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   KG, 18.04.2012 - (4) 121 Ss 53/12 (91/12)   

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https://dejure.org/2012,28208
KG, 18.04.2012 - (4) 121 Ss 53/12 (91/12) (https://dejure.org/2012,28208)
KG, Entscheidung vom 18.04.2012 - (4) 121 Ss 53/12 (91/12) (https://dejure.org/2012,28208)
KG, Entscheidung vom 18. April 2012 - (4) 121 Ss 53/12 (91/12) (https://dejure.org/2012,28208)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Inbegriff der Hauptverhandlung, Inbegriffsrüge, Verlesung Urteil, Berufungshautpverhandlung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 261 StPO, § 324 Abs 1 S 2 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Strafverfahren: Inbegriff der Hauptverhandlung bei Verlesung des mit der Berufung angefochtenen Urteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertung der Verlesung des mit der Berufung angefochtenen Urteils als Urkundsbeweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 324 Abs. 1; StPO § 261
    Inbegriff der Hauptverhandlung; Umfang der Beweisaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.06.2008 - 2 StR 485/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (technisches Versagen eines

    Auszug aus KG, 18.04.2012 - 121 Ss 53/12
    Der fehlende Vortrag zu dem Inhalt der Sitzungsniederschrift der Berufungsverhandlung ist unschädlich, denn der Verstoß gegen § 261 StPO kann sich dem Revisionsgericht - wie hier - auch aus den Urteilsgründen erschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 StR 485/07 - = NStZ 2008, 705; Kammergericht, Urteil vom 14. April 2011 - (2) 1 Ss 496/10 (43/10) - ).
  • OLG Jena, 17.10.2007 - 1 Ss 252/07

    Eichbescheinigung - Eichung

    Auszug aus KG, 18.04.2012 - 121 Ss 53/12
    Als Inbegriff der Hauptverhandlung darf nur das verwertet werden, was zum Gegenstand der Verhandlung gemacht worden ist; inhaltlich dürfen nur Beweiserhebungen einschließlich der Einlassung des Angeklagten zur Urteilsgrundlage gemacht werden, die in einer vom Gesetz vorgeschriebenen Form in das Verfahren eingeführt worden sind (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 17. Oktober 2007 - 1 Ss 252/07 - ; Meyer-Goßner, a.a.O., § 261 Rdn. 5).
  • OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verfahrensrüge im Zusammenhang mit unterlassener

    Auszug aus KG, 18.04.2012 - 121 Ss 53/12
    Dies setzt voraus, dass mit den Mitteln des Revisionsrechts ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme der Nachweis geführt werden kann, dass eine im Urteil getroffene Feststellung nicht durch die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel und auch sonst nicht aus zum Inbegriff der Hauptverhandlung gehörenden Vorgängen gewonnen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 1997 - 3 StR 520/96 - = NStZ-RR 1998, 17; OLG Koblenz, Beschluss vom 24. März 2011 - 2 SsBs 154/10 - = NStZ-RR 2011, 352; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 261 Rdn. 38a; Schoreit in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl., § 261 Rdn. 8).
  • BGH, 04.07.1997 - 3 StR 520/96

    Verurteilung wegen des Brandanschlags in Solingen rechtskräftig

    Auszug aus KG, 18.04.2012 - 121 Ss 53/12
    Dies setzt voraus, dass mit den Mitteln des Revisionsrechts ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme der Nachweis geführt werden kann, dass eine im Urteil getroffene Feststellung nicht durch die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel und auch sonst nicht aus zum Inbegriff der Hauptverhandlung gehörenden Vorgängen gewonnen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 1997 - 3 StR 520/96 - = NStZ-RR 1998, 17; OLG Koblenz, Beschluss vom 24. März 2011 - 2 SsBs 154/10 - = NStZ-RR 2011, 352; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 261 Rdn. 38a; Schoreit in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl., § 261 Rdn. 8).
  • KG, 06.12.2013 - 2 Ws 550/13

    "Stalking"; Verweisungen im Berufungsurteil

    aa) Als Inbegriff der Hauptverhandlung darf nur das verwertet werden, was zum Gegenstand der Verhandlung gemacht worden ist; inhaltlich dürfen nur Beweiserhebungen einschließlich der Einlassung des Angeklagten zur Urteilsgrundlage gemacht werden, die in einer vom Gesetz vorgeschriebenen Form in das Verfahren eingeführt worden sind (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 18. April 2012 - (4) 121 Ss 53/12 (91/12) - [juris]).
  • OLG Koblenz, 05.11.2021 - 2 OWi 32 SsRs 254/21

    Aufhebung eines Urteils wegen Versagung rechtlichen Gehörs; Unzulässige

    Wird beanstandet, das Tatgericht habe den Inhalt in der Hauptverhandlung nicht verlesener Urkunden verwertet, so gehört zur ordnungsgemäßen Begründung der Verfahrensrüge nicht nur die Behauptung, dass die Urkunde nicht verlesen worden, sondern auch die Darlegung, dass der Inhalt der Urkunde nicht in sonst zulässiger Weise eingeführt worden sei (vgl. BGH, 4 StR 78/14 v. 17.07.2014, NStZ 2014, 604 ; OLG Düsseldorf, 5Ss (OWi) 171/93 - (OWi) 78/93 I v. 04.06.1993; StV 1995, 120; KG (4) 121 Ss 53/12 (91/12) v. 18.04.2012, StV 2013, 433 ; Sander in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 261 Rn. 265).
  • KG, 04.03.2020 - 2 Ss 10/20

    Inbegriff der Hauptverhandlung

    Die Inbegriffsrüge entspricht den Voraussetzungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, wenn mit den Mitteln des Revisionsrechts ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme der Nachweis geführt werden kann, dass eine im Urteil getroffene Feststellung nicht durch die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel und auch sonst nicht aus zum Inbegriff der Hauptverhandlung gehörenden Vorgängen gewonnen worden ist (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 17; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 352; KG Berlin, Beschluss vom 18. April 2012 - (4) 121 Ss 53/12 (91/12) -juris Rn. 5).Die Revision des Angeklagten W. hat unter Mitteilung der maßgeblichen Urteilsgründe und der notwendigen Aktenteile ausreichend dargelegt, dass die kleine Strafkammer die Aussage des Zeugen Pr. anhand seiner Angaben in erster Instanz gewürdigt habe, ohne diese in prozessordnungsgemäßer Weise in die Hauptverhandlung einzuführen.
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