Rechtsprechung
KG, 18.03.2019 - 23 U 49/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 3 BGB, § 282 BGB, § 311 Abs 2 BGB
Prospekthaftung bei einer Kapitalanlage in Form einer Kommanditbeteiligung: Darstellung der Rückforderbarkeit von Vorabausschüttungen im Verkaufsprospekt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 241 Abs. 2
Haftung der Initiatoren eines geschlossenen Fonds wegen unvollständiger Darstellung der Fallgestaltungen, die zur Verpflichtung der Rückzahlung Gewinn unabhängiger Ausschüttungen führen - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zum Vorliegen eines Prospektfehlers wegen unvollständiger Darstellung der Rückforderbarkeit von Entnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
Zum Vorliegen eines Prospektfehlers wegen unvollständiger Darstellung der Rückforderbarkeit von Entnahmen
Besprechungen u.ä.
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Anforderungen an das Bestehen eines Prospektfehlers
Verfahrensgang
- LG Berlin, 22.03.2017 - 2 O 286/16
- KG, 18.03.2019 - 23 U 49/17
Papierfundstellen
- ZIP 2019, 917
- NZG 2019, 784
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 23.10.2012 - II ZR 294/11
Prospekthaftung bei geschlossenem Immobilienfonds: Erfordernis der eindeutigen …
Auszug aus KG, 18.03.2019 - 23 U 49/17
Beruht der im Prospekt herausgestellte "Erfolg" eines geschlossenen Fonds auf regelmäßigen Ausschüttungen, so ist in dem Anlageprospekt deutlich auf mögliche, den Ausschüttungen entgegenstehende Umstände und die sich hieraus für den Anleger ergebenden Risiken hinzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 23.10.2012 - II ZR 294/11 -, Rn. 10, juris, zu den Einnahmen aus einem geschlossenen Immobilienfonds).Anders als beispielsweise in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 23.10.2012 (II ZR 294/11, Rn. 10-13, juris) zugrunde liegenden Sachverhalt kann der Anleger aufgrund des Wortlautes das Risiko erkennen, die Vorabausschüttungen möglicherweise auch im Falle ihrer Genehmigung zurückzahlen zu müssen.
- KG, 23.04.2018 - 23 U 61/17
Wesentliche kapitalmäßige Verflechtung ist mitteilungsbedürftige Tatsache in …
Auszug aus KG, 18.03.2019 - 23 U 49/17
Vielmehr wird solches erst dann zur Gefahr für den Anleger, wenn der Betreffende in der Lage ist, seinen eigenen Interessen Vorrang zu geben, indem er Entscheidungen der Gesellschaft, an der er beteiligt ist, herbeiführen oder, wenn sie ihm nicht erfolgversprechend erscheinen, auch nur verhindern kann (Urteile vom 23.04.2018 zu 23 U 61/17, Rn. 25, juris; ebenso 23 U 50/17, 23 U 78/17 (rechtskräftig), 23 U 168/17). - BGH, 12.10.2017 - III ZR 254/15
Haftung aus fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Erforderlichkeit der Angabe der …
Auszug aus KG, 18.03.2019 - 23 U 49/17
Das "Anlageobjekt", auf das sich mögliche Aufklärungspflichten beziehen, ist grundsätzlich nach dem jeweiligen Gegenstand des Vertriebs zu bestimmen (vgl. zu Aufklärungspflichten zur Zielgesellschaft bei einem Private-Equity-Dachfonds BGH, Urteil vom 12.10.2017 - III ZR 254/15 -, Rn. 22, juris).
