaden neben einem konkreten Verzugsschaden

  • RA Kotz

    Geltendmachung eines konkreten Verzugsschadens neben gesetzlichen Verzugszinsen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung konkreten Verzugsschadens neben gesetzlichen Verzugszinsen

  • rechtsportal.de

    BGB § 288 Abs. 1 ; BGB § 288 Abs. 4
    Geltendmachung konkreten Verzugsschadens neben gesetzlichen Verzugszinsen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann der Gläubiger neben Verzugszinsen weiteren Verzugsschaden geltend machen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann neben pauschalen Verzugszinsen weiterer Verzugsschaden geltend gemacht werden? (IBR 2014, 311)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus KG, 18.02.2014 - 26a U 60/13
    Die Parteivernehmung nach § 448 ZPO darf von Amts wegen aber nur angeordnet werden, wenn aufgrund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der zu beweisende Tatsache spricht, so dass bereits "einiger Beweis" (sogenannter Anfangsbeweis oder Anbeweis) erbracht ist (BGH, Urteil vom 19.07.2004 - II ZR 218/03 - WM 2004, 1731, Rdnr. 46 nach juris).
  • BGH, 05.11.1952 - II ZR 47/52
    Auszug aus KG, 18.02.2014 - 26a U 60/13
    So hat der Bundesgerichtshof in dem vom Kläger zitierten Urteil vom 05.11.1952 (- II ZR 47/52 - LM Nr. 2 zu § 286 BGB), welchem eine Klage eines Klägers zugrunde lag, der (zuletzt) neben einem auf der Grundlage einer positiven Vertragsverletzung errechneten Schaden gesetzliche Verzugszinsen und zusätzlich höhere Zinsen, welche er damit begründet hat, dass er Schuldenzinsen in entsprechender Höhe an Banken zu zahlen gehabt habe, verlangt hat, entschieden, dass der Kläger, wenn er den Verzögerungsschaden geltend macht, die konkret aufgewendeten (höheren) Kreditzinsen nur noch in dem Umfang verlangen kann, in dem sie den gesetzlichen Zinssatz übersteigen (BGH - II ZR 47/52 - a. a. O., Rdnr. 20, 24 nach juris: "und dem Teil ihrer Zinsforderung, der über 5 % hinausgeht").
  • BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10

    Zu den Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung gemäß § 554 Abs. 3 BGB

    Auszug aus KG, 18.02.2014 - 26a U 60/13
    Jedenfalls ist der Kläger gemäß § 432 Abs. 1 Satz 1 BGB als Partei zur klageweisen Verfolgung der behaupteten Ansprüche befugt (vgl. BGH, Urteil vom 28.09.2011 - VIII ZR 242/10 - MDR 2011, 1413, Rdnr. 18 m. w. N. zum Streitstand; BGH, Urteil vom 21.03.1985 - VII 148/83 - WM 1985, 753, Rdnr. 11 nach juris).
  • RG, 17.12.1920 - II 196/20

    Vergleich; Aufrechnung

    Auszug aus KG, 18.02.2014 - 26a U 60/13
    In der Folge hat auch das Reichsgericht die Vorschrift nur so verstanden, dass mit § 288 Abs. 2 BGB a. F. nur in dem Umfang zusätzlich zum gesetzlichen Vertrags- bzw. Verzugszins als Mindestschaden etwas verlangt werden kann, in dem der tatsächliche Schaden des Gläubigers den gesetzlichen Zinsanspruch übersteigt (RGZ 101, 111, 113; so auch RGRK zum BGB, 6. Aufl., 1928, § 288 Anm. 2).
  • BGH, 28.04.1988 - III ZR 57/87

    Berechnung des Verzugsschadens bei vorzeitiger Kündigung eines Ratenkredits wegen

    Auszug aus KG, 18.02.2014 - 26a U 60/13
    Diesen Zinssatz konnten die Kaufvertragsparteien in § 3 Abs. 3 des notariellen Kaufvertrages auf 6 % abändern, da Vertragsparteien auch einen von § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB abweichenden Verzugszinssatz vereinbaren können, wobei dahinstehen kann, ob dies bereits aus dieser Vorschrift selbst folgt oder aus § 288 Abs. 3 BGB (Grüneberg, a. a. O., § 288 Rdnr. 12; BGH, Urteil vom 28.04.1988 - III ZR 57/87 - WM 1988, 929, Rdnrn. 11, 15 nach juris zu § 288 BGB a. F.).
  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 148/83

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Erhebung der

    Auszug aus KG, 18.02.2014 - 26a U 60/13
    Jedenfalls ist der Kläger gemäß § 432 Abs. 1 Satz 1 BGB als Partei zur klageweisen Verfolgung der behaupteten Ansprüche befugt (vgl. BGH, Urteil vom 28.09.2011 - VIII ZR 242/10 - MDR 2011, 1413, Rdnr. 18 m. w. N. zum Streitstand; BGH, Urteil vom 21.03.1985 - VII 148/83 - WM 1985, 753, Rdnr. 11 nach juris).
  • LG Wuppertal, 31.10.2019 - 9 S 105/19
    Der gesetzliche Verzugszins als Mindestschaden deckt bis zum Erreichen seiner Höhe alle Verzugsschäden ab, mö-gen sie auf für den Gläubiger anfallenden Kosten (etwa seinerseits zu zahlenden Kreditzinsen) beruhen oder auch auf entgangenem Gewinn (etwa aus einer sonst erfolgten Anlage des vorenthaltenen Geldes) (KG Berlin, 26a U 60/13, juris).
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