- BGH, 01.03.2016 - II ZR 67/15
Zulassung der Revision bzgl. Prüfung der Verfahrensrügen (hier: Auslegung und …
Auszug aus KG, 18.03.2019 - 23 U 49/17
Er ist für den wirtschaftlich erfahrenen Anleger aus sich heraus verständlich und deutlich genug, um erkennen zu können, dass ein weiter Anwendungsbereich für eine Rückforderung eröffnet ist (vgl. im Ergebnis ebenso OLG Hamm, Urteil vom 09.02.2015 - 8 U 104/14: In dem Fall war das Rückzahlungsverlangen an die "Liquiditätslage der Gesellschaft" geknüpft, was das OLG Hamm unbeanstandet ließ. Die Nichtzulassungsbeschwerde wies der BGH - II ZR 67/15 - zurück). - OLG Hamm, 09.02.2015 - 8 U 104/14
Ansprüche der Gesellschaft gegen einen Kommanditisten auf Rückzahlung …
Auszug aus KG, 18.03.2019 - 23 U 49/17
Er ist für den wirtschaftlich erfahrenen Anleger aus sich heraus verständlich und deutlich genug, um erkennen zu können, dass ein weiter Anwendungsbereich für eine Rückforderung eröffnet ist (vgl. im Ergebnis ebenso OLG Hamm, Urteil vom 09.02.2015 - 8 U 104/14: In dem Fall war das Rückzahlungsverlangen an die "Liquiditätslage der Gesellschaft" geknüpft, was das OLG Hamm unbeanstandet ließ. Die Nichtzulassungsbeschwerde wies der BGH - II ZR 67/15 - zurück). - BGH, 12.03.2013 - II ZR 73/11
Zur Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen bei Kommanditbeteiligung an …
Auszug aus KG, 18.03.2019 - 23 U 49/17
Die Gesellschafter können ihre Rechtsbeziehungen im Innenverhältnis insoweit untereinander und zur Gesellschaft weitgehend frei gestalten (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.2013 - II ZR 73/11, Rn. 11, 12; juris). - LG Köln, 16.06.2020 - 31 O 427/16
Auszug aus KG, 18.03.2019 - 23 U 49/17
Sofern in der späteren Bewirtschaftungsphase des Fonds weitere Vergütungen anfallen, sind diese aus den erwirtschafteten Einnahmen aufzubringen; sie sind anders als die Anfangsinvestitionen nicht in erster Linie aus dem Kommanditkapital zu begleichen (so zutreffend unter anderem Landgericht Berlin, Urteil vom 01.06.2017 - 31 O 427/16, anhängig zu 23 U 88/17). - BGH, 09.05.2017 - II ZR 345/15
Treuhandvermittelter Beitritt zu einer Filmfonds-Publikumsgesellschaft: …
Auszug aus KG, 18.03.2019 - 23 U 49/17
Für die Beurteilung, ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist, ist nicht isoliert auf eine bestimmte Formulierung, sondern auf das Gesamtbild abzustellen, das er dem Anleger unter Berücksichtigung der von ihm zu fordernden sorgfältigen und eingehenden Lektüre vermittelt (vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2017 - II ZR 345/15, Rn. 14, juris). - BGH, 18.02.2016 - III ZR 14/15
Haftung des Anlageberaters: Pflicht zur Aufklärung über das Wiederaufleben der …
Auszug aus KG, 18.03.2019 - 23 U 49/17
Es ist daran festzuhalten, dass der Anleger den gesamten Prospekt und damit auch den Gesellschaftsvertrag aufmerksam gelesen haben muss (vgl. auch BGH, Urteil vom 18.02.2016 - III ZR 14/15, Rn. 22; juris). - OLG Frankfurt, 23.12.2015 - 23 U 51/15
Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung wegen Schutzwirkung von § 14 BGB-InfoV
Auszug aus KG, 18.03.2019 - 23 U 49/17
Soweit der Senat in einer Ladungsverfügung zur (anschließend verglichenen) Sache 23 U 51/15 möglicherweise den Eindruck einer abweichenden Meinung vermittelt haben sollte, hat er hieran nicht festgehalten. - BGH, 03.02.2015 - II ZR 93/14
Prospekthaftung bei Beteiligung eines Kapitalanlegers als atypisch stiller …
- BGH, 04.12.2014 - III ZR 82/14
Haftung des Anlageberaters: Pflicht zur Aufklärung über das Risiko einer wieder …
- BGH, 05.03.2013 - II ZR 252/11
Prospekthaftung bei Kapitalanlagebeteiligung an einem geschlossenen …